Kabelanschluß in Betriebskosten?!

Hallo, ich ärgere mich gerade sehr über unseren Vermieter, da dieser möchte, dass wir uns selber bei der Kabelgesellschaft anmelden und nochmal zusätzlich jeden Monat €14,13 an eben diese zahlen.
In unserem Mietvertrag stehen unter den Betriebskosten auch:

„die Kosten
a)des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage - hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft durch einen Fachmann (…);
oder
b)des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage - hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.“

aufgelistet: Jetzt frage ich mich, ob mein Vermieter dadurch verpflichtet ist, sich selber mit der Kabelgesellschaft zu einigen, um dann den Preis über die BK abzurechnen?
Oder verpflichtet ihn diese Auflistung zu gar nichts, weil nur mögliche Kosten aufgelistet werden?!?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas genaues sagen kann!

Gruß, Julia

Hallo, ich ärgere mich gerade sehr über unseren Vermieter, da
dieser möchte, dass wir uns selber bei der Kabelgesellschaft
anmelden und nochmal zusätzlich jeden Monat €14,13 an eben
diese zahlen.

Hallo Julia,

wie war es bisher geregelt ? Hat der Vermieter bisher die Kosten getragen und mit den Nebenkosten umgelegt besteht kein Grund das System zu ändern Einseitig kann er dies ohnehin nicht ändern.

Hat er schon bisher nicht an Kabel DE gezahlt und die Mieter sollen weiterhin die Kosten tragen, ist es zulässig. s.u.

In unserem Mietvertrag stehen unter den Betriebskosten auch:

„die Kosten
a)des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage - hierzu
gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der
regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft durch einen
Fachmann (…);
oder
b)des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen
privaten Verteilanlage - hierzu gehören die Kosten
entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen
Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.“

Diese Auflistung bedeutet nur, dass der Mieter diese Kosten selbst tragen muss.
Die Art, ob er direkt zahlt oder über den Vermieter die Umlage erfolgt, ist hier nicht geregelt.

aufgelistet: Jetzt frage ich mich, ob mein Vermieter dadurch
verpflichtet ist, sich selber mit der Kabelgesellschaft zu
einigen, um dann den Preis über die BK abzurechnen?
Oder verpflichtet ihn diese Auflistung zu gar nichts, weil nur
mögliche Kosten aufgelistet werden?!?

s.o. Es verpflichtet ihn zu nichts. Wenn er aber bisher einen Vertrag mit Kabel DE hatte kann er diesen nicht einfach ändern. Ohne Zustimmung der Mieter läuft da nichts.

Gruss Günter

Hallo,

also ich möchte mal auf das thema neu eingehen,

grundsätzlich ist es so dass der vermieter für die bereitstellung einer hausanlage (antenne, sat, kabel) eine pauschale verlangt. die ist für instandhaltung etc.
zusätzlich ist aber jeder deutsche bundebürger verpflichtet (gesetzlich!!!) sich bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale Köln) anzumelden und Rundfunkgebühren in höhe von 16 EUR monatlich zu zahlen. davon ist der vermieter unberührt.

solltet ihr bisher keine rundfunktgebühren bezahlt haben an die gez dann bitte neu anmelden, da das sonst in schwierigkeiten enden kann.

mfg

highspeed24.net

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