Hallo Günter!
Du hast diese Frage bestimmt schon mehrfach beantwortet, aber trotzdem nochmal, aber kurz und knapp:
Unbefristeter Mietvertrag von 08/2001. 4 Monatige Kündigungsfrist. Gültig oder nur 3 Monate?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Claudia
Hallo Claudia,
gem. § 573 c BGB sind es drei Monate. Vier Monate sind, selbst wenn es im Mietvertstrag steht, nach § 573 c Abs. 4 unwirksam.
Gruss Günter
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Vielen lieben Dank, Du hast mir echt weitergeholfen.
Liebe Grüsse Claudia
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