Rohbau wer muß was machen?

Hallo,

Ich habe ein Großes Problem!
Mein Mann und ich sind in einem Neubau Haus eingezogen,
es waren weder Tapeten an den Wänden und Decken noch ein Bodenbelag in den Zimmern nur der flur und Badezimmer sowie küche war gefliest!

Meine Frage ist es rechtens das wir die Renovierung dieses „Rohbaus“ auf eigene Rechnung machen mußten? Können wir das im Falle eines Auszug den Vermieter in Rechnung stellen?

Und noch eine Frage!!

Nach uns hat der Makler gewechsel, weil unser Makler Verwalter der Mietobjekte geworden ist!
Die Mieter die nach uns in den anderen 2 Häusern eingezogen sind haben den vorteil gehabt das sie 3 Monate Renovieren durften ohne Miete zu zahlen bzw. der Mietvertrag wurde erst später ausgestellt (ab 1.9 Renovieren Ab 1.11 Anfang des Mietvertrages und der Mietzahlung) unser Mietvertrag läuft ab 1.8 und wir mußten auch zum Zeitpunkt der Renovierungs arbeiten Miete zahlen!

Unsere Frage dazu?..

War bzw ist das Rechtens das gleiche Mieter so unterschiedlich behandelt werden??

Vielen Dank schonmal im vorraus!

Nicole

Hallo,

hier muss man den Mietvertrag und die Vereinbarungen kennen. Eines ist auf jeden Fall jedoch richtig. Man kann mit jedem anderen Mieter eine andere Vereinbarung treffen.

Gruss Günter

Ich habe ein Großes Problem!
Mein Mann und ich sind in einem Neubau Haus eingezogen,
es waren weder Tapeten an den Wänden und Decken noch ein
Bodenbelag in den Zimmern nur der flur und Badezimmer sowie
küche war gefliest!

Meine Frage ist es rechtens das wir die Renovierung dieses
„Rohbaus“ auf eigene Rechnung machen mußten? Können wir das im
Falle eines Auszug den Vermieter in Rechnung stellen?

Und noch eine Frage!!

Nach uns hat der Makler gewechsel, weil unser Makler Verwalter
der Mietobjekte geworden ist!
Die Mieter die nach uns in den anderen 2 Häusern eingezogen
sind haben den vorteil gehabt das sie 3 Monate Renovieren
durften ohne Miete zu zahlen bzw. der Mietvertrag wurde erst
später ausgestellt (ab 1.9 Renovieren Ab 1.11 Anfang des
Mietvertrages und der Mietzahlung) unser Mietvertrag läuft ab
1.8 und wir mußten auch zum Zeitpunkt der Renovierungs
arbeiten Miete zahlen!

Unsere Frage dazu?..

War bzw ist das Rechtens das gleiche Mieter so
unterschiedlich behandelt werden??

Vielen Dank schonmal im vorraus!

Nicole

Ich habe ein Großes Problem!
Mein Mann und ich sind in einem Neubau Haus eingezogen,
es waren weder Tapeten an den Wänden und Decken noch ein
Bodenbelag in den Zimmern nur der flur und Badezimmer sowie
küche war gefliest! Meine Frage ist es rechtens das wir die
Renovierung dieses „Rohbaus“ auf eigene Rechnung machen
mußten? Können wir das im Falle eines Auszug den Vermieter
in Rechnung stellen?

Hallo Nicole,
ich frage mich nur, wieso ihr dann da eingezogen seid, diese Arbeiten erledigt habt und den Mietvertrag unterschrieben habt, wenn das alles gar nicht gefallen hat? Oder ist Euch erst jetzt (also hinterher) eingefallen, dass ihr das alles gar nicht wolltet?

Nach uns hat der Makler gewechsel, weil unser Makler Verwalter
der Mietobjekte geworden ist!
Die Mieter die nach uns in den anderen 2 Häusern eingezogen
sind haben den vorteil gehabt das sie 3 Monate Renovieren
durften ohne Miete zu zahlen bzw. der Mietvertrag wurde erst
später ausgestellt (ab 1.9 Renovieren Ab 1.11 Anfang des
Mietvertrages und der Mietzahlung) unser Mietvertrag läuft ab
1.8 und wir mußten auch zum Zeitpunkt der Renovierungs
arbeiten Miete zahlen!

Auch hier die Frage, warum ihr denn nicht damals nach so einer Regelung gefragt habt? Oder habt ihr, und der Makler hat dies abgelehnt?

Was mich hier viel mehr interessieren würde: Habt ihr eine Maklerprovision gezahlt? Makler dürfen keine Provision fordern, wenn sie gleichzeitig Verwalter des Objekts sind. Teilen sich zwei Makler den Job abwechselnd und kassiert immer derjenige die Provisionen, der gerade nicht Verwalter des Objekts ist, würde ich hier krassen Gestaltungsmißbrauch vermuten. Dadurch wäre die Provision zurückzufordern.

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

Nein Deswegen haben wir es nicht gemacht!

Es ist nur so das wir uns im nachinein beschwert haben das unsere anderen mieter solche vergünstigungen haben ( Der neue Makler hat ihnen geholfen das durchzusetzen)Das uns angedroht worden ist das er uns kündigen will weil das Vertrauensverhältnis durch die beschwerde gestört wäre!! Und so wollten wir nur wissen ob wir Im Falle einer Kündigung unsere arbeiten bezahlt bekommen würden!!

Der alte Makler (unser makler) der im gleichen Moment unser Verwalter geworden ist (wir wissen nur nicht vor der Mietvertags unterzeichnung oder danach???)Hat natürlich von uns Provision bekommen! Ob das rechtens war wissen wir natürlich auch nicht!

Gruß Nicole

Hallo Nicole,

dem Makler steht keine Maklerprovision zu, wenn er selbst Verwalter der Wohnung ist ( § 2 Abs.2 Nr 1 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG )). Fordere den Makler auf, die Provision zu erstatten. Ansonsten ist der Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt sinnvoll.

GRuss Günter

Nein Deswegen haben wir es nicht gemacht!

Es ist nur so das wir uns im nachinein beschwert haben das
unsere anderen mieter solche vergünstigungen haben ( Der neue
Makler hat ihnen geholfen das durchzusetzen)Das uns angedroht
worden ist das er uns kündigen will weil das
Vertrauensverhältnis durch die beschwerde gestört wäre!! Und
so wollten wir nur wissen ob wir Im Falle einer Kündigung
unsere arbeiten bezahlt bekommen würden!!

Der alte Makler (unser makler) der im gleichen Moment unser
Verwalter geworden ist (wir wissen nur nicht vor der
Mietvertags unterzeichnung oder danach???)Hat natürlich von
uns Provision bekommen! Ob das rechtens war wissen wir
natürlich auch nicht!

Gruß Nicole