kann mir einer sagen ab wann das Bad (neue Wanne, Fliesen usw.) vom Vermieter renoviert werden muß? Ich beziehe gerade eine Wohnung wo ein ca. 30 Jahre altes Bad vorhanden ist. Muß ich dieses selber renovieren oder muß der Vermieter dies tun?
auf keinen Fall das Bad renovieren ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter und nur mit einer klaren Kostenregelung, also Höhe der Investitionen auf eine geringere Miete oder gar Aussetzung einiger Mieten umrechnen.
kann mir einer sagen ab wann das Bad (neue Wanne, Fliesen
usw.) vom Vermieter renoviert werden muß? Ich beziehe gerade
eine Wohnung wo ein ca. 30 Jahre altes Bad vorhanden ist. Muß
ich dieses selber renovieren oder muß der Vermieter dies tun?
Nun hast Du offenbar ein anderes Problem. Du ziehst gerade ein. Der Mietvertrag ist also mündlich oder schriftlich geschlossen. Nun kommt es also darauf an, was vereinbart ist und wenn Du nun nachverhandeln willst, bist Du auf die Gnade des Vermieters angewiesen.
Eine Renovierungspflicht von Fliesen oder Wannen, wenn diese nicht beschädigt sind, gibt es nicht.
es gibt aber noch eine möglichkeit.
der vermieter hat von der baubehörde besondere verbesserung der mietsache zu unternehmen, wenn er diesen nicht nachkommt, kann er unter umständen ganz schön ärger bekommen.
sollte nun der mietvertrag aber schon geschlossen sein und dir waren die mängel bekannt, dann greift hier der § 536b BGB in dem steht, dass du den vermieter nur zur renovierung zwingen kannst, wenn du erwähnt hast dass du dir das mangelanzeigerecht vorbehalten hast.
ansonsten gibt es nur noch den weg über die behörde, was aber auch nicht 100% erfolg versprechend sein muss