Hallo Gemeinde,
ich habe folgendes Problem. Ich bin Bewohner einer Dachwohnung. Über meiner Wohnung befindet sich noch der Trockenboden, welcher von einer speziellen Mieterin extrem häufig genutzt wird. Das eigentliche Problem ist, dass keine Dämmung vorhanden ist.Mein Schlafzimmer liegt genau unter diesem Dachboden. Holzboden und Holzdecke - man hört jeden Schritt.Ebenso das Gechiebe des Wäschekorbes. In der Woche ist die Nutzung ja kein Problem. Nur Frage ich mich, ob ich es hinnehmen muss, dass meine Nachbarin 3 mal die Woche morgens um 7 Uhr diesen Dachboden nutzt. Ich habe einen Job bei dem ich bis 8 Uhr Schlafen kann und das kann ich dann natürlich vergessen.Ausserdem nutzt Sie den Dachboden regelmässig auch Sonntags. Ich hatte die Nachbarin wegen der frühen Nutzung angesprochen und einige Zeit hing Sie erst ab 8 Uhr die Wäsche auf. Sonntags wollte Sie weiterhin den Dachboden nutzen. Ich schrieb einen Brief an den Vermieter. Dieser schrieb an alle Mieter, dass der Dachboden Werktags von 7 bis 20 Uhr genutzt werden solle und Sonntags TUNLICHST nicht. In ‚Ausnahmefällen‘ Sonntags in der Zeit von 11 bis 13 Uhr. Tja, Jetzt ist Sie wieder ab 7 Uhr oben und Sonntags natürlich auch regelmässig (in den angegebenen Zeiten).
Ein erneuter Anruf beim Vermieter brachte keinen Erfolg. Es wäre meine Sache das zu klären und er hätte die Rechte der Mieter ja schon eingeschränkt und mehr könne und wolle er nicht unternehmen. Die Nachbarin ist uneinsichtig und fühlt sich bestätigt. Muss ich mich regelmäßig von meiner Nachbarin wecken lassen?? Muss ich die Belästigung an Sonntagen hinnehmen??
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Dein Vermieter hat bereits entsprechende Regeln für die Nutzung des Dachbodens am Sonntag aufgestellt. Am Werktag kannst Du ab 7.00 Uhr ohnehin niemand hindern, sich zu betätigen. Da die Mieterin am Sonntag zur zugewiesenen Zeit den Dachnoden nutzt, ist hier nichts zu machen.
Gruss Günter
ich habe folgendes Problem. Ich bin Bewohner einer
Dachwohnung. Über meiner Wohnung befindet sich noch der
Trockenboden, welcher von einer speziellen Mieterin extrem
häufig genutzt wird. Das eigentliche Problem ist, dass keine
Dämmung vorhanden ist.Mein Schlafzimmer liegt genau unter
diesem Dachboden. Holzboden und Holzdecke - man hört jeden
Schritt.Ebenso das Gechiebe des Wäschekorbes. In der Woche ist
die Nutzung ja kein Problem. Nur Frage ich mich, ob ich es
hinnehmen muss, dass meine Nachbarin 3 mal die Woche morgens
um 7 Uhr diesen Dachboden nutzt. Ich habe einen Job bei dem
ich bis 8 Uhr Schlafen kann und das kann ich dann natürlich
vergessen.Ausserdem nutzt Sie den Dachboden regelmässig auch
Sonntags. Ich hatte die Nachbarin wegen der frühen Nutzung
angesprochen und einige Zeit hing Sie erst ab 8 Uhr die Wäsche
auf. Sonntags wollte Sie weiterhin den Dachboden nutzen. Ich
schrieb einen Brief an den Vermieter. Dieser schrieb an alle
Mieter, dass der Dachboden Werktags von 7 bis 20 Uhr genutzt
werden solle und Sonntags TUNLICHST nicht. In ‚Ausnahmefällen‘
Sonntags in der Zeit von 11 bis 13 Uhr. Tja, Jetzt ist Sie
wieder ab 7 Uhr oben und Sonntags natürlich auch regelmässig
(in den angegebenen Zeiten).
Ein erneuter Anruf beim Vermieter brachte keinen Erfolg. Es
wäre meine Sache das zu klären und er hätte die Rechte der
Mieter ja schon eingeschränkt und mehr könne und wolle er
nicht unternehmen. Die Nachbarin ist uneinsichtig und fühlt
sich bestätigt. Muss ich mich regelmäßig von meiner Nachbarin
wecken lassen?? Muss ich die Belästigung an Sonntagen
hinnehmen??
Gruß Wolfgang
Hallo Günter,
das mag ja sein, dass man niemanden hindern kann sich ab 7 Uhr zu betätigen. Aber wenn er diese Tätigkeit genau über meinem Schlafzimmer vornimmt? Das kann doch nicht normal sein.
D.h. mein nachbar bestimmt, ob ich schlafen darf oder nicht.
Hallo Wolfgang,
Dein Vermieter hat bereits entsprechende Regeln für die
Nutzung des Dachbodens am Sonntag aufgestellt. Am Werktag
kannst Du ab 7.00 Uhr ohnehin niemand hindern, sich zu
betätigen. Da die Mieterin am Sonntag zur zugewiesenen Zeit
den Dachnoden nutzt, ist hier nichts zu machen.
Gruss Günter
Hallo,
steck dir doch Ohrstöpsel in die Ohren. Dann bist du den Lärm los.
Gruss, Niels
Hallo Günter,
das mag ja sein, dass man niemanden hindern kann sich ab 7 Uhr
zu betätigen. Aber wenn er diese Tätigkeit genau über meinem
Schlafzimmer vornimmt? Das kann doch nicht normal sein.
D.h. mein nachbar bestimmt, ob ich schlafen darf oder nicht.
Hallo Wolfgang,
Dein Vermieter hat bereits entsprechende Regeln für die
Nutzung des Dachbodens am Sonntag aufgestellt. Am Werktag
kannst Du ab 7.00 Uhr ohnehin niemand hindern, sich zu
betätigen. Da die Mieterin am Sonntag zur zugewiesenen Zeit
den Dachnoden nutzt, ist hier nichts zu machen.
Gruss Günter
Hallo Wolfgang,
ich glaube, Du siehst es falsch. Nicht der Nachbar bestimmt, ob Du schlafen kannst. So wie Du, will sie/er ihr Recht aus dem Mietvertrag wahrnehmen. Sie kann doch nichts dafür, dass Dein Schlafzimmer ausgerechnet an dieser Stelle ist. Es mag hart klingen, aber entweder könnt ihr zwei euch einigen oder einer von euch wird auf Dauer sich eine andere Wohnung suchen müssen.
Gruss Günter
Hallo,
tja, so leid es mir tut, ich denke nicht, dass du viel Erfolg hast, den Zeitraum noch mehr einzuschraenken. Wenn du total ungestoert in deinem Tagesablauf sein willst, dann musst du dir ein Haeuschen irgendwo ganz allein auf weiter Flur suchen.
Du kannst zwar bis 8 Uhr schlafen, andere nicht, wieder andere sind Schichtarbeiter, die schlafen sollen, wenn alle anderen im Haus werkeln.
Das Leben ist eines der haertesten.
Gerhard