Befr. Mietvertrag von Vermieter zum Januar gekündi

Hallo,
Ich habe ein großes Problem:

Ich habe festgestellt, dass in meiner Wohnung an der Rückseite der Badezimmerwand sich ein Schimmel bildet. Ich habe dies unverzüglich meinem Vermieter gemeldet und dieser hat sich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht. Mein Verdacht lag auf der sehr alten und purösen Badewannendichtung.
Dies bezweifelte der Vermieter jedoch und warf mir indirekt vor ich würde das durch unsachgemäße Benutzung „Ich weiß ja nicht was sie hier alles machen…“ verursachen.
Da die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt,dass durch eine Wonungsbaugesellschaft betreut wird, sollte ich den Schaden dort auch melden. Ein Hausmeister besichtigte daraufhin die Wohnung, sah sich den Schaden an und bestätigte noch Vorort,dass er davon ausgeht dass es an der „Wartungsfuge“ läge. In seinem Bericht an den Vermieter schrieb er, diese sei „abgerissen“ woraus mein Vermieter interpretierte ich habe diese raus gerissen (obwohl er Vorort gesehen hatte,dass dies nicht der Fall war).
Daraufhin meinte er ich müsse mich also um den Schaden kümmern-da ich nach dem Bericht der Schuldige sei.
Ich rief daraufhin bei dem Hausmeister an und fragte ihn nach dem „Fugenabriss“ und dieser war sehr verärgert (offensichtlich hatte mein Vermieter ihn auch mehrfach belästigt) und meinte er hätte nie behauptet die Fuge wäre „raus gerissen, sondern nur abgerissen´“. Wenige Tage später ( mein Vermieter hatte mir inzwischen eine ausführliche Anleitung zum abdichten der Wanne (á la Anleitung für Vollidioten zum silikonieren der Fuge- mit der dreisten Forderung : „verwenden sie bitte nur die Hochwertigste Silikonmasse,damit das Problem später nicht mehr auftritt…“) geschrieben.

Diesmal kam der Hausmeister mit einem Mitarbeiter einer Verfugungsfirma, dieser erklärte mir,dass die Fuge offensichtlich am Schaden schuld sei und fachgerecht ausgewechselt werden müsse, was ich nicht selber machen könne. Auch er erklärte mir das „Fugenabriss“ ein Fachbegriff für eine durch physikalische Einwirkung beschädigte Fuge sei und ich daran KEINE Schuld trage.
Daraufhin schrieb ich dies an meinen Vermieter mit der Bitte sich nun der Sache schnellstmöglich anzunehmen.
Offensichtlich will er keine Kosten übernehmen und sprach auch mehrfach davon,dass ich die Kosten tragen od. wenigstens mittragen müsse…
Nach meinem Schreiben bekam ich prompt ein Schreiben dass er meinem Schreiben entnommen habe ich wolle das Mietverhältnis aufkündigen,was er auch wolle,da er die Wohnung zur Eigennutzung in Kürze verwenden wolle und mich deshalb bat der Kündigung zuzustimmen. Ich solle bis Anfang Januar, so sein Vorschlag die Wohnung in dem angetroffenen Zustand verlassen.

Natürlich habe ich das nicht vor,denn ich habe vor im Sommer nächsten Jahres umzuziehen und will den Mietvertrag trotz der Unannehmlichkeiten bis dahin noch weiter bewohnen -ein Umzug für die paar Monate lohnt sich nicht.

Der Mietvertrag ist nur sehr knapp gehalten und ist befristet auf ein Jahr - bis September nächsten Jahres. Von Kündigung etc. steht dort garnix drin.
Allerdings gibt es einen Satz „Der Mieter ist gehalten für ausreichende Belüftung der Räume zu sorgen um Schimmelbildung zu vermeiden“ auf den er sich in seinem Schreiben beruft.
Ich habe allerdings immer sachgemäß gelüftet etc. Ich nehme außerdem an,dass der Schaden schon lange besteht,weil es schon bei der Wohnungsübernahme komisch in der Wohnung roch.

Nun habe ich mehrere Fragen:
… kann ich bis Januar gekündigt werden, bzw. kann ich überhaupt vor Vertragsende gekündigt werden?

Wie soll ich auf das Schreiben reagieren? Soll ich schreiben,dass ich nicht kündigen will und dass er sich um die Behebung des Schadens kümmern soll?

Einen Teil der Miete nimmt er als „Mietvorschuss“ jedes Jahr in Bar entgegen -ich nehme nicht an das er dieses Geld versteuert -kann man das anzeigen? (Und mache ich mich mitschuldig wenn ich diese Ahnung hatte?)

Und zu guter letzt: Was soll ich machen,damit ich sicher sein kann nach dem verlassen der Wohnung (hoffentlich im Sommer) ich keine weitere Forderungen etc. von meinem Vermieter erhalte-wie kann ich mich am besten absichern?
Der Vermieter hat mich von Anfang an ausgenommen-angefangen bei dem Mietvertrag mit der Mietvorrauszahlung, die aus dem Vertrag nicht wirklich zu entnehmen war etc…
Ich habe gehofft mich mit ihm gütlich einigen zu können,aber nach der Mail heute ist wohl klar das das nicht mehr klappt.

So das war ganz schön viel und verzeiht mir Rechtschreibfehler etc. ich bin noch etwas auf 180 nach dem ich die Mail eben empfangen habe…
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Robin

Hallo Robin!

Die Antworten findest Du bei den jeweiligen Textpassagen!

Hallo,
Ich habe ein großes Problem:

Ich habe festgestellt, dass in meiner Wohnung an der Rückseite
der Badezimmerwand sich ein Schimmel bildet. Ich habe dies
unverzüglich meinem Vermieter gemeldet und dieser hat sich ein
Bild von der Situation vor Ort gemacht. Mein Verdacht lag auf
der sehr alten und purösen Badewannendichtung.
Dies bezweifelte der Vermieter jedoch und warf mir indirekt
vor ich würde das durch unsachgemäße Benutzung „Ich weiß ja
nicht was sie hier alles machen…“ verursachen.
Da die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt,dass durch eine
Wonungsbaugesellschaft betreut wird, sollte ich den Schaden
dort auch melden. Ein Hausmeister besichtigte daraufhin die
Wohnung, sah sich den Schaden an und bestätigte noch
Vorort,dass er davon ausgeht dass es an der „Wartungsfuge“
läge. In seinem Bericht an den Vermieter schrieb er, diese sei
„abgerissen“ woraus mein Vermieter interpretierte ich habe
diese raus gerissen (obwohl er Vorort gesehen hatte,dass dies
nicht der Fall war).
Daraufhin meinte er ich müsse mich also um den Schaden
kümmern-da ich nach dem Bericht der Schuldige sei.
Ich rief daraufhin bei dem Hausmeister an und fragte ihn nach
dem „Fugenabriss“ und dieser war sehr verärgert
(offensichtlich hatte mein Vermieter ihn auch mehrfach
belästigt) und meinte er hätte nie behauptet die Fuge wäre
„raus gerissen, sondern nur abgerissen´“. Wenige Tage später (
mein Vermieter hatte mir inzwischen eine ausführliche
Anleitung zum abdichten der Wanne (á la Anleitung für
Vollidioten zum silikonieren der Fuge- mit der dreisten
Forderung : „verwenden sie bitte nur die Hochwertigste
Silikonmasse,damit das Problem später nicht mehr auftritt…“)
geschrieben.

Diesmal kam der Hausmeister mit einem Mitarbeiter einer
Verfugungsfirma, dieser erklärte mir,dass die Fuge
offensichtlich am Schaden schuld sei und fachgerecht
ausgewechselt werden müsse, was ich nicht selber machen könne.
Auch er erklärte mir das „Fugenabriss“ ein Fachbegriff für
eine durch physikalische Einwirkung beschädigte Fuge sei und
ich daran KEINE Schuld trage.
Daraufhin schrieb ich dies an meinen Vermieter mit der Bitte
sich nun der Sache schnellstmöglich anzunehmen.

Hier wäre es ganz schön gewesen, wenn Sich der Fachmann zu ein paar Zeilen in Bezug auf die Verursachung und die notwendigen Maßnahmen hätte hinreißen lassen. Damit wäre der Argumentation des Vermieters der Wind aus den Segeln genommen worden. Aber: Zumindest können Sie den Fachmann und den anwesenden Hausmeister als Zeugen benennen.

Offensichtlich will er keine Kosten übernehmen und sprach auch
mehrfach davon,dass ich die Kosten tragen od. wenigstens
mittragen müsse…

Da sollte man den Vermieter mal auf seine Instandsetzungsverpflichtungen verweisen und zudem schriftlich eine Mietminderung androhen für den Fall, dass innerhalb einer bestimmten Frist (7-10 Tage ab Zugang Ihres Schreibens) der Mangel nicht behoben wird.
Hier heißt es: Nicht bitten sondern fordern!!

Nach meinem Schreiben bekam ich prompt ein Schreiben dass er
meinem Schreiben entnommen habe ich wolle das Mietverhältnis
aufkündigen,was er auch wolle,da er die Wohnung zur
Eigennutzung in Kürze verwenden wolle und mich deshalb bat der
Kündigung zuzustimmen. Ich solle bis Anfang Januar, so sein
Vorschlag die Wohnung in dem angetroffenen Zustand verlassen.

Das ist natürlich lächerlich, wobei hier wohl kein wirksam vereinbarter Zeitmietvertrag vorliegt, da vor einem Jahr bereits das neue Mietrecht in Kraft war, welches Zeitmietverträge nur in Form eines qualifizierten Zeitmietvertrages (als mit Angabe eines Befristungsgrundes, z. B. Eigenbedarf, Sanierung…)zuließ.
Ich gehe mal davon aus, dass ein solcher Vertrag nicht vorliegt. Das hat zur Folge, dass er als unbefristet gilt und von beiden Seiten mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann. Aber: Der Vermieter muss einen guten Kündigungrund haben. Der lapidare Verweis auf Eigenutzung genügt nicht!

Natürlich habe ich das nicht vor,denn ich habe vor im Sommer
nächsten Jahres umzuziehen und will den Mietvertrag trotz der
Unannehmlichkeiten bis dahin noch weiter bewohnen -ein Umzug
für die paar Monate lohnt sich nicht.

Der Mietvertrag ist nur sehr knapp gehalten und ist befristet
auf ein Jahr - bis September nächsten Jahres. Von Kündigung
etc. steht dort garnix drin.
Allerdings gibt es einen Satz „Der Mieter ist gehalten für
ausreichende Belüftung der Räume zu sorgen um Schimmelbildung
zu vermeiden“ auf den er sich in seinem Schreiben beruft.
Ich habe allerdings immer sachgemäß gelüftet etc. Ich nehme
außerdem an,dass der Schaden schon lange besteht,weil es schon
bei der Wohnungsübernahme komisch in der Wohnung roch.

Nun habe ich mehrere Fragen:
… kann ich bis Januar gekündigt werden, bzw. kann ich
überhaupt vor Vertragsende gekündigt werden?

Siehe oben!

Wie soll ich auf das Schreiben reagieren? Soll ich
schreiben,dass ich nicht kündigen will und dass er sich um die
Behebung des Schadens kümmern soll?

Ja. Eine Mail genügt den Formerfordernissen einer Kündigung nicht (muss eigenhändig unterschrieben sein). Aus diesem Grund und weil der Vermieter die Mail nach Ihren Angaben auch nicht als Kündigung formuliert hat (er wollte nur Sie zu einer Kündigung bzw. Mietaufhebung bringen) sehe ich keine Notwendigkeit, rechtlich formal zu widersprechen. Es genügt also ein Scheiben in welchem Sie mitteilen, dass Ihre Äußerungen nicht als Kündigung zu verstehen waren und Sie an dem Mietverhältnis bis zum September nächsten Jahres festzuhalten gedenken. Dann in dem Schreiben weiter auf die Behebung des Mangels durch ihn pochen und Frist setzen (siehe oben).

Einen Teil der Miete nimmt er als „Mietvorschuss“ jedes Jahr
in Bar entgegen -ich nehme nicht an das er dieses Geld
versteuert -kann man das anzeigen? (Und mache ich mich
mitschuldig wenn ich diese Ahnung hatte?)

Ist das so im Mietvertrag vereinbart? Lassen Sie sich nicht auf diese Zahlungsweise ein! Sie haben z.B. Probleme damit Ihre Mietzahlungen zu beweisen (kein Kontoauszug) und Sie können jetzt schlecht mindern, wenn Sie bereits auf Monate im Voraus gezahlt haben. Strafrechtlich sehe ich weniger Probleme.

Und zu guter letzt: Was soll ich machen,damit ich sicher sein
kann nach dem verlassen der Wohnung (hoffentlich im Sommer)
ich keine weitere Forderungen etc. von meinem Vermieter
erhalte-wie kann ich mich am besten absichern?

Übergabeprotokoll beim Übergabetermin aufsetzen und nach Möglichkeit vom Vermieter unterzeichnen lassen (ist dann bindend), wenn sich der Vermieter querstellt, die Wohnugn fotografieren, mit Zeugen begehen (z.B. befreundeten/bekannten Malermeister). Schlüssel gegen Quittung aushändigen, ansonsten unter Zeugen beim Vermieter abgeben/in den Briefkasten werfen…

Der Vermieter hat mich von Anfang an ausgenommen-angefangen
bei dem Mietvertrag mit der Mietvorrauszahlung, die aus dem
Vertrag nicht wirklich zu entnehmen war etc…
Ich habe gehofft mich mit ihm gütlich einigen zu können,aber
nach der Mail heute ist wohl klar das das nicht mehr klappt.

Ich denke, Sie waren bis dato viel zu gutmütig. Angerechnet wurde es Ihnen wohl nicht.

So das war ganz schön viel und verzeiht mir Rechtschreibfehler
etc. ich bin noch etwas auf 180 nach dem ich die Mail eben
empfangen habe…
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Robin

Liebe Grüße

Anja

Mein Vermieter beharrt nun auf der Kündigung und hat 4 absolut lächerliche Gründe aufgezählt die Kündigungsgrund sind nur den wahren Grund nicht:
Er will die anstehende Reperatur des Bades nicht bezahlen.
seine 4 Gründe in seiner Kündigungs E-Mail sind:

1 eigenbedarf -ohne weiter Erläuterungen

2 Ich habe ihn nicht über den Wechsel der Schließanlage informiert (dies hat die Hausverwaltung durchgeführt die normalerweise auf Beschlüsse der Besitzer hin solche Tätigkeiten durchführt. Mir wurden neue Schlüssel ausgehändigt und damit war die Sache für mich erledigt. Als sich herrausstellte, das der Vermieter davon nichts wusste und keine Schlüssel bekommen hatte, habe ich ihm umgehend einen Satz zukommen lassen…)

3 Ich würde die Wohnung nicht richtig pflegen-egal ob ich schuld am Schimmel habe oder nicht sei dies ein eindeutiges Zeichen…

4 Ich habe die Monatsmiete zweimal verspätet gezahlt und die Mahngebühr nicht überwiesen (das stimmt -der Dauerauftrag lief ein Jahr und ich habe ihn vergessen zu verlängern, nachdem der Mietvertrag verlängert wurde. ALLERDINGS hat er mich nur telefonisch darauf hingewiesen und es gibt keine schriftliche Mahnung oder einen Hinweis auf eine Mahngebühr. Zudem zahle ich Anfang jeden Jahres eine „Mietvorrauszahlung“ ca.900? so daß sich dann meine monatl. Miete reduziert. Welchen Sinn das hat weiß ich nicht nur weiß ich, das der Vermieter diesen Betrag pünktlich erhalten hat und ich daher nicht im Mietverzug war,denn der Betrag entspricht wenigstens 3 Monatsmieten).

Nun hört der Ärger nicht auf, vielmehr hat der Terror begonnen und der nette Herr will mit einem von ihm benannten Spezialisten den Schimmel begutachten.
Das ist mir an sich völlig gleich nur stellt er die unverschämte Vorderung dass ich morgen zwischen 12 und 14 Uhr dann in der Wohnung sein soll -wenn nicht müsse ich die Kosten für den Spezialisten tragen.
Dabei habe ich ihm zuvor schriftlich zwei Termine mitgeteilt, an denen ich zeit hätte: Montags nach 20 Uhr und Dienstags nach 16 Uhr -diese hält er allerdings für „unzumutbar“. Er wohnt nicht hier und legt die Termine immer so wie sie ihm passen auf seine Durchreisezeiten seiner Dienstreisen.

Muß ich den Kerl nun alleine in die WOhnung lassen (einen Schlüssel hat er ja leider und ich könnte mir vorstellen,dass er auch einfach in meiner Abwesenheit vorbei marschiert und in die Wohnung geht) oder muß ich die Gebühren zahlen die er mir androht?
Wie kann ich vermeiden,dass er jetzt andauernd mit solchen Terminen kommt?
gibt es Regelungen in welcher Zeit ich meinem Vermieter zutritt gewähren muß?
Bis wann muß er die Badewanne neu abgedichtet haben bzw. muß er dies auch noch tun obwohl er mir gekündigt hat?
Ihr seht es wird immer anstrengender mit diesem Typen…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!!
Gruß
Robin

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Mein Vermieter beharrt nun auf der Kündigung und hat 4 absolut
lächerliche Gründe aufgezählt die Kündigungsgrund sind nur den
wahren Grund nicht:
Er will die anstehende Reperatur des Bades nicht bezahlen.
seine 4 Gründe in seiner Kündigungs E-Mail sind:

Hallo Robin,

1 eigenbedarf -ohne weiter Erläuterungen

In einer Eigenbedarfskündigung muss begründet sein für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird. Der Name ist zu nennen. Lege Widerspruch ein und erkläre die Eigenbedarfskündigung als unzulässig, da sie nicht begründet ist.

2 Ich habe ihn nicht über den Wechsel der Schließanlage
informiert (dies hat die Hausverwaltung durchgeführt die
normalerweise auf Beschlüsse der Besitzer hin solche
Tätigkeiten durchführt. Mir wurden neue Schlüssel ausgehändigt
und damit war die Sache für mich erledigt. Als sich
herrausstellte, das der Vermieter davon nichts wusste und
keine Schlüssel bekommen hatte, habe ich ihm umgehend einen
Satz zukommen lassen…)

Diese Information ist nicht Deine Aufgabe. Ausserdem stehenm dem Vermieter grundsätrzlich keine Schlüssel einer vermieteten Wohnung zu.

3 Ich würde die Wohnung nicht richtig pflegen-egal ob ich
schuld am Schimmel habe oder nicht sei dies ein eindeutiges
Zeichen…

Teile einfach im Widerspruch mit „Diese Unterstellungen sind haltlos“.

4 Ich habe die Monatsmiete zweimal verspätet gezahlt und die
Mahngebühr nicht überwiesen (das stimmt -der Dauerauftrag lief
ein Jahr und ich habe ihn vergessen zu verlängern, nachdem der
Mietvertrag verlängert wurde. ALLERDINGS hat er mich nur
telefonisch darauf hingewiesen und es gibt keine schriftliche
Mahnung oder einen Hinweis auf eine Mahngebühr.

Die Miete war natürlich pünktlich zu zahlen. Die Mahngebühr ist nicht zu zahlen.

Zudem zahle

ich Anfang jeden Jahres eine „Mietvorrauszahlung“ ca.900? so
daß sich dann meine monatl. Miete reduziert. Welchen Sinn das
hat weiß ich nicht nur weiß ich, das der Vermieter diesen
Betrag pünktlich erhalten hat und ich daher nicht im
Mietverzug war,denn der Betrag entspricht wenigstens 3
Monatsmieten).

Stelle sofort diesen Unsinn ein. Zahle künftig die richtige Miete und keine Vorauszahlung. Dsa ist rechtlich nicht zulässig.

Nun hört der Ärger nicht auf, vielmehr hat der Terror begonnen
und der nette Herr will mit einem von ihm benannten
Spezialisten den Schimmel begutachten.
Das ist mir an sich völlig gleich nur stellt er die
unverschämte Vorderung dass ich morgen zwischen 12 und 14 Uhr
dann in der Wohnung sein soll -wenn nicht müsse ich die Kosten
für den Spezialisten tragen.

Er hat Dir einen Termin zu nennen. Wenn Du berufstätig bist ist Dir ein temrin bis zu 4 Tage zuvor anzukündigen. Kosten - wenn Du verhindert bist - hast Du nicht zu tragen. Teile dem Vermieter mit, wann Du Zeit hast.

Dabei habe ich ihm zuvor schriftlich zwei Termine mitgeteilt,
an denen ich zeit hätte: Montags nach 20 Uhr und Dienstags
nach 16 Uhr -diese hält er allerdings für „unzumutbar“. Er
wohnt nicht hier und legt die Termine immer so wie sie ihm
passen auf seine Durchreisezeiten seiner Dienstreisen.

Er muss sich auch nach Deinen Zeiten richten.

Muß ich den Kerl nun alleine in die WOhnung lassen (einen
Schlüssel hat er ja leider und ich könnte mir vorstellen,dass
er auch einfach in meiner Abwesenheit vorbei marschiert und in
die Wohnung geht) oder muß ich die Gebühren zahlen die er mir
androht?

Du solltest ihn, wenn Du Zeit hast, in Anwesenheit von Zeugen, die Du aus Deiner Umgebung „zufällig zu Besuch hast“ in die Wohnung lassen, sonst einen anderen Termin vereinbaren. Die Wohnung darf der Vremieetr in Deiner Abwesenheit nicht betreten. Fordere ihn auf, Dir die Schlüssel auszuhändigen. Zahlen musst Du nichts.

Wie kann ich vermeiden,dass er jetzt andauernd mit solchen
Terminen kommt?
gibt es Regelungen in welcher Zeit ich meinem Vermieter
zutritt gewähren muß?

Schau mal in den Mietvertrag, was dort unter Besichtigungen geregelt ist.

Bis wann muß er die Badewanne neu abgedichtet haben bzw. muß
er dies auch noch tun obwohl er mir gekündigt hat?

Erkläre hier eine Mietminderung von 5 % ab der ersten Mitteilung von der Kaltmiete.

Ihr seht es wird immer anstrengender mit diesem Typen…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!!
Gruß
Robin

Vermutlich wird das Problem noch größer. Suche am Ort einen Mieterverein auf, der Dir sicher helfen kann.

Gruss Günter

muß ich widersprechen
Hallo,
vielen Dank schonmal für Deine ausführliche Hilfe!
Ich habe nun noch ein paar Fragen bzgl. der Kündigung.
Die Kündigung erfolgte per Mail und war nicht unterschrieben.
Zudem fehlte die angesprochene Eigenbedarfserklärung.
In einer früheren Mail hieß es: „ich fordere sie darum auf das Mietverhältnis aufzukündigen“
Da ich dies nicht getan habe lautete die Nachfolge Mail:
" Wir haben gekündigt weil:…"
Es gibt also kein zusammenhängendes Dokument was einer Kündigung entspricht.
Ist das eine richtige Kündigung gegen die ich Widersprechen muß?
Oder kann ich sie einfach ignorieren?
Mein Problem liegt darin,dass ich als Student vor habe zum Sommer die Uni zu wechseln und daher den Mietvertrag sowieso nicht verlängert hätte.
Sollte ich allerdings mit 3monatiger Frist gekündigt werden, müsste ich genau zur Klausurenphase den Umzug vornehmen und mir eine Wohnung für ca. 4 Monate suchen.
Deshalb wäre es mir am liebsten,wenn sich die Geschichte rauszögert…
Natürlich ist auch die Eigenbedarfskündigung albern, da ich nicht wüsste was mein Vermieter in einer 1 Zimmerwohnung fern ab seines Wohnortes will…
Vielen Dank an alle!!
Gruß
Robin

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Hallo,

vielen Dank schonmal für Deine ausführliche Hilfe!
Ich habe nun noch ein paar Fragen bzgl. der Kündigung.
Die Kündigung erfolgte per Mail und war nicht unterschrieben.

Eine solche Kündigung ist nicht wirksam, wenn sie keine elektronische Unterschrift trägt.

Oben antworte ich mit Jein. Es gibt Juristen, die führen den Widerspruch als notwendig an, weil aus dem Inhalt der Wille erkennbar ist. Andere vertreten die Meinung, es bedarf keiner Reaktion, weil die Form nicht eingehalten ist. Ich gehöre zur ersten Gruppen. Eingehenden Kündigungne sollte man grundsätzlich widersprechen, schon alleine unter Berücksichtigung der besonderen Härte.

Zudem fehlte die angesprochene Eigenbedarfserklärung.

Diese Kündigung muss zurückgewiesen werden. Dann ist der Vermieter aufzufordern, die Person namentlich zu bennen, für die Eigenbedarf gelten gemacht wird, den Vermieter aufzuforden zu erklären ob er weitere Wohnungen hat und eine dieser gekündigt ist und weshalb der Eigenbedarf dort nicht geltend gemacht wird. Am Ende ist dann rein vorsorglich Widerspruch er erklären, dass eine besondere Härte besteht und in angemessener Zeit ein zumutbarer Ersatzwohnraum nicht zu finden ist.

In einer früheren Mail hieß es: „ich fordere sie darum auf das
Mietverhältnis aufzukündigen“
Da ich dies nicht getan habe lautete die Nachfolge Mail:
" Wir haben gekündigt weil:…"
Es gibt also kein zusammenhängendes Dokument was einer
Kündigung entspricht.
Ist das eine richtige Kündigung gegen die ich Widersprechen
muß?
Oder kann ich sie einfach ignorieren?

Ich würde sie nicht ignorieren, sondern widersprechen.

Mein Problem liegt darin,dass ich als Student vor habe zum
Sommer die Uni zu wechseln und daher den Mietvertrag sowieso
nicht verlängert hätte.

Dann teile dem Vermieter mit, dass Du zum Sommersemester ausziehen wirst, eine Kündigung ohnehin wegen der Klausurarbeiten eine unzumutbare Härte darstellt.

Sollte ich allerdings mit 3monatiger Frist gekündigt werden,
müsste ich genau zur Klausurenphase den Umzug vornehmen und
mir eine Wohnung für ca. 4 Monate suchen.

Formal ist die Kündigung an Dich nicht wirksam. Im Hinblick auf das Ende in den Sommerferien dürfte es kaum Probleme geben.

Deshalb wäre es mir am liebsten,wenn sich die Geschichte
rauszögert…
Natürlich ist auch die Eigenbedarfskündigung albern, da ich
nicht wüsste was mein Vermieter in einer 1 Zimmerwohnung fern
ab seines Wohnortes will…

Dazu am End emehr

Mein Vermieter beharrt nun auf der Kündigung und hat 4 absolut
lächerliche Gründe aufgezählt die Kündigungsgrund sind nur den
wahren Grund nicht:
Er will die anstehende Reperatur des Bades nicht bezahlen.
seine 4 Gründe in seiner Kündigungs E-Mail sind:

Hallo Robin,

1 eigenbedarf -ohne weiter Erläuterungen

In einer Eigenbedarfskündigung muss begründet sein für wen der
Eigenbedarf geltend gemacht wird. Der Name ist zu nennen. Lege
Widerspruch ein und erkläre die Eigenbedarfskündigung als
unzulässig, da sie nicht begründet ist.

2 Ich habe ihn nicht über den Wechsel der Schließanlage
informiert (dies hat die Hausverwaltung durchgeführt die
normalerweise auf Beschlüsse der Besitzer hin solche
Tätigkeiten durchführt. Mir wurden neue Schlüssel ausgehändigt
und damit war die Sache für mich erledigt. Als sich
herrausstellte, das der Vermieter davon nichts wusste und
keine Schlüssel bekommen hatte, habe ich ihm umgehend einen
Satz zukommen lassen…)

Diese Information ist nicht Deine Aufgabe. Ausserdem stehenm
dem Vermieter grundsätrzlich keine Schlüssel einer vermieteten
Wohnung zu.

3 Ich würde die Wohnung nicht richtig pflegen-egal ob ich
schuld am Schimmel habe oder nicht sei dies ein eindeutiges
Zeichen…

Teile einfach im Widerspruch mit „Diese Unterstellungen sind
haltlos“.

4 Ich habe die Monatsmiete zweimal verspätet gezahlt und die
Mahngebühr nicht überwiesen (das stimmt -der Dauerauftrag lief
ein Jahr und ich habe ihn vergessen zu verlängern, nachdem der
Mietvertrag verlängert wurde. ALLERDINGS hat er mich nur
telefonisch darauf hingewiesen und es gibt keine schriftliche
Mahnung oder einen Hinweis auf eine Mahngebühr.

Die Miete war natürlich pünktlich zu zahlen. Die Mahngebühr
ist nicht zu zahlen.

Zudem zahle

ich Anfang jeden Jahres eine „Mietvorrauszahlung“ ca.900? so
daß sich dann meine monatl. Miete reduziert. Welchen Sinn das
hat weiß ich nicht nur weiß ich, das der Vermieter diesen
Betrag pünktlich erhalten hat und ich daher nicht im
Mietverzug war,denn der Betrag entspricht wenigstens 3
Monatsmieten).

Stelle sofort diesen Unsinn ein. Zahle künftig die richtige
Miete und keine Vorauszahlung. Dsa ist rechtlich nicht
zulässig.

Nun hört der Ärger nicht auf, vielmehr hat der Terror begonnen
und der nette Herr will mit einem von ihm benannten
Spezialisten den Schimmel begutachten.
Das ist mir an sich völlig gleich nur stellt er die
unverschämte Vorderung dass ich morgen zwischen 12 und 14 Uhr
dann in der Wohnung sein soll -wenn nicht müsse ich die Kosten
für den Spezialisten tragen.

Er hat Dir einen Termin zu nennen. Wenn Du berufstätig bist
ist Dir ein temrin bis zu 4 Tage zuvor anzukündigen. Kosten -
wenn Du verhindert bist - hast Du nicht zu tragen. Teile dem
Vermieter mit, wann Du Zeit hast.

Dabei habe ich ihm zuvor schriftlich zwei Termine mitgeteilt,
an denen ich zeit hätte: Montags nach 20 Uhr und Dienstags
nach 16 Uhr -diese hält er allerdings für „unzumutbar“. Er
wohnt nicht hier und legt die Termine immer so wie sie ihm
passen auf seine Durchreisezeiten seiner Dienstreisen.

Er muss sich auch nach Deinen Zeiten richten.

Muß ich den Kerl nun alleine in die WOhnung lassen (einen
Schlüssel hat er ja leider und ich könnte mir vorstellen,dass
er auch einfach in meiner Abwesenheit vorbei marschiert und in
die Wohnung geht) oder muß ich die Gebühren zahlen die er mir
androht?

Du solltest ihn, wenn Du Zeit hast, in Anwesenheit von Zeugen,
die Du aus Deiner Umgebung „zufällig zu Besuch hast“ in die
Wohnung lassen, sonst einen anderen Termin vereinbaren. Die
Wohnung darf der Vremieetr in Deiner Abwesenheit nicht
betreten. Fordere ihn auf, Dir die Schlüssel auszuhändigen.
Zahlen musst Du nichts.

Wie kann ich vermeiden,dass er jetzt andauernd mit solchen
Terminen kommt?
gibt es Regelungen in welcher Zeit ich meinem Vermieter
zutritt gewähren muß?

Schau mal in den Mietvertrag, was dort unter Besichtigungen
geregelt ist.

Bis wann muß er die Badewanne neu abgedichtet haben bzw. muß
er dies auch noch tun obwohl er mir gekündigt hat?

Erkläre hier eine Mietminderung von 5 % ab der ersten
Mitteilung von der Kaltmiete.

Ihr seht es wird immer anstrengender mit diesem Typen…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!!
Gruß
Robin

Vermutlich wird das Problem noch größer. Suche am Ort einen
Mieterverein auf, der Dir sicher helfen kann.

Gruss Günter

Sehr geehrter …

in Ihrer Mail vom …erklären Sie eine Eigenbedarfskündigung. Diese Kündigung ist nicht formgerecht. Die Kündigung ist nicht begründet. Insoweit wird die Kündigung als unwirksam zurückgewiesen.

Sollten Sie an der Eigenbedarfskündigung festhalten wollen, habe ich Sie aufzufordern mir die Person zu benennen, für die Eigenbedarf geltend gemacht werden soll. Insbesondere bitte ich um Klarstellung, ob Sie weitere Wohnungen haben und ob eine dieser Wohnungen derzeit von Ihnen oder einem Mieter gekündigt wurde. Ist dies der Fall, darf ich Sie um Klarstellung bitten weshalb der Eigenbedarf in dieser Wohnung nicht wahrgenommen werden soll. Ausserdem darf ich um Klarstellung bitten, wo die Person, für die Sie Eigenbedarf anmelden derzeit wohnt und weshalb dieser Wohnraum aufgegeben werden soll.

Rein vorsorglich erhebe ich, sollte ein Gericht die Wirksamkeit der von mir als unwirksam erklärten Kündigung nachträglich anerkennen, Widerspruch. Es bedeutet für mich eine soziale Härte. Insbesondere ist es mir in angemessener Zeit nicht möglich zu zumutbaren Bedingungen Ersatzwohnraum zu finden. Ausserdem würde es eie weitere soziale Härte bedeuten, dass ich in der besagen Zeit Klausur habe und der Abschluss meines Studiums durch einen Umzug gefährdet würde.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, wenn der Eigenbedarf nicht wahrgenommen wird, dass ich mir schon heute sämtliche Schadenersatzanspräche vorbehalten müsste. Dies zur vorsorglichen Erklärung.

Die Kündigung wird und bleibt jedoch mangels Begründung und wegen Formfehler unwirksam.

Mfg.

So in etwa. Wenn noch Fragen bestehen, melde Dich morgen.

Gruss Güntwer

ER hat angerufen…
Da bin ich leider schon wieder.
Also erstmal vielen Dank an Günter. Jetzt habe ich reichlich Informationen und Hilfestellungen.
Gestern Abend klingelte mein Telefon und mein Vermieter war am Telefon.
Er rief aufgrund meiner Mail an, inder ich ihm Termine genannt habe wann ich in der Wohnung bin und er sie besichtigen oder was auch immer kann.
Ich habe ihm über dem Zeitraum einer Woche über 7 Termine zu allen möglichen Zeiten von wenigstens immer 2 Stunden vorgeschlagen und er besitzt die Frechheit sich genau dann einen Termin rauszusuchen an dem ich defintiv nicht kann und behauptet ich würde ihm die Sache aber schwer machen.
Ich war super sauer, habe aber von einem Juristen den Rat bekommen: „diskutiere nie mit dem Feind“ und ihm freundlich gesagt,dass ich am Telefon nicht mit ihm diskutieren würde und er mir einfach alles schriftlich geben soll und dann aufgelegt.
Nach fast einem Monat meint der Kerl plötzlich genau an diesem Tag kommen zu müssen wegen einer " Wohnungsbesichtigung/Reperatur"… Das das genau auf eine Reperatur nicht hinausläuft weiß ich schon jetzt. Dafür ist der Kerl einfach zu geizig. Der wird versuchen mir das in die Schuhe zu schieben -was er vorher bereits (trotz der gegenteiligen Meinung des Hausmeisters und eines Fugentechnikers) mehrfach getan hat.
Ich habe so keine Lust mehr auf den Kerl und will einfach meine Ruhe haben,damit ich mich wieder auf wichtige Dinge konzentrieren kann.
Ich zweifle immernoch über das einlegen des Widerspruchs der Kündigung.
In der Kündigung steht auch „sagen wir bis Ende Januar“ als Auszugstermin,der natürlich mehr als albern ist und eigentlich schon garnicht mehr ernst zu nehmen ist.
Ich möchte den Kerl nicht noch darauf hinweisen müssen, dass er Formfehler begangen hat. Jeder der nur 5 Minuten im Internet sucht, findet wenigstens die wichtigsten Kriterien einer Kündigung. Ich habe schon soviel für den gemacht, muß ich ihm da wirklich noch helfen mich zu kündigen?
Wenn ich nicht reagiere hätte ich wenigstens bis Ende Januar Ruhe und könnte mich auf meine Klausuren vorbereiten.
Ihr seht mein Problem? Das ist echt nicht einfach mit so einem penetranten Vermieter.
Ich danke Euch ( Günther!!) für die Hilfe und Unterstützung!!

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