Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Hallo,

ich hatte meine letzte Wohnung zum 1.7.03 gekündigt. Damals hatte ich eine Kaution in Höhe von 1500 DM gezahlt. Im Mietvertrag steht: Die Kaution wird bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Bis heute habe ich davon noch nicht einen Cent gesehen. Zwar hatte ich noch eine NK-Abrechnung von 2002 nicht beglichen, ihm bzw. seinen Anwalt aber den Vorschlag gemacht diese Forderung mit der Kaution zu verrechnen. Damit erklährter er sich auch einverstanden.

Nun ist es so, das er sich ständig rausredet bzw. entschuldigt und sagt die Kaution kommt die nächsten Tage aber nichts pasiert.
Heute habe ich noch mal mit seinen Anwalt telefoniert. Der meinte auch schon, das er das nicht in Ordnung findet wie sich der Vermieter im Moment verhält. Allerdings vertrete er diesen nunmal und könnte mir auch keien Tipps geben.
Meine Frage nun: Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe nicht viel Geld für einen Anwalt oder so. Vor einieger Zeit habe ich mal von solchen Inkasso-Diensten im Internet gehört. Diese sollen recht günstig sein. Weiß da jemand ob so ein Inkasso-Verfahren Sinn macht?

Danke

Hallo Mike!

Der Vermieter darf nach gängiger Rechtsprechung die Kaution bis zu 6 Monate nach Beendígung des Mietverhältnisses einbehalten, da die möglichen Schadensersatzansprüche des Vermieters erst nach diesem Zeitraum verjähren. Wenn bei Beendigung des Mietverhältnisses jedoch ein Übergabprotokoll gefertigt wurde und der Vermieter keine Mängel zu beanstanden hatte, ist er sofort (14-21 Tage) zur Rückzahlung verpflichtet.
Dies nur vorweggeschickt.
Also: Wenn die Kaution an sich unstreitig ist, d.h. es nicht darüber diskutiert wird, ob Sie sie zurückerhalten sollen oder nicht, der Vermieter es aber aus einem unerfindlichen Grund dennoch nicht tut, ist die Einleitung eines Mahnverfahrens das Mittel der Wahl. In einem Schreibwarengeschäft finden sie Mahnbescheidsanträge, die Sie auch alleine ausfüllen können. Das Mahngericht (in NRW z.B. AG Hagen) bearbeitet Ihren Antrag und stellt Ihnen danach eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren zu (bei einem Streitwert bis 900 Euro beträgt diese 22,50 Euro). Wenn der Schuldner(Ihr Vermieter) nicht widerspricht erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid mit dem Sie den Gerichtsvollzieher losschicken können. In der Regel kommt es jedoch nicht soweit.
Es kann natürlich sein, dass der Vermieter wiederspricht und dann käme es zu einem regulären Gerichtsverfahren in welchem Sie jedoch auch keinen Anwalt bräuchten.
Von Inkassofirmen rate ich eher ab, da diese nicht gerade günstig sind. Ich empfehle da eher den örtlichen Mieterverein, der Ihnen günstiger weiterhelfen wird.

Liebe Grüße

Anja

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Hi Anja,

Wenn bei
Beendigung des Mietverhältnisses jedoch ein Übergabprotokoll
gefertigt wurde und der Vermieter keine Mängel zu beanstanden
hatte, ist er sofort (14-21 Tage) zur Rückzahlung
verpflichtet.

Da mein Vermieter ebenfalls die Kaution seit Monaten trotz Übergabeprotokoll und Mängelfreiheit nicht zurückgibt, würde mich interessieren, in welchem Gesetz oder Urteil diese 14-21 Tage bestätigt wurden? Geht nicht darum, Deinen Tipp anzuzweifeln, jedoch denke ich, der Vermieter wird die Rückzahlung leisten, wenn ich ihm das Gesetz o.ä. mal kopiere.

Diana

ich habe das gleiche problem.
das übergabeprotokoll, welches angefertigt wurde, habe ich lediglich unterschrieben, aber die kopie nie erhalten.
nun warte ich auf die kaution, die einbehalten wird „wegen eventuell anfallender kosten“ die nicht mal hoch sein können (betriebskosten z.b.) da ich nicht mal ein jahr dort gewohnt habe. ich bin absolut pleite und brauch die kohle :frowning: