langsam aber sicher werd ich mit den Mietern wahnsinnig.
An der Heizung war eine kleine Reperatur fällig, so ca. 150,-- Euro.
Der Monteur hat damals die Arbeit nur erledigt, weil der Mieter bar bezahlt hat (die Mieter sind im als Schlechte Zahler bekannt).
Nun fordern die Mieter von uns das Geld.
Muss der Mieter nicht für kleinere Sachen in der Wohnung aufkommen?
Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Eine Kleinreparatur kann bei Kosten von mehr als 75 EURO nicht angenommen werden. Hierzu gibt es auch Urteile.
langsam aber sicher werd ich mit den Mietern wahnsinnig.
An der Heizung war eine kleine Reperatur fällig, so ca. 150,–
Euro.
Der Monteur hat damals die Arbeit nur erledigt, weil der
Mieter bar bezahlt hat (die Mieter sind im als Schlechte
Zahler bekannt).
Nun fordern die Mieter von uns das Geld.
Wer hat den Auftrag erteilt ? Hast Du den Auftrag erteilt, hast Du die Kosten zu tragen. Haben Die Mieter den Auftrag erteilt und zwar ohne dass Du informiert worden bist und ohne dass Du den Mietern den Auftrag erteilt hast, einen Handwerker mit der Reparatur zu beauftragen, müssen die Mieter zahlen. Wer bestellt bezahlt.
Bei einer Heizungsreparatur ist grundsätzlich nicht von einer Kleinreparatur auszugehen. Bei Dir stellt sich daher die Frage ohnehin nur, wer den Auftrag erteilt hat und ob Du vor Auftragserteilung verständigt worden bist.
Muss der Mieter nicht für kleinere Sachen in der Wohnung
aufkommen?