hallo Experten, hallo günter,
meine Kollegin sitzt mir gerade gegenüber und erzählt mir von ihrer Gerichtsverhandlungen von vor zwei Tagen. Kurz umrissen worum es ging:
Ihr Vermieter hat sie verklagt, da sie im Garten (kein Gartennutzungsrecht im Vertrag schriftlich fixiert, aber Gartenpflege ist schriftlich festgelegt) ein Baumhaus und eine Schaukel (beides nicht fest verankert) aufgestellt hat. Nach einigen Querelen mit dem Vermieter (er reagierte verärgert auf ihre Bitte, sich um die schimmelnden Wände in der Wohnung zu kümmern) verklagte er sie auf Entfernung der beiden Sachen.
Ende vom Lied: Der Richter schlug einen Kompromiss vor - Baumhaus weg, Schaukel bleibt. Nach langem hin und her hat der Vermieter eine Klageerweiterung eingereicht, dass nun auch die Grillstelle entfernt werden muss - der Richter hat dies auch angeordent, die Mieterin hat zugestimmt.
Nun meine Frage: Die Mieterin wohnt in der Wohnung (die sie nur wegen das Gartens für ihre Kinder überhaupt bezogen hat!) seit 2,5 Jahren, Vertragsabschluß also vor 1.9.2001. Zeitmietvertrag über 5 Jahre.
Könnte sie früher aus dem Mietvertrag raus, aufgrund dieser Klagen durch den Vermieter? Es ist zu erwarten, dass die nächste Klage nicht lange dauern wird, der Vermieter hat deutlich gemacht, dass er die Mieterin absolut nicht leiden kann. Trotzdem würde er nie einem früheren Auszug zustimmen, wenn dieser Vorschlag von ihr käme (Trotzreaktion).
Zweite Frage: WEnn die Mieterin jetzt eine REchtsschutzversicherung abschließt - besteht die Möglichkeit, Folgen aus dem aktuellen Mietverhältnis mit in diese Versicherung aufzunehmen? Bis jetzt hat die Prozesskostenhilfe ihren Anwalt gezahlt (sie ist allein erziehend, zwei Kinder).
Weitere Fragen zur Aufklärung gerne an mich, interessiert mich auch persönlich wie da die Lage ist.
Danke und viele Grüße
alexandra
owt.