Vertragliche Absicherung?

Hallo Experten, hallo Günter :wink:
Nach dem ganzen Streß mit der Hausverwaltung und den Nebenkosten (siehe Thread unten) bin ich es leid und habe mir eine neue Wohnung gesucht. In der wäre zwar noch einiges zu machen, aber die Vermieterin hat das selbst eingesehen bei der Besichtigung erwähnt, was sie alles noch machen lassen will (Wand fließen, neue Fußleisten, neue Leisten an der Decke, neuer Spiegelschrank etc.). Klang auch sehr glaubwürdig, ich habe auch einen Zeugen. Soll ich mir die Sachen trotzdem im Mietvertrag vertraglich zusichern lassen?
Wie gesagt, habe wirklich einen supertollen Eindruck von der Vermieterin, aber man weiß ja nie…

Viele Grüße,
Tanja

ganz einfach…
Hi!

Was du nicht schriftlich hast, hast du gar nicht - egal ob es um eine Wohnung geht oder um nen Trabbi! Lass dir auch reinschreiben, daß die Reparaturen keine Mieterhöhung nachsichziehen - wurde bei uns versucht ;o))

Bernd
P.S.: Vermieter sind ALLE nett bis du eingezogen bist, danach(spätestens bei Auszug) beginnt die wundersame Wandlung bei vielen ;o)

Hallo Tanja,

die besprochenen Reparaturen müssen schriftlich in den Mietvertrag aufgenommen werden und es muss ein Termin vereinbart werden bis wann die Mängel/Reparaturen erledigt sind.

Gruss Günter

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