Mietkaution und Jahresabrechnungen

Hallo,

Ich bin im August diesen jahres aus einer wohnung ausgezogen und habe den vermieter schon des öfteren nach meiner kaution und der jahreskostenabrechnung gefragt.

er meinte, ich würde beides vollständig wiederbekommen, weil die wohnung bei der endabnahme im tadellosen zustand war.

nur ist folgendes. er meinte ich bekommen beides zum jahresende, weil das angeblich bei denen so verrechnet wird, ABER die mietkaution ist recht hoch und ich kann das geld echt gut für was anderes gebrauchen, z.b. für die kaution der neuen wohnung.

nun wollte ich fragen, ob des rechtens ist.
das problem liegt auch darin, dass diese gesellschaft, glaub ich fusioniert hat.
damit will ich sagen:
Wir haben den mietvertrag bei einer kleinen hausverwaltung, die jetzt von einer großen verwaltet wird.

Was kann ich jetzt machen, bzw. seh ich das geld wieder??

Danke vorab

Micha

Hallo Michael!

Ein Einbehalt für eventuelle Nebenkostennachforderungen muss sich an den Nachzahlungen der vorigen Jahre orientieren. D.h., wenn Sie in den letzen ein/zwei Jahren nur einen recht geringen Betrag nachzuzahlen hatten, darf auch nur ein solch geringer Betrag von der Kaution einbehalten werden. Der restliche Kautionsbetrag muss Ihnen, wenn der Vermieter keine Schadensersatzansprüche hat, ausgezahlt werden.

Liebe Grüße

Anja

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