Vorkaufsrecht / notarielle Beurkundung

Mein Vermieter hat dem Ende Juli 2001 abgeschlossenen Mietvertrag folgenden Passus beigefügt:

„Der Mieterin wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.“

Der Mietvertrag wurde nur von dem Vermieter und mir (= der Mieterin) unterschrieben.

Frage: Gilt dieser Passus auch ohne die notarielle Beurkundung im Falle eines Verkaufs durch den Vermieter?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Marion

Hallo Marion,

ein eingeräumtes Vorkaufsrecht sieht mit einer notariellen Beglaubigung immer besser aus und ist auch der sicherere Weg. Nichts desto Trotz ist aber auf Grund des Eintrages im Mietvertrag der Vermieter immer verpflichtet, Dir, die Mietsache vor einem Verkauf
anzubieten.
Gruß
Rüdiger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marion,

Grundstücks- und Wohnungsgeschäfte bedürfen zu deren Verbindlichkeit und Rechtswirkung ausdrücklich der Eintragung in das Grundbuch. Soll diese Vereinbarung verbindlich sein, muss der Mietvertrag notariell beurkundet werden. Fehlt es an der notariellen Beurkundung ist dieser Passus ungültig. Es besteht auch kein Schadenersatzanspruch, wenn der Vermieter die Wohnung an andere veräussert.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]