Hallo an alle Experten,
ich bin im Juni diesen Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen. Auf Anraten des
Mietervereins habe ich die Wohnung nicht renoviert beim Auszug. Und das, obwohl
ich über 5 Jahre dort gelebt habe und in dieser Zeit auch keine
Schöheitsreparaturen durchgeführt habe. Der Mieterverein machte mich darauf
aufmerksam, dass in meinem Mietvertrag neben der Klausel für die
Schönheitsreparatur in gewissen Zeitabständen (3, 5, 7 Jahren) auch noch eine
Klausel enthalten ist, die besagt, dass ich unabhängig von diesen Zeitabständen
so oder so beim Auzug renovieren müsse. Der Mieterverein sagt, dass eine solche
Klausel unwirksam ist und dazu führt, dass auch die andere Klausel (mit den
Schönheistreparaturen in Zeitabständen) nicht erfüllt werden muss (lt.
irgendeinem BGH-Urteil). Ich habe mich natürlich danach gerichtet, was der
Mieterverein mir geraten hat - schon allein deswegen, weil mein Vermieter eh
nicht der Netteste unter der Sonne war und ich all die Jahre viel zu viel Miete
für die Wohnung gezahlt habe.
Das Ende vom Lied ist nun, dass ich meine Kaution nicht wiederbekommen habe
(natürlich!!!) und ich jetzt deswegen Klage einreichen muss. Über den
Mieterverein bin ich rechtschutzversichert, so dass das Risiko relativ gering ist
und auch der Anwalt, bei dem ich jetzt bin, sagt, dass ich damit durchkommen
werde, aber denoch kommen mir langsam Zweifel an der Sache…
Kennt sich jemand damit aus??
Viele Grüße: Silke