Hallo!
Ich wohne Momentan in einem Wohnheim für Studenten. Dort gibts Gemeinschaftsduschen, für 18Leute 2Stk. Die werden auch fast täglich vom Reinigungspersonal gereinigt. An der Decke und teilweise auch der Obere Bereich ist Schimmel zu sehen. Türen des Duschraums stehen größtenteils offen und per Lichtschalter fängt auch ne Lüftung an zu laufen. Klappfenster sind vorhanden, allerdings auch nicht ständig offen. Das Fenster öffnen kriegt man sowieso nicht in die Köpfe der anderen rein, falls das abhilfe schaffen würde (was ich nicht glaube, da Lüftung vorhanden und Türen offen). Es ist auch im Mietvertrag kein spezielles bzw. überhaupt ein Lüftungsverhalten beschrieben.
Kann ich hier einen Mietmangel geltent machen? Wenn ja, wie muss ich richtig vorgehen.
Grüße und Dank
Jens
Hallo Jens,
ich denke dass Du kein Mietvertrag sondern ein Nutzungsvertrag hast. Zeige den Mangel beim Studentenwerk als Vermieter an.
Christian
Hallo Jens,
die Studententwohnungen unterliegen besonderen Bedingungen. Du musst Dich hier an das Studentenwerk wenden. Das Mietrecht gilt in diesen Fällen nicht.
Gruss Günter
Ich wohne Momentan in einem Wohnheim für Studenten. Dort gibts
Gemeinschaftsduschen, für 18Leute 2Stk. Die werden auch fast
täglich vom Reinigungspersonal gereinigt. An der Decke und
teilweise auch der Obere Bereich ist Schimmel zu sehen. Türen
des Duschraums stehen größtenteils offen und per Lichtschalter
fängt auch ne Lüftung an zu laufen. Klappfenster sind
vorhanden, allerdings auch nicht ständig offen. Das Fenster
öffnen kriegt man sowieso nicht in die Köpfe der anderen rein,
falls das abhilfe schaffen würde (was ich nicht glaube, da
Lüftung vorhanden und Türen offen). Es ist auch im Mietvertrag
kein spezielles bzw. überhaupt ein Lüftungsverhalten
beschrieben.
Kann ich hier einen Mietmangel geltent machen? Wenn ja, wie
muss ich richtig vorgehen.
Grüße und Dank
Jens
Danke!
Dank erst mal!
Das mit dem „Nutzvertrag“ war mir so nicht bewusst.