Frage 1:
Mein Vermieter meint, dass die durschnittlichen Heizkosten (eines Einfamilienhauses mit 6 Pers) für Januar bis einschl. September (=9 Monate) genauso hoch sind wie von Oktober bis einschl. Dezember (= 3 Monate). Kann das stimmen? Kennen sie den durchschnittlichen prozentuellen Verbrauch (eines „normalen“ Hauses) für die einzelnen Monate?
(Vielleicht kennen Sie ja einen Link der die durchschnittlichen Verbrauchskosten für jeden Monat aufschlüsselt).
Frage 2:
Mein Mietvertrag enthällt eine Sonderklausel für die Abrechnung der Gas-Nachzahlungen (Warmwasser/Heizung): Da meine Wohnung (Dach-Whg) vorher unbewohnt war werden Nachzahlungen für Gas (Warmwasser+Heizung) zwischen den zwei Parteien (Wohnung1_4pers.= ca. 220 qm / Dach-Whg_2pers.=45 qm) jeweils zu 50%(!) berechnet.
Zukünftig wird die Miete (Nachzahlungen*50% /12 --> Monatl. Anteil) Aufgeschlagen.
Meine Miete wurde nun um 20 Euro erhöht.
Was haltien Sie von dieser Regelung.
Viele Gruße
Markus
Hallo Markus,
Frage 1:
Mein Vermieter meint, dass die durschnittlichen Heizkosten
(eines Einfamilienhauses mit 6 Pers) für Januar bis einschl.
September (=9 Monate) genauso hoch sind wie von Oktober bis
einschl. Dezember (= 3 Monate). Kann das stimmen? Kennen sie
den durchschnittlichen prozentuellen Verbrauch (eines
„normalen“ Hauses) für die einzelnen Monate?
(Vielleicht kennen Sie ja einen Link der die
durchschnittlichen Verbrauchskosten für jeden Monat
aufschlüsselt).
Die Heizkosten kann man in etwa nach der Wohnfläche berechnen. Dabei ist natürlich neben dem Heizverhalten ( Höhe der Temperaturen) auch der Preis pro Liter oder kWh entscheidend. Und zudem auch die Dauer der Heizperiode und wie kalt es durchschnitttlich gewesen ist. Mit der unteren Grenze bei Wohnfläche x 1,15 oder wenn teuer eingekauft wird Wohnfläche bis 1,4 bist Du etwa in der richtigen Richtung. Jedoch können die Kosten Jnauar - September nicht so hoch sein wie Oktober - Dezember. Wenn Du Vorauszahlungen leistest, wird es bei der Abrechnung 01 - 09 eine schöne Gutschrift geben, während bei der Abrechnung 10 - 12 eine saftige Nachforderung kommt. Die sechs Sommermonate mit geringem oder Null-Verbrauch sind der eigentlich Grund, weshalb die Kosten in zwölf Monaten entsprechend günstig ausfallen.
Frage 2:
Mein Mietvertrag enthällt eine Sonderklausel für die
Abrechnung der Gas-Nachzahlungen (Warmwasser/Heizung): Da
meine Wohnung (Dach-Whg) vorher unbewohnt war werden
Nachzahlungen für Gas (Warmwasser+Heizung) zwischen den zwei
Parteien (Wohnung1_4pers.= ca. 220 qm / Dach-Whg_2pers.=45 qm)
jeweils zu 50%(!) berechnet.
Vereinbart ist vereinbart.
Zukünftig wird die Miete (Nachzahlungen*50% /12 --> Monatl.
Anteil) Aufgeschlagen.
Meine Miete wurde nun um 20 Euro erhöht.
Was haltien Sie von dieser Regelung.
Hier handelt es sich um eine Erhöhung der Voraauszahlungen. Lasse nun einmal Mietvertrag und Abrechnung prüfen.
Gruss Günter