Mietverrechnung mit Kaution

Hallo,

mein Mieter kündigt und erklärt, die noch zu zahlenden Monatsmieten mit der Kaution verrechnen zu wollen, also ab sofort nichts mehr zu bezahlen.

Gleichzeitig behauptet er diverse Mängel der Wohnung, weshalb er angeblich berechtigt sei, eigentlich fristlos zu kündigen und ich ihm dankbar sein müsse, dass er mir entgegen kommt. Ich gehe davon aus, dass keine seiner Behauptungen vor Gericht Bestand hat.

Aaber: Kann ich den Mietrückstand kurzfristig einfordern, oder muss ich mich auf langes Hick-Hack mit Gutachten etc. einstellen?

Viele Grüße
und für Antworten Dank im Voraus
Carsten

Hallo Carsten,

eine Verrechnung der Miete mit der Kaution ist auch bei einem Mangel nicht zulässig. Dann muss der Mieter eben eine Mängelanzeige erstatten und dort die Mietminderung ankündigen. Ist diese berechtigt kann er die Mietminderung auch vornehmen.

mein Mieter kündigt und erklärt, die noch zu zahlenden
Monatsmieten mit der Kaution verrechnen zu wollen, also ab
sofort nichts mehr zu bezahlen.

Gleichzeitig behauptet er diverse Mängel der Wohnung, weshalb
er angeblich berechtigt sei, eigentlich fristlos zu kündigen
und ich ihm dankbar sein müsse, dass er mir entgegen kommt.
Ich gehe davon aus, dass keine seiner Behauptungen vor Gericht
Bestand hat.

Aaber: Kann ich den Mietrückstand kurzfristig einfordern, oder
muss ich mich auf langes Hick-Hack mit Gutachten etc.
einstellen?

Welche Mängel werden behauptet, wenn gar von einer möglichen fristlosen Kündigung gesprochen wird ? Fordere den Mieter auf, binnen einer Woche die Miete zu zahlen.

Gruss Günter

Mietverrechnung mit Kaution
Hallo Günter,

eine Verrechnung der Miete mit der Kaution ist auch bei einem Mangel nicht zulässig.

Das ist mir klar. Meine Frage war aber: Kann ich den Mietrückstand kurzfristig einfordern, oder muss ich mich auf langes Hick-Hack mit Gutachten etc. einstellen?

Falls Letzteres der Fall ist, würde der Sinn der Kaution völlig ad absurdum geführt. Denn jeder Mieter könnte, obwohl es nicht zulässig ist, Fakten schaffen, und der Vermieter rennt dann seinem Recht hinterher. Und wenn sein Atem dann nicht so weit reicht?

Welche Mängel werden behauptet, wenn gar von einer möglichen fristlosen Kündigung gesprochen wird ? Fordere den Mieter auf,

Noch geht es um die Dezember-Miete, die er nicht zahlen will. Ich muss also abwarten, würde meine Möglichkeiten aber gerne vorab klären.

Bei den Mängeln geht es darum, dass der Mieter das Recht hatte, bauliche Veränderungen an der Wohnung vorzunehmen. Diese Arbeiten hat er begonnen, jetzt aber kein Interesse mehr an der Weiterarbeit, weil seine volljährig gewordenen Kindern ausgezogen sind. Jetzt will er die Wohnung als halbe Bauruine zurücklassen und behauptet, nur deshalb nicht weiterbauen zu können, weil ich ihm falsche Bauunterlagen übergeben hätte.

Details würden die Möglichkeiten hier sprengen. Darum geht es mir auch nicht. Ich gehe davon aus, dass er hinten runter fällt, wenn es vor Gericht geht. Aber selbst wenn er Recht hätte, wäre es kein Grund zu fristloser Kündigung, denn eine Gefahr besteht nicht. Es bestand keine vor Beginn seiner Umbauarbeiten, es besteht auch jetzt keine.

Ich möchte hier nur wissen: Kann ich Miete (bis zum Kündigungstermin in drei Monaten) kurz und einfach einfordern, da der Mieter offensichtlich und eklatant gegen seine allereinfachste Pflicht, nämlich Miete zu zahlen, verstößt. Wenn ich das kann, mag er danach zu Gericht gehen und von mir fordern, was er will. Wenn jetzt aber der übliche Hick-Hack mit Behauptung und Gegenbehauptung losgeht, mit Zeugen und Gutachten, dann wird soviel Zeit ins Land gehen, dass ich selbst in finanzielle Probleme komme. Denn ich kann mein Haus gerade halten, ein Mietausfall über mehrere Monate, Kosten zur Beseitigung der angefangenen Umbauten und sogar noch weitere Kosten, bringen mich in Existenzprobleme, selbst wenn ich sie nur auslegen muss.

Viele Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

eine Verrechnung der Miete mit der Kaution ist auch bei einem Mangel nicht zulässig.

Das ist mir klar. Meine Frage war aber: Kann ich den
Mietrückstand kurzfristig einfordern, oder muss ich mich auf
langes Hick-Hack mit Gutachten etc. einstellen?

Selbstverständlich, notfalls sogar über Mahnbescheid. Du kannst aber auch einen Anwalt einschalten, denn der Mieter handelt vertragswidrg und muss die Kosten des Anwaltes tragen.

Falls Letzteres der Fall ist, würde der Sinn der Kaution
völlig ad absurdum geführt. Denn jeder Mieter könnte, obwohl
es nicht zulässig ist, Fakten schaffen, und der Vermieter
rennt dann seinem Recht hinterher. Und wenn sein Atem dann
nicht so weit reicht?

Welche Mängel werden behauptet, wenn gar von einer möglichen fristlosen Kündigung gesprochen wird ? Fordere den Mieter auf,

Noch geht es um die Dezember-Miete, die er nicht zahlen will.
Ich muss also abwarten, würde meine Möglichkeiten aber gerne
vorab klären.

Bei den Mängeln geht es darum, dass der Mieter das Recht
hatte, bauliche Veränderungen an der Wohnung vorzunehmen.
Diese Arbeiten hat er begonnen, jetzt aber kein Interesse mehr
an der Weiterarbeit, weil seine volljährig gewordenen Kindern
ausgezogen sind. Jetzt will er die Wohnung als halbe Bauruine
zurücklassen und behauptet, nur deshalb nicht weiterbauen zu
können, weil ich ihm falsche Bauunterlagen übergeben hätte.

Details würden die Möglichkeiten hier sprengen. Darum geht es
mir auch nicht. Ich gehe davon aus, dass er hinten runter
fällt, wenn es vor Gericht geht. Aber selbst wenn er Recht
hätte, wäre es kein Grund zu fristloser Kündigung, denn eine
Gefahr besteht nicht. Es bestand keine vor Beginn seiner
Umbauarbeiten, es besteht auch jetzt keine.

Ich möchte hier nur wissen: Kann ich Miete (bis zum
Kündigungstermin in drei Monaten) kurz und einfach einfordern,
da der Mieter offensichtlich und eklatant gegen seine
allereinfachste Pflicht, nämlich Miete zu zahlen, verstößt.

Ja, Du kannst dei Miete einfordern.

Wenn ich das kann, mag er danach zu Gericht gehen und von mir
fordern, was er will. Wenn jetzt aber der übliche Hick-Hack
mit Behauptung und Gegenbehauptung losgeht, mit Zeugen und
Gutachten, dann wird soviel Zeit ins Land gehen, dass ich
selbst in finanzielle Probleme komme. Denn ich kann mein Haus
gerade halten, ein Mietausfall über mehrere Monate, Kosten zur
Beseitigung der angefangenen Umbauten und sogar noch weitere
Kosten, bringen mich in Existenzprobleme, selbst wenn ich sie
nur auslegen muss.

Viele Grüße
Carsten

Grüsse Günter