meine Frage steht im Zusammenhang mit meinem früheren Posting „Mietverrechnung mit Kaution“ hier etwas tiefer. Da die Frage aber eine andere ist, auf die vielleicht auch andere eine Antwort habe, stelle ich sie separat:
Wenn ein Mieter eine Wohnung aufgrund angefangener Umbauarbeiten in einem nicht vermietbaren Zustand hinterlässt, muss ich ihn zunächst auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm eine Frist setzen. Das ist mir klar. Ich werde zudem drei Angebote einholen, um zu klären, was die Mängelbeseitigung kostet.
Wenn ich die Arbeit dann aber selbst mache? Weil ich es mir gar nicht leisten kann, die vermutlich horrenden Kosten so lange auszulegen, bis ich vor Gericht gewinne? Was kann ich dann für meine Arbeit berechnen? Günstigstes Angebot abzgl. Mwst.? Oder nur Materialkosten und einen bestimmten Stundenlohn? Oder gar nichts?
Ratlos, unglücklich, sorgenvoll,
und in Hoffnung auf eine positive Anwort
Carsten
meine Frage steht im Zusammenhang mit meinem früheren Posting
„Mietverrechnung mit Kaution“ hier etwas tiefer. Da die Frage
aber eine andere ist, auf die vielleicht auch andere eine
Antwort habe, stelle ich sie separat:
Beide Fragen stehen wohl sehr eng in Zusammenhang.
Wenn ein Mieter eine Wohnung aufgrund angefangener
Umbauarbeiten in einem nicht vermietbaren Zustand hinterlässt,
muss ich ihn zunächst auffordern, den Mangel zu beseitigen und
ihm eine Frist setzen. Das ist mir klar. Ich werde zudem drei
Angebote einholen, um zu klären, was die Mängelbeseitigung
kostet.
Wenn ich die Arbeit dann aber selbst mache? Weil ich es mir
gar nicht leisten kann, die vermutlich horrenden Kosten so
lange auszulegen, bis ich vor Gericht gewinne? Was kann ich
dann für meine Arbeit berechnen? Günstigstes Angebot abzgl.
Mwst.? Oder nur Materialkosten und einen bestimmten
Stundenlohn? Oder gar nichts?
Material kann ja weiter berechnet werden, wie Du es einkaufen musst, alos mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lohn wird bislang ein Stundenlohn von höchstens 10 € anerkannt.