Ich zahle zu wenig... wie weiter?

Hallo wissende Gemeinde,

nachdem mir Günter.W. einen entscheidenden Hinweis zur
Abrechnung der Betriebskosten gegeben hat…

( An dieser Stelle noch ein fettes dankeschön )

habe ich mal meine Kontoauszüge durchforstet und dabei
bemerkt das die Miete trotz einer Erhöhung nach Staffelmiete
und einer höheren Vorauszahlung wegen gestiegenem Gaspreis
noch immer mit dem alten Betrag abgebucht wird und das schon
seit März.

Frage:
-Soll ich still sein und mich freuen ?
-Soll ich den Vermieter auf seine Fehler hinweisen ?
-Wie lange kann der Fehlbetrag nachgefordert werden ?

mit internetten Grüßen
T.Krüger

Hallo wissende Gemeinde,

Hallo auch

habe ich mal meine Kontoauszüge durchforstet und dabei
bemerkt das die Miete trotz einer Erhöhung nach Staffelmiete
und einer höheren Vorauszahlung wegen gestiegenem Gaspreis
noch immer mit dem alten Betrag abgebucht wird und das schon
seit März.

Frage:
-Soll ich still sein und mich freuen ?
-Soll ich den Vermieter auf seine Fehler hinweisen ?
-Wie lange kann der Fehlbetrag nachgefordert werden ?

mit internetten Grüßen
T.Krüger

Spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung kommt die böse Überraschung. Aber eigentlich ist es ja keine Überraschung mehr, du hast aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

  1. Etwas Kohle für die sehr wahrscheinliche Nachzahlung zurücklegen oder
  2. den Vermieter um eine Erhöhung der Vorauszahlung zu bitten.

Gruß
Seven

wie jetzt ?
Hallo Seven,
da muß ich mal nachfragen.

…Spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung kommt die
böse Überraschung…

Wie das ? Gehört „habe verpennt den höheren Betrag abzubuchen“
zu den Betriebskosten ?

…den Vermieter um eine Erhöhung der Vorauszahlung zu bitten…

Das ist es ja, der Vermieter hat höhere Vorauszahlungen angekündigt
und auch begründet, nur die höhere Miete hat er nie abgebucht, alles
blieb beim Alten.
Also freuen und stillhalten evtl. fällt es ja nie auf.

m.f.G.
T.Krüger

Hallo T.Krüger,

Wie das ? Gehört „habe verpennt den höheren Betrag abzubuchen“
zu den Betriebskosten ?

Das wohl nicht, aber du schriebst oben:
„…und einer höheren Vorauszahlung wegen gestiegenem Gaspreis“,
das bedeutet vermutlich, dass diese gestiegenen Gaskosten für dich bei der nächsten Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung zur Folge haben werden, da die Vorauszahlungsabschläge nicht angepasst wurden

Also freuen und stillhalten evtl. fällt es ja nie auf.

Davon kannst du nicht ausgehen. Wenn die Gaskosten gestiegen sind, wird bei der Jahresabrechnung sicher eine Nachzahlung fällig, denn da werden die von dir gezahlten Vorausleistungen den enstandenen Kosten gegenübergestellt.

Was die Mieterhöhung per Staffel angeht, so wird dem Vermieter bestimmt irgendwann der Fehlbetrag auffallen (üblicherweise gibt es da soetwas wie eine Mietenbuchhaltung) und da Mietschulden Bringschulden sind mußt du dann, trotz Einzugsermächtigung, die Differenz nachzahlen.

Gruß Rotraut

Hallo Till,

bin vorzeitig zurück aus der UNI-Klinik

nachdem mir Günter.W. einen entscheidenden Hinweis zur
Abrechnung der Betriebskosten gegeben hat…

( An dieser Stelle noch ein fettes dankeschön )

habe ich mal meine Kontoauszüge durchforstet und dabei
bemerkt das die Miete trotz einer Erhöhung nach Staffelmiete
und einer höheren Vorauszahlung wegen gestiegenem Gaspreis
noch immer mit dem alten Betrag abgebucht wird und das schon
seit März.

Frage:
-Soll ich still sein und mich freuen ?

Nur dann, wenn Du still und heimlich das Geld auf die Seite gelegt hast, damit Du eine Nachforderung aus Nebenkosten zahlen kannst.

-Soll ich den Vermieter auf seine Fehler hinweisen ?

Es kommt ohnehin wahrscheinlich zum Jahresende heraus. Es ist anzunehmen, dass die Zahlungen zuerst auf die Miete verrechnet werden, deshalb wird nicht reklamiert. Die Vorauszahlungen sind also geringer und die Nachforderung wird entsprechend höher ausfallen.

-Wie lange kann der Fehlbetrag nachgefordert werden ?

Nach drei Jahren wäre die Mietdifferenz verjährt. Da ich annehmen, dass zuerst auf Miete, dann erst auf Nebenkosten verrechnet wird, hilft Dir dieser Fehler nicht. Weise den Vermieter auf den Fehler hin.

Gruss Günter