Besuch oder nicht Besuch, das ist hier die Frage!

Wann darf ein Vermieter in den Betriebskosten die Personenanzahl erhöhen, wenn man viel Besuch hat? Darf er das überhaupt?

Wo ist der Unterschied / die Grenze zwischen Besucher und Bewohner?

Nehmen wir an, ein und dieselbe Person besucht mit nahezu täglich und übernachtet auch öfters bei mir (z.B. wöchentlich). Darf der Vermieter diese Person dann einfach als weiteren Bewohner meiner Wohnung ansehen? Obwohl diese Person eine eigene Wohnung hat und nicht bei mir eingezogen ist?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Manuel,

Hier geht es wohl um die personenbezogene Abrechnung der Wasser/Abwasserkosten.
Es können nur die Personen abgerechnet werden, die in dem Gebäude gemeldet sind. Besucher dürfen nicht abgerechnet werden. Nahezu tägliche Besuche gehen ja noch. Aber offenbar regelmässige längere Übernachtungen sind immer ein Problem. Aber sie können trotzdem nicht abgerechnet werden.

Gruss Günter

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Vielen lieben Dank für die Antwort.
Wenn jetzt noch irgendeiner hier ein Urteil oder sonstiges zu diesem Thema anbieten könnte?!!
Dann hätte man was handfestes, das man dem Vermieter vorlegen kann.

MfG,
Manu

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Hallo,

hier Urteile. LG Mannheim WM 73,5 ; AG Frankfurt/Main WM 95, 396

Gruss Günter

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