Nebenkostenabrechnung für 98 u. 99 verweigert

Hallo,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem:

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Von den 6 Parteien im Haus wohnen 3 Parteien zur Miete, 3 Parteien gehören zur Familie der Vermieterin, die auch im Haus wohnt.

Die Vermieterin legte für das Jahr 97 im Jahre 98 eine Nebenkostenabrechnung vor, für 98 und 99 erhielten wir keine Nebenkostenabrechnungen. Für die folgenden Abrechnungsperioden kamen jetzt die Abrechnungen. Die vorliegenden Nebenkostenabrechnungen waren durchgängig Nachforderungen. Es scheint fast so, als bekämen wir nur die Nachforderungen, nicht aber die Erstattungen.

In mündlicher Absprache baten wir jetzt wiederholt um Zustellung der Nebenkostenabrechnungen für 98 und 99 und verweigerten bislang die Zahlung der Nachforderung für 2002 (ca. 500 EUR). Die Vermieterin berief sich zunächst auf Belege, die sie noch suchen müsse und sagte später, sie werde keine Abrechnungen mehr erstellen, da sie selbst erst wieder die erforderlichen Belege anfordern müsse. Gleichzeitig erzählte sie noch Geschichten der Verjährung.

Nun schickte die Vermieterin eine Zahlungsaufforderung für die Nachzahlung von 2002 mit in Rechnung gestellten Verzugszinsen (10%).

Welche Möglichkeiten bestehen, an die beiden Abrechnungen zu kommen (es könnten ja Erstattungen wie in fast allen Jahren vor 98 sein - 1994 hatten wir Vermieterwechsel). Besteht die Möglichkeit, die letzte Zahlung bis Eingang der Abrechnungen zurückzuhalten und wenn ja, wie kann ich der Vermieterin gegenüber argumentieren.

Im Voraus vielen Dank.

Gruß

Ulrich

Hallo,

als erstes muss ich sagen, es ist immer wieder faszinierend, was man als mieter alles aushalten muss.

Also dann schaun wir doch mal was wir hier tun können.

Grundsätzliches:

>> Heizkosten sind im Mietvertrag pa. zu zahlen
>> An der Heizung hängen Messühren (Kalorimeter)
>> Einmal im Jahr kommt der Ableser und liest ab.

Ist das gegeben, können wir anfangen.

Beispiel:
Also es ist so, wenn die Ablesefirma errechnet, dass insgesamt 6000 Euro zuviel Heizkosten bezahlt worden sind, dann schickt sie der/dem VermieterIn ein Schreiben in dem steht, was jeder Mieter wieder zurückzubekommen hat. Der Vermieter muss dann eine Überweisung oder sonstiges ausstellen, damit das geld wieder zum Mieter kommt.

Ich denke mal eure Vermieterin hat sich damit einen schönen Lenz gemacht. Was schon mal wichtig ist, dass ihr das Ableseprotokoll habt. Ansonsten könnte es ein bisschen schwierig werden. Wenn ihr das protokoll habt dann könnt ihr ganz einfach zum mieterschutzbund gehen und die kümmern sich darum (www.mieterschutzbund.de oder so ähnlich).

Man kann auch noch vor gericht ziehen. die vermieterin ist verpflichtet eine heizkostenabrechnung aufzustellen, wenn sie die heizkosten pauschal abrechnet.

Eine Klage wegen Betrug oder Unterschleif denke ich ist da immer treffend. Die frage ist nur wieder wie alt ist die vermieterin (meine war 78, Klage aussichtslos)

Wenn sich die vermieterin weiterhin quer stellt, dann sollte man doch zu härteren mitteln greifen, allerdings nur wenn man sich sicher ist das man was rausbekommt. ansonsten würde mich das nicht stören. solange die folge rechnungen korrekt sind.

ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

ansonsten mailen

mfg
highspeed24.net

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Hallo,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Von den 6
Parteien im Haus wohnen 3 Parteien zur Miete, 3 Parteien
gehören zur Familie der Vermieterin, die auch im Haus wohnt.

Die Vermieterin legte für das Jahr 97 im Jahre 98 eine
Nebenkostenabrechnung vor, für 98 und 99 erhielten wir keine
Nebenkostenabrechnungen. Für die folgenden Abrechnungsperioden
kamen jetzt die Abrechnungen. Die vorliegenden
Nebenkostenabrechnungen waren durchgängig Nachforderungen. Es
scheint fast so, als bekämen wir nur die Nachforderungen,
nicht aber die Erstattungen.

In mündlicher Absprache baten wir jetzt wiederholt um
Zustellung der Nebenkostenabrechnungen für 98 und 99 und
verweigerten bislang die Zahlung der Nachforderung für 2002
(ca. 500 EUR). Die Vermieterin berief sich zunächst auf
Belege, die sie noch suchen müsse und sagte später, sie werde
keine Abrechnungen mehr erstellen, da sie selbst erst wieder
die erforderlichen Belege anfordern müsse. Gleichzeitig
erzählte sie noch Geschichten der Verjährung.

Nun schickte die Vermieterin eine Zahlungsaufforderung für die
Nachzahlung von 2002 mit in Rechnung gestellten Verzugszinsen
(10%).

Welche Möglichkeiten bestehen, an die beiden Abrechnungen zu
kommen (es könnten ja Erstattungen wie in fast allen Jahren
vor 98 sein - 1994 hatten wir Vermieterwechsel). Besteht die
Möglichkeit, die letzte Zahlung bis Eingang der Abrechnungen
zurückzuhalten und wenn ja, wie kann ich der Vermieterin
gegenüber argumentieren.

Im Voraus vielen Dank.

Gruß

Ulrich

Hallo,

als erstes muss ich sagen, es ist immer wieder faszinierend,
was man als mieter alles aushalten muss.

Also dann schaun wir doch mal was wir hier tun können.

Grundsätzliches:

>> Heizkosten sind im Mietvertrag pa. zu zahlen
>> An der Heizung hängen Messühren (Kalorimeter)
>> Einmal im Jahr kommt der Ableser und liest ab.

Korrektur:
Heizkosten sind auf einen Abrechnungszeitraum zuz begrenzen, der nicht mehr als 12 Monate enthalten darf ( es ist also nicht p.a. abzurechnen). IN eienr Abrechnung sind mindestens 1000 Gradzahlen ( sechs kalte und sechs warme Monate)
abzurechnen.

Ist das gegeben, können wir anfangen.

Beispiel:
Also es ist so, wenn die Ablesefirma errechnet, dass insgesamt
6000 Euro zuviel Heizkosten bezahlt worden sind, dann schickt
sie der/dem VermieterIn ein Schreiben in dem steht, was jeder
Mieter wieder zurückzubekommen hat. Der Vermieter muss dann
eine Überweisung oder sonstiges ausstellen, damit das geld
wieder zum Mieter kommt.

Die Zähler/Messgeräte der Heizung und WW werden abgelesen
2.
Der Vermieter erklärt auf den Leistungsblättern gegenüber der Abrechnungsfirma welche Kosten und welche Vorauszahlungen abzurechnen sind.
3.
Die Heizkostenabrechnungsfirma erstellt anhand dieser Daten des Vermieters die Abrechnungen.
4.
Der Vermieter erhält eine Gesamtkostenaufstellung. Zusätzlich erhält er eine Listung aller Mieter, für die eine Abrechnung erstellt wurde und das Ergebnis, welcher Saldo noch besteht.
5.
Der Vermieter gibt die jeweils nur zur Mietereinzelabrechnung gehörenden Gesamtkostenaufstellung und die Einzelabrechnung an den Mieter weiter.

Die Aufstellung über Nachforderungen und/oder Guthaben aller Mieter insgesamt gehen andere Mieter nichts an.

Ich denke mal eure Vermieterin hat sich damit einen schönen
Lenz gemacht. Was schon mal wichtig ist, dass ihr das
Ableseprotokoll habt. Ansonsten könnte es ein bisschen
schwierig werden. Wenn ihr das protokoll habt dann könnt ihr
ganz einfach zum mieterschutzbund gehen und die kümmern sich
darum (www.mieterschutzbund.de oder so ähnlich).

Selbstverständlich kann auch nach der Wohnfläche in gewissen Fällen abgerechnet werden. Genauso aber wie, wenn in einer Wihnung mit Wärmezählern gemessen wird, aber die Rohre auf Putz und nicht isoliert sind, kann der Mieter die Zahlung um 15 % kürzen. Ausnahme Zweifamilienhaus.

Man kann auch noch vor gericht ziehen. die vermieterin ist
verpflichtet eine heizkostenabrechnung aufzustellen, wenn sie
die heizkosten pauschal abrechnet.

Nein, wenn pauschal abgerechnet wird, ist keine Aufstellung erforderlich. Hier hat der Mieter weder einen Rückerstattungsanspruch och kann der Vermieter höhere Kosten verlangen. Pauschal ist klar definiert. Es wird keine Abrechnung erteilt.

Eine Klage wegen Betrug oder Unterschleif denke ich ist da
immer treffend. Die frage ist nur wieder wie alt ist die
vermieterin (meine war 78, Klage aussichtslos)

Und damit droht dem Mieter auch sofort die mögliche fristlose Kündigung wegen falscher Anschuldigung. Betrugsverdacht - der sogenannte Abrechnungbetrug -liegt dann vor, wenn ein Vermnieter Kosten abrechnet, die nicht entstanden sind oder Kosten behauptet, für die es keinerlei Leistungen gegeben hat. z.B. Es wird eine Wartung der Heizung abgerechnet obwohl keine Wartung erfolgt ist. Die falsche Abrechnung ( mögliche falsche )der Heizkosten im Umlageverfahren stellt keinerlei Straftatbestand dar. Diese Kosten sind ja entstanden, es wird also nicht ersucht sich zu bereichern und anderen einen Schaden zuzufügen.

Wenn sich die vermieterin weiterhin quer stellt, dann sollte
man doch zu härteren mitteln greifen, allerdings nur wenn man
sich sicher ist das man was rausbekommt. ansonsten würde mich
das nicht stören. solange die folge rechnungen korrekt sind.

Das härtere Mittel, wenn jemand im Recht ist, ist die Tatsache, dass der Mieter die Vorauszahlungen nach Ankündigung, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden, zurück behält.Sobald ihm aber die Abrechnung vorgelegt wird, muss er alle Vorauszahlungen, die er einbehalten hat, an den Vermieter überweisen.

Eine Verweigerung im vorliegenden Fall ist jedoch nicht möglich, weil es sich hier um 1998 (verjährt) und 1999 ( verjährt ) handelt und die Leistungen für 2000/2001 und 2002 vorliegen. Teilweise sogar bezahlt sind.

Gruss Günter