Sonderkündigungsrecht bei Klage des Vermieters?

hallo Experten, hallo günter,

meine Kollegin sitzt mir gerade gegenüber und erzählt mir von ihrer Gerichtsverhandlungen von vor zwei Tagen. Kurz umrissen worum es ging:

Ihr Vermieter hat sie verklagt, da sie im Garten (kein Gartennutzungsrecht im Vertrag schriftlich fixiert, aber Gartenpflege ist schriftlich festgelegt) ein Baumhaus und eine Schaukel (beides nicht fest verankert) aufgestellt hat. Nach einigen Querelen mit dem Vermieter (er reagierte verärgert auf ihre Bitte, sich um die schimmelnden Wände in der Wohnung zu kümmern) verklagte er sie auf Entfernung der beiden Sachen.

Ende vom Lied: Der Richter schlug einen Kompromiss vor - Baumhaus weg, Schaukel bleibt. Nach langem hin und her hat der Vermieter eine Klageerweiterung eingereicht, dass nun auch die Grillstelle entfernt werden muss - der Richter hat dies auch angeordent, die Mieterin hat zugestimmt.

Nun meine Frage: Die Mieterin wohnt in der Wohnung (die sie nur wegen das Gartens für ihre Kinder überhaupt bezogen hat!) seit 2,5 Jahren, Vertragsabschluß also vor 1.9.2001. Zeitmietvertrag über 5 Jahre.

Könnte sie früher aus dem Mietvertrag raus, aufgrund dieser Klagen durch den Vermieter? Es ist zu erwarten, dass die nächste Klage nicht lange dauern wird, der Vermieter hat deutlich gemacht, dass er die Mieterin absolut nicht leiden kann. Trotzdem würde er nie einem früheren Auszug zustimmen, wenn dieser Vorschlag von ihr käme (Trotzreaktion).

Zweite Frage: WEnn die Mieterin jetzt eine REchtsschutzversicherung abschließt - besteht die Möglichkeit, Folgen aus dem aktuellen Mietverhältnis mit in diese Versicherung aufzunehmen? Bis jetzt hat die Prozesskostenhilfe ihren Anwalt gezahlt (sie ist allein erziehend, zwei Kinder).

Weitere Fragen zur Aufklärung gerne an mich, interessiert mich auch persönlich wie da die Lage ist.

Danke und viele Grüße
alexandra

Erweiterung der Fragen
Nochmal hallo,

gerade haben sich noch weitere Fragen ergeben, betreffend dieses Mietverhältnisses.

Der Vermieter ist seit Frühjahr 2003 darüber informiert, dass sich (hauptsächlich) in einem Zimmer der Wohnung Schimmel an den Wänden bildet. Bis dato hat er sich nicht darum gekümmert (siehe unten, das war der Beginn der Streitereien), jetzt auf einmal hat meine Kollegin einen Brief von ihm bekommen, dass er am 01/02.12. in die wohnung will um a) die Wohnung zu besichtigen und b) in dem betroffenem Zimmer die Tapete zu entfernen und neu zu streichen.

Die Mieterin ist sich jetzt nicht sicher, ob sie das zulassen muss. Ich denke, wahrscheinlich hat sie keine Chance, sich dagegen zu wehren, selbst wenn sie selbst nicht da ist, ist die Vorankündigung früh genug da, um jemanden zu suchen, der in dieser Zeit die Wohnung „beaufsichtigt“. Sie ist halt psychisch kaum in der Lage, ihrem Vermieter gegenüber zu treten, die Schikanen von ihm dauern ja schon länger an.

Nun ja, die Frage: Muss sie die Termine annehmen und kann sie sich dagegen wehren, dass im Winter ein Zimmer renoviert wird, in dem Schimmelverdacht besteht? Ihre Befürchtung ist, dass durch die kalte Luft die Wände wieder nicht austrocknen, was der Schimmelneubildung wieder zugute käme. Kann sie verlangen, dass der Vermieter dies erst im Frühjahr erledigt?

Desweiteren die Frage, ob sie vom Vermieter verlangen kann, dass er ein Gutachten bezüglich des Schimmels erstellen lässt? Ich befürchte, dass erstmal nur sie selbst ein Gutachten in Auftrag geben könnte, das sie dann aber auch erstmal selbst zahlen müsste. Wenn aber festgestellt wird, dass die Schimmelbelastung zu hoch ist, denke ich, könnte sie neben der Entfernung des Schimmels auch die Kosten für das Gutachten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Kann mir jemand hierzu Auskunft geben, was alles machbar ist?

Danke nochmal
alexandra

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hallo Alexa,

auf Dauer wird sich dieses Mietverhältnis nicht erhalten lassen. Das zeigt mir Dein Nachtrag, den ich getrennt beantworte.

meine Kollegin sitzt mir gerade gegenüber und erzählt mir von
ihrer Gerichtsverhandlungen von vor zwei Tagen. Kurz umrissen
worum es ging:

Ihr Vermieter hat sie verklagt, da sie im Garten (kein
Gartennutzungsrecht im Vertrag schriftlich fixiert, aber
Gartenpflege ist schriftlich festgelegt) ein Baumhaus und eine
Schaukel (beides nicht fest verankert) aufgestellt hat. Nach
einigen Querelen mit dem Vermieter (er reagierte verärgert auf
ihre Bitte, sich um die schimmelnden Wände in der Wohnung zu
kümmern) verklagte er sie auf Entfernung der beiden Sachen.

Ende vom Lied: Der Richter schlug einen Kompromiss vor -
Baumhaus weg, Schaukel bleibt. Nach langem hin und her hat der
Vermieter eine Klageerweiterung eingereicht, dass nun auch die
Grillstelle entfernt werden muss - der Richter hat dies auch
angeordent, die Mieterin hat zugestimmt.

Nun meine Frage: Die Mieterin wohnt in der Wohnung (die sie
nur wegen das Gartens für ihre Kinder überhaupt bezogen hat!)
seit 2,5 Jahren, Vertragsabschluß also vor 1.9.2001.
Zeitmietvertrag über 5 Jahre.
Könnte sie früher aus dem Mietvertrag raus, aufgrund dieser
Klagen durch den Vermieter?

Nein, sie kann nur den Vermnieter bitten, mit ihr durch Nachmieterstellung das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Deine Bekannte hatte kein Recht, den Garten zu benutzen.

Es ist zu erwarten, dass die

nächste Klage nicht lange dauern wird, der Vermieter hat
deutlich gemacht, dass er die Mieterin absolut nicht leiden
kann. Trotzdem würde er nie einem früheren Auszug zustimmen,
wenn dieser Vorschlag von ihr käme (Trotzreaktion).

Mal abwarten, sehen wir mal.

Zweite Frage: WEnn die Mieterin jetzt eine
REchtsschutzversicherung abschließt - besteht die Möglichkeit,
Folgen aus dem aktuellen Mietverhältnis mit in diese
Versicherung aufzunehmen? Bis jetzt hat die Prozesskostenhilfe
ihren Anwalt gezahlt (sie ist allein erziehend, zwei Kinder).

Nein, für laufende Fälle tritt keine RS-Versicherung ein. Es besteht hier bei den meisten Versicherungen eine Dreimonatsfrist bis sie eintrittspflichtig wird.
Eintrittspflichtig wird sie jedoch nur für neue Fälle, Altfälle werden dann nur aus Kulanz vertreten, wenn überhaupt.

Weitere Fragen zur Aufklärung gerne an mich, interessiert mich
auch persönlich wie da die Lage ist.

Gruss Günter

Auch nochmal hallo,

Der Vermieter ist seit Frühjahr 2003 darüber informiert, dass
sich (hauptsächlich) in einem Zimmer der Wohnung Schimmel an
den Wänden bildet. Bis dato hat er sich nicht darum gekümmert
(siehe unten, das war der Beginn der Streitereien), jetzt auf
einmal hat meine Kollegin einen Brief von ihm bekommen, dass
er am 01/02.12. in die wohnung will um a) die Wohnung zu
besichtigen und b) in dem betroffenem Zimmer die Tapete zu
entfernen und neu zu streichen.

Die Mieterin ist sich jetzt nicht sicher, ob sie das zulassen
muss. Ich denke, wahrscheinlich hat sie keine Chance, sich
dagegen zu wehren, selbst wenn sie selbst nicht da ist, ist
die Vorankündigung früh genug da, um jemanden zu suchen, der
in dieser Zeit die Wohnung „beaufsichtigt“. Sie ist halt
psychisch kaum in der Lage, ihrem Vermieter gegenüber zu
treten, die Schikanen von ihm dauern ja schon länger an.

Zuerst mal, wenn Deine Bekannte an dem Tag keine Zeit hat, muss sie dies dem Vermieter mitteilen. Sie sollte dann einen Termin nennen. Eine grundsätzliche Weigerung hat zur Folge, dass eine Mietminderung unwirksam wird. Dein Kollegin soll sich jemand aus dem Bekanntenkreis suchen, der rein zufällig an diesem Tag anwesend sein wird. Als Zeuge.

Nun ja, die Frage: Muss sie die Termine annehmen und kann sie
sich dagegen wehren, dass im Winter ein Zimmer renoviert wird,
in dem Schimmelverdacht besteht?

Wehren kann sie sich zwar insoweit nicht, aber es wird Murks bleiben. Die Wand muss nach dem Abmachen der Tapeten zuerst einmal trocken sein, dann muss sie behandelt werden und erst dann kann wieder neu tapeziert werden. Solche Arbeiten werden im späten Frühjahr vorgenommen.

Ihre Befürchtung ist, dass

durch die kalte Luft die Wände wieder nicht austrocknen, was
der Schimmelneubildung wieder zugute käme. Kann sie verlangen,
dass der Vermieter dies erst im Frühjahr erledigt?

Bevor er mit der Arbeit beginnt, soll sie klare Auskunft verlangen, was geschehen soll und wie lange die Arbeit dauert. Notfalls soll sie sich unter Verzicht einer Mietminderung auf der Erledigung der Arbeiten im März 2004 einigen.

Desweiteren die Frage, ob sie vom Vermieter verlangen kann,
dass er ein Gutachten bezüglich des Schimmels erstellen lässt?
Ich befürchte, dass erstmal nur sie selbst ein Gutachten in
Auftrag geben könnte, das sie dann aber auch erstmal selbst
zahlen müsste.

Nein sie kann den Vermieter zu keinem Gutachten - ausserhalb eines gerichtlichen Antrages zwingen. Zudem sind Privatgutachten vor Gericht überwiegend von der Gegenpartei bestritten sinnloses Geld ausgegeben.

Wenn aber festgestellt wird, dass die

Schimmelbelastung zu hoch ist, denke ich, könnte sie neben der
Entfernung des Schimmels auch die Kosten für das Gutachten dem
Vermieter in Rechnung stellen.

Zuerst muss sie mal beweisen, dass der Schimmel nicht auch von ihr mitverschuldet ist. Das Kostenrisiko ist einfach zu hoch, es sei denn, es käme zu einem Rechtsstreit und das Gericht erteilt Auftrag im Ramen der PKH.

Gruss Günter

Danke Günter! :smile: owt.

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