BGB § 573 - Ordentliche Kündigung des Vermieters

Hallo www-ler,

beim wälzen des BGB´s bin ich auf den § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters gestoßen.

(1) 1 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein besonderes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2 Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen

(2) Ein berrechtigtes Interesse des Vvermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

  2. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Gründstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außfer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume in Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseiegntum veräußern will.

(3) …

(4) …

Wie darf man die o.g. Punkte denn nun verstehen?

Kann ich den Mieter ordentlich kündigen, wenn er:

a) die Nebenkosten der letzten zwei Jahre nmoch nicht ganz, sonder nur zu 35% gezahlt hat ( eine Pfändung jeweils durchgeführt werden muss)
b) die Mieteinnahmen in keinem Verhältnis zur Wohnung stehen (miete bei knapp 60% der ortsüblichen Miete liegt, incl. einem Abschlag von ca. 15%
c) das Haus von uns Erben verkauft werden will, aber mit diesen Mieter dies fast unmöglich erscheint und das Objekt nicht mal 3% Rendite erwirtschaftet?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Markus

Hallo Markus,

Deine bisherigen Fragen haben bereits Anlass gegeben, wann die Frage der Kündigung des Mieters auftaucht. Dass es so schnell geht, darüber bin ich erstaunt.

(1) 1 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein besonderes
Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2 Die
Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen

(2) Ein berrechtigtes Interesse des Vvermieters an der
Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht
    unerheblich verletzt hat,

  2. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses
    an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des
    Gründstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile
    erleiden würde; die Möglichkeit durch eine anderweitige
    Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt
    außfer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf
    berufen, dass er die Mieträume in Zusammenhang mit einer
    beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten
    Begründung von Wohnungseiegntum veräußern will.

(3) …

(4) …

Wie darf man die o.g. Punkte denn nun verstehen?

Dass Du genau begründen musst, welche Gründe Du hast, die Mieter zu kündigen.

Kann ich den Mieter ordentlich kündigen, wenn er:

a) die Nebenkosten der letzten zwei Jahre nmoch nicht ganz,
sonder nur zu 35% gezahlt hat ( eine Pfändung jeweils
durchgeführt werden muss)

Nein, aber Du solltest jetzt vielleicht mal versuchen, den Mieter zu zwingen die erhöhten Nebenkostenvorauszahlungen jeden Monat zu leisten, um Nachforderungen zu verhindern. Wenn also bisher 400,00 EURO Miete zzgl. 100 EURO Nebenkosten, insgesamt 500 EURO zu zahlen sind, aber auf Grund bisheriger Abrechnungen die Vorauszahlungen 150,00 EURO betragen sollen, fordere künftig 550 EURO. Wenn dann weiterhin nur 500 EURO eingehen, der Mieter nicht so raffiniert ist, dass er Miete und Nebenkosten aufteilt, dann verrechne - mache Dir hierzu eine Kostenaufstellung - jeweils die Vorauszahlung. Dann fehlt Dir jeden Monat an der Miete 50 EURO. So nach drei Monaten musst Du den Mieter natürlich auffordern, die rückständige Miete zu überweisen und zwar in Form einer Abmahnung mit der Androhung der Kündigung. Erst wenn der Mieter widerspricht, musst Du ihm die Verrechnung der höheren Nebenkosten, die er zahlen muss, erklären und damit seinen Mietrückstand begründen. Nebenkosten sind im übrigen kein Kündigungsgrund. Also Verrechnung bei Zahlungseingang, nach dem Schema Forderung 550 EURO, Eingang Vorauszahlungen 150,00 EURO - Eingang Miete 350,00 EURO, da nur 500 EURO überwiesen werden, Mietrückstand 50.00 EURO ( denn es müssten ja 550 EURO überwiesen werden, im 2. Monat sind es dann 100 EURO usw.

b) die Mieteinnahmen in keinem Verhältnis zur Wohnung stehen
(miete bei knapp 60% der ortsüblichen Miete liegt, incl. einem
Abschlag von ca. 15%

Mieteinnahmen interessieren niemand, aber Du solltest mal prüfen, ob Du nicht eine höhere Miete verlangen kannst und - für was werden 15 % abgezogen ???
Gibt es einen Mietspiegel ? Enthält er Nettopreise ? Welche Nebenkosten werden nicht abgerechnet, die umlagefähig sind. Sie können nämlich, wenn der ortsübliche Preis aus dem Mietspiegel nicht erreicht ist bei Nettopreisne im Mietspiegel hinzu gerechnet werden. Diese Berechnung sollte Dir ein Haus- und Grundeigentümerverein oder ein Anwalt schreiben

c) das Haus von uns Erben verkauft werden will, aber mit
diesen Mieter dies fast unmöglich erscheint und das Objekt
nicht mal 3% Rendite erwirtschaftet?

Verkauf ist kein Kündigungsgrund

Gruss Günter

Hallo Markus,

Deine bisherigen Fragen haben bereits Anlass gegeben, wann die
Frage der Kündigung des Mieters auftaucht. Dass es so schnell
geht, darüber bin ich erstaunt.

Wieso bist Du erstaunt? Ich will den Mieter auf jedenfall rausbekommen, aber leieder will mir niemand dabei helfen. Makler nennen das Objekt nicht rentabel, Anwälte sehen keine Hoffnung. Also bin ich vollkommen auf mich alleine gestellt.

(1) 1 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein besonderes
Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2 Die
Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen

(2) Ein berrechtigtes Interesse des Vvermieters an der
Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht
    unerheblich verletzt hat,

  2. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses
    an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des
    Gründstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile
    erleiden würde; die Möglichkeit durch eine anderweitige
    Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt
    außfer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf
    berufen, dass er die Mieträume in Zusammenhang mit einer
    beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten
    Begründung von Wohnungseiegntum veräußern will.

(3) …

(4) …

Wie darf man die o.g. Punkte denn nun verstehen?

Dass Du genau begründen musst, welche Gründe Du hast, die
Mieter zu kündigen.

Kann ich den Mieter ordentlich kündigen, wenn er:

a) die Nebenkosten der letzten zwei Jahre nmoch nicht ganz,
sonder nur zu 35% gezahlt hat ( eine Pfändung jeweils
durchgeführt werden muss)

Nein, aber Du solltest jetzt vielleicht mal versuchen, den
Mieter zu zwingen die erhöhten Nebenkostenvorauszahlungen
jeden Monat zu leisten, um Nachforderungen zu verhindern. Wenn
also bisher 400,00 EURO Miete zzgl. 100 EURO Nebenkosten,
insgesamt 500 EURO zu zahlen sind, aber auf Grund bisheriger
Abrechnungen die Vorauszahlungen 150,00 EURO betragen sollen,
fordere künftig 550 EURO. Wenn dann weiterhin nur 500 EURO
eingehen, der Mieter nicht so raffiniert ist, dass er Miete
und Nebenkosten aufteilt, dann verrechne - mache Dir hierzu
eine Kostenaufstellung - jeweils die Vorauszahlung. Dann fehlt
Dir jeden Monat an der Miete 50 EURO. So nach drei Monaten
musst Du den Mieter natürlich auffordern, die rückständige
Miete zu überweisen und zwar in Form einer Abmahnung mit der
Androhung der Kündigung. Erst wenn der Mieter widerspricht,
musst Du ihm die Verrechnung der höheren Nebenkosten, die er
zahlen muss, erklären und damit seinen Mietrückstand
begründen. Nebenkosten sind im übrigen kein Kündigungsgrund.
Also Verrechnung bei Zahlungseingang, nach dem Schema
Forderung 550 EURO, Eingang Vorauszahlungen 150,00 EURO -
Eingang Miete 350,00 EURO, da nur 500 EURO überwiesen werden,
Mietrückstand 50.00 EURO ( denn es müssten ja 550 EURO
überwiesen werden, im 2. Monat sind es dann 100 EURO usw.

Das ist ja mein Problem, der bisherige Eigentümer hat keine Nebenkostenvorauszahlung verlangt. Die Mieter zahlen nur die Miete. Die Nebenkosten werden immer jährlich abgerechnet. aher vorher auch schon mal die Frage nach einer ab sofortigen VOrauszahlung und den Musterbriefe usw. Aber irgendwie komm ich auf keinen grünen Zweig.

b) die Mieteinnahmen in keinem Verhältnis zur Wohnung stehen
(miete bei knapp 60% der ortsüblichen Miete liegt, incl. einem
Abschlag von ca. 15%

Mieteinnahmen interessieren niemand, aber Du solltest mal
prüfen, ob Du nicht eine höhere Miete verlangen kannst und -
für was werden 15 % abgezogen ???
Gibt es einen Mietspiegel ? Enthält er Nettopreise ? Welche
Nebenkosten werden nicht abgerechnet, die umlagefähig sind.
Sie können nämlich, wenn der ortsübliche Preis aus dem
Mietspiegel nicht erreicht ist bei Nettopreisne im Mietspiegel
hinzu gerechnet werden. Diese Berechnung sollte Dir ein Haus-
und Grundeigentümerverein oder ein Anwalt schreiben

Eine Mieterhöhung kan ich nicht durchführen, da ich keine Möglichkeit des Vergleichs habe. Kein Mietspiegel, keine Mietdatenbank usw. alles schon abgecheckt. Hab mal bei der Stadt angefragt wie es mit den MIeten für den Sozialbau ausschaut (das Miteshaus ist aber alles andere als ein Sozialbau) Dies sollte doch zumindest mal eine Grundlage für den Mindestmietpreis sein, oder? Versicherungen, Grundsteuer wurden bisher nicht abgerechnet.

c) das Haus von uns Erben verkauft werden will, aber mit
diesen Mieter dies fast unmöglich erscheint und das Objekt
nicht mal 3% Rendite erwirtschaftet?

Verkauf ist kein Kündigungsgrund

Gruss Günter

Vielen Dank

Hallo Markus,

zum Nachweis darüber, dass der Mieter erheblich zu wenig an Miete zahlt, solltest du ein Gutachten einholen - es wird zwar etwas kosten, dürfte aber dazu ausreichen, dass der Mieter geht, wenn du die Mieterhöhung vor Gericht durchdrücken kannst.

Viele Grüsse
Simone

Hallo Markus,

Deine bisherigen Fragen haben bereits Anlass gegeben, wann die
Frage der Kündigung des Mieters auftaucht. Dass es so schnell
geht, darüber bin ich erstaunt.

Wieso bist Du erstaunt? Ich will den Mieter auf jedenfall
rausbekommen, aber leieder will mir niemand dabei helfen.
Makler nennen das Objekt nicht rentabel, Anwälte sehen keine
Hoffnung. Also bin ich vollkommen auf mich alleine gestellt.

Ich bin erstaunt, dass es so schnell geht. Aus den früheren Fragen habe ich vermutet, dass hier ein Kündigung vorbereitet werden soll.

Nein, aber Du solltest jetzt vielleicht mal versuchen, den
Mieter zu zwingen die erhöhten Nebenkostenvorauszahlungen
jeden Monat zu leisten, um Nachforderungen zu verhindern. Wenn
also bisher 400,00 EURO Miete zzgl. 100 EURO Nebenkosten,
insgesamt 500 EURO zu zahlen sind, aber auf Grund bisheriger
Abrechnungen die Vorauszahlungen 150,00 EURO betragen sollen,
fordere künftig 550 EURO. Wenn dann weiterhin nur 500 EURO
eingehen, der Mieter nicht so raffiniert ist, dass er Miete
und Nebenkosten aufteilt, dann verrechne - mache Dir hierzu
eine Kostenaufstellung - jeweils die Vorauszahlung. Dann fehlt
Dir jeden Monat an der Miete 50 EURO. So nach drei Monaten
musst Du den Mieter natürlich auffordern, die rückständige
Miete zu überweisen und zwar in Form einer Abmahnung mit der
Androhung der Kündigung. Erst wenn der Mieter widerspricht,
musst Du ihm die Verrechnung der höheren Nebenkosten, die er
zahlen muss, erklären und damit seinen Mietrückstand
begründen. Nebenkosten sind im übrigen kein Kündigungsgrund.
Also Verrechnung bei Zahlungseingang, nach dem Schema
Forderung 550 EURO, Eingang Vorauszahlungen 150,00 EURO -
Eingang Miete 350,00 EURO, da nur 500 EURO überwiesen werden,
Mietrückstand 50.00 EURO ( denn es müssten ja 550 EURO
überwiesen werden, im 2. Monat sind es dann 100 EURO usw.

Das ist ja mein Problem, der bisherige Eigentümer hat keine
Nebenkostenvorauszahlung verlangt. Die Mieter zahlen nur die
Miete. Die Nebenkosten werden immer jährlich abgerechnet. aher
vorher auch schon mal die Frage nach einer ab sofortigen
VOrauszahlung und den Musterbriefe usw. Aber irgendwie komm
ich auf keinen grünen Zweig.

Dann kannst Du ohne Zustimmung des Mieters leider keine Vorauszahlungen verlangen. Umso mehr würde ich dann nach Rechnungsstellung sofort mahnen und sofort, wenn nicht gezahlt wird, in das Mahnverfahren gehen und zwar ohne Ratenzahlung. Überlege Dir mal, sofern Du einen Titel hast, ob Du nicht ein paar Euro einsetzen willst und eine Kontenpfändung betriebst, bei ganz hartnäckigen Verhalten würde ich sogar auf eine Taschengeldpfändung gehen.

::Mieteinnahmen interessieren niemand, aber Du solltest mal

prüfen, ob Du nicht eine höhere Miete verlangen kannst und -
für was werden 15 % abgezogen ???
Gibt es einen Mietspiegel ? Enthält er Nettopreise ? Welche
Nebenkosten werden nicht abgerechnet, die umlagefähig sind.
Sie können nämlich, wenn der ortsübliche Preis aus dem
Mietspiegel nicht erreicht ist bei Nettopreisne im Mietspiegel
hinzu gerechnet werden. Diese Berechnung sollte Dir ein Haus-
und Grundeigentümerverein oder ein Anwalt schreiben

Eine Mieterhöhung kan ich nicht durchführen, da ich keine
Möglichkeit des Vergleichs habe. Kein Mietspiegel, keine
Mietdatenbank usw. alles schon abgecheckt. Hab mal bei der
Stadt angefragt wie es mit den MIeten für den Sozialbau
ausschaut (das Miteshaus ist aber alles andere als ein
Sozialbau) Dies sollte doch zumindest mal eine Grundlage für
den Mindestmietpreis sein, oder? Versicherungen, Grundsteuer
wurden bisher nicht abgerechnet.

Du kannst doch sicher mindestens drei Vergleichswohnungen nennen, nimm dazu annähernd gleichwertige Wohnungen. Ein weitere Möglichkeit ist, sofern es in einer der umliegenden Städte einen Mietspiegel gibt sich an diesem zu orientieren mit entsprechenden Abzügen. Ein Mietwertgutachten, wie es Simone angesprochen hat wäre eine weitere Lösung, aber, da Du wahrscheinlich mit mindestens 750-1000 EURO dafür rechnen musst, ist dieser Weg sehr teuer.

Da ich diese Wohnung nicht kenne aber sich vor Ort jemand den Wert einschätzen kann, wäre natürlich ein weiterer Weg möglich ( rentiert sich aber nur bei guter Bausubstanz und Einrichtung ) könntest Du natürlich eine Mieterhöhung von 20 % vornehmen. Wird dieser widersprochen, müsstest Du um Zustimmung klagen. Dann kann ein Gutachten über das Gericht eingeholt werden. Der Vorteil dabei ist, dass ob Du ganz oder teilweise gewinnst, der Mieter an den Kosten für das Gutachten dann im Rahmen der Gesamtkosten sich beteiligen muss, während bei einem Gutachten ohne Gericht die Kosten ganz bei Dir bleiben. Hier kann dann auch der Ausgleich für Grundsteuer, Versicherungen, Wartungen usw. zusätzlich vorgenommen werden.

Gruss Günter

Hallo Simone,

vielen Dank für den Tipp. Aber leider ist uns auch niemand behilflich so ein Mietgutachten zu erstellen. Zumindest haben wir keinen geeigneten Gutachter im Raum Flughafen München gefunden!!!

Weil diese Gutachter eben genauso KEINE Vergleichsmieten haben.

Das betreffende Objekt ist ein Reiheneckhaus in einer 2.000 Seelengemeinde, gehört aber zu einer Stadt mit 20.000 Einwohner.

Dieser Ort ist zwischen Flughafen München und Stadt München, also in der Eniflugschneisse…

Ist es möglich Vergleichsmieten von nahegelegenen Städten evtl. München zu nehmen? Natürlich mit einem angemessen Abschlag von sagen wir mal 15%?

Gruss Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

die Pfändungen gegen das Konto laufen bereits für die Nebenkosten 2001 und für das Jahr 2002 erwarten wir in kürze den Vollstreckungstitel.

In dem Ort gibt es weder Vergleichwohnungen (Reiheneckhaus), noch Mietspiegel o.ä. Ist es möglich von anderen Orten diese Werte zu beziehen?

Du schlägst vor wir sollen die Miete einfach pauschal um 20% erhöhen? Ohne jegliche Grundlage und uns dann auf ein Gerichstverfahren einlassen? Wird dies Gutachten automatisch vom Bericht in Auftrag gegeben? Wird in dem Gutachten dann auch quasi eine Vorauszahlung oder so festgelegt?

Die Mieter stellen nun die Behauptung auf, dass Instandhaltung nie duchgeführt worden sind. Davon war die letzten 6 oder 6 Jahren nie die rede. Auf einmal ist alles renovierungsbedürftig und schlecht.
(Diese Aussage kann ich nicht so stehen lassen, das Haus ist in einem einwandfreien Zustand, Nachbarn würden das Haus blind nehmen)
Nun haben Sie eine Forderung aus einer Heizungsreperatur und wollen diese mit der nächsten Miete verrechnen (wurde angekündigt) In einem anderen Gespröch wurde gefordert, dass die Mieterforderung mit den Nebenkosten von 2001 und 2002 verrechnet werden soll. damit sind wir auf keinen Fall einverstanden. Denn die Heizungsreperatur war 2003 und hat mit den anderen NK´s nichts zu tun.

Markus

Hallo Markus,

die Pfändungen gegen das Konto laufen bereits für die
Nebenkosten 2001 und für das Jahr 2002 erwarten wir in kürze
den Vollstreckungstitel.

In dem Ort gibt es weder Vergleichwohnungen (Reiheneckhaus),
noch Mietspiegel o.ä. Ist es möglich von anderen Orten diese
Werte zu beziehen?

Ja, nun weis ich nicht, liegt München näher oder geht es eher Richtung Freising. München und Aussenbezirke hat einen Mietspiegel. Freising nach meiner Kenntnis auch.

Du schlägst vor wir sollen die Miete einfach pauschal um 20%
erhöhen? Ohne jegliche Grundlage und uns dann auf ein
Gerichstverfahren einlassen? Wird dies Gutachten automatisch
vom Bericht in Auftrag gegeben? Wird in dem Gutachten dann
auch quasi eine Vorauszahlung oder so festgelegt?

Ich meine, wenn Du genau nachgelesen hast, nicht einfach, sondern Du solltest Dich zuvor mal in der Umgebung erkundigen, was dort pro Quadratmeter verlangt wird. In etwa gibt es einen Anhaltspunkt, was die Wohnung wert ist. In der Umgebung gibt es vergleichbare Wohnungen. Dann ist eine Mieterhöhung erforderlich. Wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, müssen drei Vergleichswohnungen genannt werden. Die Miete wird dann um 20 % insgesamt erhöht. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, muss innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit der neuen Miete Klage zum AG erhoben werden. Dort kommt es zu einer Vergleichsverhandlung. Gelingt diese nicht, sollte Dein Anwalt „unter Verwahrung gegen die Beweispflicht“ ein Mietwertgutachten beantragen.

Die Mieter stellen nun die Behauptung auf, dass Instandhaltung
nie duchgeführt worden sind. Davon war die letzten 6 oder 6
Jahren nie die rede.

Zuerst einmal sind behauptete Mängel nachzuweisen und Dir ist Gelegenheit zu geben, die Mängel zu besichtigen und notfalls beseitigen zu lassen. Nur, eine Mieterhöhung hat mit den Mängel insoweit nichts zu tun. Mietmängel können mit einer Mietminderung angegangen werden. Wenn aber die letzten sechs Jahre Mängel aufgetreten sind, über die Du nicht informiert worden bist, ist dies ein vertragswidriges Verhalten der Mieter. Sie machen sich schadenersatzpflichtig.

Auf einmal ist alles

renovierungsbedürftig und schlecht.
(Diese Aussage kann ich nicht so stehen lassen, das Haus ist
in einem einwandfreien Zustand, Nachbarn würden das Haus blind
nehmen)
Nun haben Sie eine Forderung aus einer Heizungsreperatur und
wollen diese mit der nächsten Miete verrechnen (wurde
angekündigt)

Wenn Du den Auftrag nicht erteilt hast, die Reparatur zurückweisen, denn Du erteilst Aufträge und nicht die Mieter. Wer bestellt, bezahlt.

In einem anderen Gespröch wurde gefordert, dass

die Mieterforderung mit den Nebenkosten von 2001 und 2002
verrechnet werden soll.

Verstehe ich nicht ganz. Wenn Du Nachforderungen aus den Nebenkosten hast, warum soll dann eine Verrechnung erfolgen. ? Wenn reale Guthaben bestehen, kann natürlich mit der Miete aufgerechnet werden, aber nun weiss ich nicht ganz, hast Du nicht davon gepostet, dass die Mieter keine Vorauszahlung leisten ?

Du kannst heute noch antworten bis 22.00 Uhr. Dann bin ich voraussichtlich bis Freitag in der UNI-Klinik Freiburg zur Untersuchung. Nehme Laptop nicht mit.

Gruss Günter

damit sind wir auf keinen Fall

einverstanden. Denn die Heizungsreperatur war 2003 und hat mit
den anderen NK´s nichts zu tun.

Markus

Hallo Markus,

in derartigen Fällen kann die Nachbargemeinde herangezogen werden. Ansonsten empfehle ich, die lokale Zeitung zu durchforsten und sich die Vergleichsmieten über die dortigen Neuvermietungen zu holen.

Viele Grüsse,
Simone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]