hallo,
leider konnte meine frage im archiv nicht geklärt werden, deshalb meine frage hier:
anmerkungen vorab:
-folgende mietpreise sind nicht ganz exakt und dienen nur der verständlichkeit.
-für meinen ort gibt es einen mietspiegel der stadt, der sich auch online berechnen lässt.
-die wohnung ist ausser pvc-fußboden und küchenspüle nicht besonders ausgestattet.
ich wohne (seit 13 jahren) in einer mietwohnung und zahle momentan €400,- Miete. jetzt hat mir der vermieter schriftlich eine mieterhöhung auf €470,- ab januar 2004 angekündigt und bezieht sich nur pauschal darauf, dasss die bisherige miete nicht mehr dem mietspiegel vergleichbarer wohnungen entspräche. ohne dass eine konkrete mietpreisberechnung aus dem mietspiegel beiliegt.
daraufhin habe ich selbst eine mietpreisberechnung durchgeführt. die notwendigen daten habe ich eher positiv angegeben.
dabei kommt eine summe von €380,- heraus.
nun habe ich der erhöhung erstmal widersprochen und die ausdrucke beigelegt, bin aber auf den nächsten schritt des vermieters gespannt.
meine frage: dürfte der vermieter bei einem bestehenden mietvertrag und vorhandenem mietspiegel den mietpreis über dem mietspiegel ansiedeln, bzw. darf er in diesem fall „überhaupt“ erhöhen. und könnte ich im gegenzug theoretisch auf eine geringere miete (laut mietspiegel) bestehen?
sorry für das lange posting.
vielen dank für hinweise im voraus.
viele grüße,
martin
Hallo,
leider konnte meine frage im archiv nicht geklärt werden,
deshalb meine frage hier:
anmerkungen vorab:
-folgende mietpreise sind nicht ganz exakt und dienen nur der
verständlichkeit.
-für meinen ort gibt es einen mietspiegel der stadt, der sich
auch online berechnen lässt.
-die wohnung ist ausser pvc-fußboden und küchenspüle nicht
besonders ausgestattet.
ich wohne (seit 13 jahren) in einer mietwohnung und zahle
momentan €400,- Miete. jetzt hat mir der vermieter schriftlich
eine mieterhöhung auf €470,- ab januar 2004 angekündigt und
bezieht sich nur pauschal darauf, dasss die bisherige miete
nicht mehr dem mietspiegel vergleichbarer wohnungen
entspräche. ohne dass eine konkrete mietpreisberechnung aus
dem mietspiegel beiliegt.
daraufhin habe ich selbst eine mietpreisberechnung
durchgeführt. die notwendigen daten habe ich eher positiv
angegeben.
dabei kommt eine summe von €380,- heraus.
nun habe ich der erhöhung erstmal widersprochen und die
ausdrucke beigelegt, bin aber auf den nächsten schritt des
vermieters gespannt.
meine frage: dürfte der vermieter bei einem bestehenden
mietvertrag und vorhandenem mietspiegel den mietpreis über dem
mietspiegel ansiedeln, bzw. darf er in diesem fall „überhaupt“
erhöhen. und könnte ich im gegenzug theoretisch auf eine
geringere miete (laut mietspiegel) bestehen?
Hallo Martin,
wenn sich Dein Vermieter auf den Mietspiegel beruft, muss er in der Mieterhöhungserklärung den Teil des Mietspiegels beifügen, den er anwenden will. Er kann den Preis im Mietspiegel bis 20 % überschreiten. Bei der Berechnung darf er nicht berechnete Nebenkosten als Teilbetrag hinzurechnen, wenn es sich im Mietspiegel um Nettowerte ohne Nebenkosten handelt. Du kannst nur dann verlangen, dass die Miete reduziert wird, wenn eine überhöhte Miete vorhanden ist, die mehr als 20 % des Mietspiegels überschreitet.
Gruss Günter