kündigung vor beginn der mietzeit?

hallo zusammen,

ich habe ein realtiv großes problem und weiß nicht, wie ich am besten einigermaßen glimpflich wieder aus der sache rauskomme. und zwar wie folgt:

ich habe mich vor 2 wochen von meinem lebenspartner und vater meines sohnes getrennt und war auf der suche nach einer wohnung. ich wurde auch schnell fündig. am 22. november habe ich einen mietvertrag abgeschlossen, konnte allerdings am 17. november schon einziehen. der mietvertrag beginnt zum 1.12. mittlerweile haben mein partner und ich wieder zusammengefunden und wollen wieder zusammen ziehen. er hat ein eigenes haus, daher ist die wohnung jetzt mehr wie unpassend für mich, da ich ja nicht unnötig miete zahlen möchte. nun meine frage: komme ich da einigermaßen unbeschadet wieder heraus? muß ich die dreimonatige kündigungsfrist wahrnehmen, obwohl das mietverhältnis im grunde noch nicht begonnen hat? welchen vergleich würdet ihr mir vorschlagen? im mietvetrag steht: auf unbestimmte zeit, mindestens ein jahr. kann ich da trotzdem schneller rauskommen? ist alles ein wenig blöd gelaufen. ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen.

gruß, anja

Hallo Anja!

Ist wirklich in Bezug auf die Wohnung blöd gelaufen, aber der Grund dafür, warum Sie die Wohnung jetzt nicht mehr brauchen ist wenigstens gut:smile:
Also: Die Mindestmietdauer von einem Jahr dürfte nicht wirksam vereinbart worden sein, da Zeitmietverträge nach dem 1.9.01 nur noch unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich sind. Demnach wäre der Vertrag als unbefristeter Vertrag mit einer dreimonatigen Mündigungsfrist anzusehen. Die Kündigungsfrist müsste allerdings eingehalten werden, da es dem Vermieter nicht anzulasten ist, wenn Sie sich es kurzfristig anders überlegt haben. Die Wohnung wäre demnach jetzt (bis spätestens 3. Werktag im Dezember - Zugang des Schreibens beim Vermieter!) bis zum 29.02.04 zu kündigen.
Natürlich können Sie versuchen, den Vermieter zu einer einvernehmlichen vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages zu bewegen (notfalls gegen Nachmieterstellung oder Abstandszahlung), einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Liebe Grüße

auch Anja

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Hallo Anja!

Ist wirklich in Bezug auf die Wohnung blöd gelaufen, aber der
Grund dafür, warum Sie die Wohnung jetzt nicht mehr brauchen
ist wenigstens gut:smile:
Also: Die Mindestmietdauer von einem Jahr dürfte nicht wirksam
vereinbart worden sein, da Zeitmietverträge nach dem 1.9.01
nur noch unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich
sind. Demnach wäre der Vertrag als unbefristeter Vertrag mit
einer dreimonatigen Mündigungsfrist anzusehen. Die
Kündigungsfrist müsste allerdings eingehalten werden, da es
dem Vermieter nicht anzulasten ist, wenn Sie sich es
kurzfristig anders überlegt haben. Die Wohnung wäre demnach
jetzt (bis spätestens 3. Werktag im Dezember - Zugang des
Schreibens beim Vermieter!) bis zum 29.02.04 zu kündigen.
Natürlich können Sie versuchen, den Vermieter zu einer
einvernehmlichen vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages zu
bewegen (notfalls gegen Nachmieterstellung oder
Abstandszahlung), einen Anspruch darauf haben Sie allerdings
nicht.

Liebe Grüße

auch Anja

Hallo Anja,

vielen Dank für Ihre Hilfe. Nun weiß ich ja endlich, wo ich den Anfang machen sollte und wie es bezüglich der Wohnung weitergehen sollte. Ich werde den Vermieter jetzt direkt anschreiben (er ist telefonisch leider sehr selten zu erreichen). Ich habe mich mit meinem Partner zusammengesetzt und wir werden dem VM vorschlagen, zwar die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten, aber das wir die drei Monatsmieten sofort bezahlen und ich spätestens am Wochenende die Wohnung räumen und ihm die Schlüssel zuschicken werde. Sodass er die Wohnung sofort weitervermieten könnte, falls das so zulässig ist. Ich möchte natürlich auch den VM nicht unnötig verärgern, weil es ja im Grunde genommen mein Fehler war. Vielleicht können wir uns ja so irgendwie einigen. Auf jeden Fall danke ich Ihnen sehr für Ihre Hilfe :smile:

LG, Anja

hallo anja,

:ich habe mich vor 2 wochen von meinem lebenspartner und vater

meines sohnes getrennt und war auf der suche nach einer
wohnung. ich wurde auch schnell fündig. am 22. november habe
ich einen mietvertrag abgeschlossen, konnte allerdings am 17.
november schon einziehen. der mietvertrag beginnt zum 1.12.
mittlerweile haben mein partner und ich wieder
zusammengefunden und wollen wieder zusammen ziehen. er hat ein
eigenes haus, daher ist die wohnung jetzt mehr wie unpassend
für mich, da ich ja nicht unnötig miete zahlen möchte. nun
meine frage: komme ich da einigermaßen unbeschadet wieder
heraus? muß ich die dreimonatige kündigungsfrist wahrnehmen,
obwohl das mietverhältnis im grunde noch nicht begonnen hat?
welchen vergleich würdet ihr mir vorschlagen? im mietvetrag
steht: auf unbestimmte zeit, mindestens ein jahr. kann ich da
trotzdem schneller rauskommen? ist alles ein wenig blöd
gelaufen. ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen.

Die dreimonatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Der Mietvertrag ist nicht auf Zeit abgeschlossen. Ab 01.09.01 kann auch diese Form der Befristung nicht vorgenommen werden. Dies ist ausdrücklich in § 575 Abs 4 BGB ausgeführt.

Jedoch - ich habe eine Antwort weiter unten gelesen - es wäre sinnvoll, wenn Du versuchst Nachmieter zustellen. Mit der Überweisung der drei Monatsmieten ist es nicht getan. Du bist in dieser Zeit auch - wenn vereinbart - für den Winterdienst genau so verantwortlich wie für das Treppenhaus. Du bist, bis zum Ablauf der Kündigungszeit verpflichtet nach der Wohnung zu sehen, diese zu lüften, zu heizen und darauf zu achten, dass keine Schäden auftreten. Schlüssel an den Vermieter senden entbindet Dich nicht von der Haftung.

Gruss Günter