Hallo Markus,
die Pfändungen gegen das Konto laufen bereits für die
Nebenkosten 2001 und für das Jahr 2002 erwarten wir in kürze
den Vollstreckungstitel.
In dem Ort gibt es weder Vergleichwohnungen (Reiheneckhaus),
noch Mietspiegel o.ä. Ist es möglich von anderen Orten diese
Werte zu beziehen?
Ja, nun weis ich nicht, liegt München näher oder geht es eher Richtung Freising. München und Aussenbezirke hat einen Mietspiegel. Freising nach meiner Kenntnis auch.
Du schlägst vor wir sollen die Miete einfach pauschal um 20%
erhöhen? Ohne jegliche Grundlage und uns dann auf ein
Gerichstverfahren einlassen? Wird dies Gutachten automatisch
vom Bericht in Auftrag gegeben? Wird in dem Gutachten dann
auch quasi eine Vorauszahlung oder so festgelegt?
Ich meine, wenn Du genau nachgelesen hast, nicht einfach, sondern Du solltest Dich zuvor mal in der Umgebung erkundigen, was dort pro Quadratmeter verlangt wird. In etwa gibt es einen Anhaltspunkt, was die Wohnung wert ist. In der Umgebung gibt es vergleichbare Wohnungen. Dann ist eine Mieterhöhung erforderlich. Wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, müssen drei Vergleichswohnungen genannt werden. Die Miete wird dann um 20 % insgesamt erhöht. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, muss innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit der neuen Miete Klage zum AG erhoben werden. Dort kommt es zu einer Vergleichsverhandlung. Gelingt diese nicht, sollte Dein Anwalt „unter Verwahrung gegen die Beweispflicht“ ein Mietwertgutachten beantragen.
Die Mieter stellen nun die Behauptung auf, dass Instandhaltung
nie duchgeführt worden sind. Davon war die letzten 6 oder 6
Jahren nie die rede.
Zuerst einmal sind behauptete Mängel nachzuweisen und Dir ist Gelegenheit zu geben, die Mängel zu besichtigen und notfalls beseitigen zu lassen. Nur, eine Mieterhöhung hat mit den Mängel insoweit nichts zu tun. Mietmängel können mit einer Mietminderung angegangen werden. Wenn aber die letzten sechs Jahre Mängel aufgetreten sind, über die Du nicht informiert worden bist, ist dies ein vertragswidriges Verhalten der Mieter. Sie machen sich schadenersatzpflichtig.
Auf einmal ist alles
renovierungsbedürftig und schlecht.
(Diese Aussage kann ich nicht so stehen lassen, das Haus ist
in einem einwandfreien Zustand, Nachbarn würden das Haus blind
nehmen)
Nun haben Sie eine Forderung aus einer Heizungsreperatur und
wollen diese mit der nächsten Miete verrechnen (wurde
angekündigt)
Wenn Du den Auftrag nicht erteilt hast, die Reparatur zurückweisen, denn Du erteilst Aufträge und nicht die Mieter. Wer bestellt, bezahlt.
In einem anderen Gespröch wurde gefordert, dass
die Mieterforderung mit den Nebenkosten von 2001 und 2002
verrechnet werden soll.
Verstehe ich nicht ganz. Wenn Du Nachforderungen aus den Nebenkosten hast, warum soll dann eine Verrechnung erfolgen. ? Wenn reale Guthaben bestehen, kann natürlich mit der Miete aufgerechnet werden, aber nun weiss ich nicht ganz, hast Du nicht davon gepostet, dass die Mieter keine Vorauszahlung leisten ?
Du kannst heute noch antworten bis 22.00 Uhr. Dann bin ich voraussichtlich bis Freitag in der UNI-Klinik Freiburg zur Untersuchung. Nehme Laptop nicht mit.
Gruss Günter
damit sind wir auf keinen Fall
einverstanden. Denn die Heizungsreperatur war 2003 und hat mit
den anderen NK´s nichts zu tun.
Markus