folgende Situation:
Ich habe meinen Mietvertrag ordentlich gekündigt zum 31.12. Mein Mietvertrag für die neue Wohnung läuft ab 1.12. d.h. ich werde meine alte Wohnung am 1.12. an meinen Ex-Vermieter übergeben. Es gibt auch schn einen Nachmieter, der so schnell wie möglich einziehen will, da er zur Zeit im Hotel wohnt. Sein Mietvertrag läuft offiziell ab 1.1.2004. Er wird also am 2.12. anfangen die Wohnung zu pinseln, danach macht der Vermieter noch einen neuen Boden rein, so daß der Neue spätestens zur Mitte des Monats einziehen kann.
Jetzt meine Frage:
Wieviel kann ich rauschlagen, muss ich für Dezember komplett bezahlen, nur die Hälfte, gr nichts?
du musst (meines Wissens nach *ACHTUNG LAIENMEINUNG*) bis Ende Dezember Miete bezahlen. Wenn du die Übergabe vor dem 31.12. machst ist das dein Good-Will. Dein (zukünftiger Ex-)Vermieter kann nicht darauf bestehen, dass du die Wohnung vor dem 31.12. freigibst. Wenn du die Wohnungsübergabe früher machst und von den Absichten des Vermieters und des zukünftigen Mieters definitiv weisst kannst du natürlich anfangen zu verhandeln. Aber einen Anspruch auf Erlass der halben Miete für Dezember hast du sicher nicht.
normalerweise müsste der Vermieter bei einer Wohnungsübergabe am 01.12.2003 diese unter Vorbehalt durchführen, da er IMHO mit einer vollständigen Wohnungsübergabe (alle Schlüssel, Übergabeprotokoll …) sonst sämtliche Rechte und Verpflichtungen zurück übernehmen würde.
Sobald aber der Vermieter in der Wohnung Arbeiten ausführt, bist Du raus aus dem Schneider, denn Renovierung / Instandsetzung für den nächsten Mieter muss auf Kosten des Vermieters gehen. Mach’ doch dem Nachmieter und Deinem Vermieter den Vorschlag: 1/2 Vermieter, 1/2 Nachmieter (oder 1/4 Nachmieter, 1/4 Du).
Vergiss auch nicht, die Nebenkosten zu regeln, sonst bist Du da für den Dezember noch drin. Strom und Wasser (was bei der Renovierung sicherlich benötigt wird) sollte eh nicht mehr auf Dich laufen.
folgende Situation:
Ich habe meinen Mietvertrag ordentlich gekündigt zum 31.12.
Mein Mietvertrag für die neue Wohnung läuft ab 1.12. d.h. ich
werde meine alte Wohnung am 1.12. an meinen Ex-Vermieter
übergeben. Es gibt auch schn einen Nachmieter, der so schnell
wie möglich einziehen will, da er zur Zeit im Hotel wohnt.
Sein Mietvertrag läuft offiziell ab 1.1.2004. Er wird also am
2.12. anfangen die Wohnung zu pinseln, danach macht der
Vermieter noch einen neuen Boden rein, so daß der Neue
spätestens zur Mitte des Monats einziehen kann.
Jetzt meine Frage:
Wieviel kann ich rauschlagen, muss ich für Dezember komplett
bezahlen, nur die Hälfte, gr nichts?
Jürgen hat bereits einige Hinweise gegeben. Wenn der neue Mieter ab 02.12. in der Wohnung ist - auch wenn er dort arbeitet - muss mit Dir wohl geklärt werden, dass der neuen Mieter die Miete zahlt. Ich verstehe ohnehin nicht, weshalb Du die Wohnung übergeben wirst an den Nachmieter. Du übergibst die Wohnung an Deinen Vermieter mitsamt Schlüssel und der Vermieter übergibt die Schlüssel dem Nachmieter. Du kannst dem Nachmieter den Zutritt zur Wohnung verweigern, solange Du Miete zahlst. Kläre mit dem Nachmieter die Miete ab und sorge auch für die Ablesung der Zähler und der Heizung.