Hallo zusammen,
schwere Frage: der Vermieter rechnet den Wasserverbrauch nach einem Zählerstand ab. Der Zähler befindet sich im Keller (der ist abgeschlossen, ich kann da nicht rein). Das es überhaupt einen Zähler gibt, ist mir neu. Die Vermieterin hat bei Vertragsunterzeichnung gesagt, es wird pro Kopf abgerechnet.
Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler „schlucken“?
Kann mir jemand dazu ein Gesetz/Urteil nennen?
Diana
Hallo zusammen,
schwere Frage: der Vermieter rechnet den Wasserverbrauch nach
einem Zählerstand ab. Der Zähler befindet sich im Keller (der
ist abgeschlossen, ich kann da nicht rein). Das es überhaupt
einen Zähler gibt, ist mir neu. Die Vermieterin hat bei
Vertragsunterzeichnung gesagt, es wird pro Kopf abgerechnet.
Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler „schlucken“?
Kann mir jemand dazu ein Gesetz/Urteil nennen?
Hi Diana,
um Deine Frage beantworten zu können wäre es hilfreich wenn Du uns mitteilst was Dein Mietvertrag dazu sagt.
Gruß
Hi Goosi und alle Leser,
um Deine Frage beantworten zu können wäre es hilfreich wenn Du
uns mitteilst was Dein Mietvertrag dazu sagt.
- Umlegemaßstab für Warmwasser nach Heizkostenverordnung
- übrige Betriebskosten nach Wohnfläche
- Maßstab kann, falls wichtige Gründe vorhanden, geändert werden
- Vermieter kann durch schriftliche Anzeige nach Verbrauch umlegen
Zum letzten Punkt: ist eine Anzeige denn auch eine Nebenkostenabrechnung?
Hm,
Diana
Hallo Diana,
schwere Frage: der Vermieter rechnet den Wasserverbrauch nach
einem Zählerstand ab. Der Zähler befindet sich im Keller (der
ist abgeschlossen, ich kann da nicht rein). Das es überhaupt
einen Zähler gibt, ist mir neu. Die Vermieterin hat bei
Vertragsunterzeichnung gesagt, es wird pro Kopf abgerechnet.
Wenn Wasseruhren vorhanden sind, muss nach diesen abgerechnet werden. Eine Abrechnung nach Wohnfläche ist unter ganz bestimmten Voraussetzungen, eine Abrechnung nach Kopfzahlen nur wenn keine Wasseruhr vorhanden ist oder wenn eine Abrechnung nach der Fläche grob unbillig wäre, zulässig.
Wenn der Abrechnungsmodus einmal gewählt ist, kann er nicht einseitig vom Vermieter geändert werden.
Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler „schlucken“?
Kann mir jemand dazu ein Gesetz/Urteil nennen?
Hier gibt es unzählige rechtliche Verweise, dass nach Verbrauch ( also wenn Zähler vorhanden sind) abzurechnen ist.
Gruss Günter
Hallo Günter
Wenn Wasseruhren vorhanden sind, muss nach diesen abgerechnet
werden.
Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler „schlucken“?
Kann mir jemand dazu ein Gesetz/Urteil nennen?
Hier gibt es unzählige rechtliche Verweise, dass nach
Verbrauch ( also wenn Zähler vorhanden sind) abzurechnen ist.
Sorry, dass ich nochmal was sage:
Nur leider kann ich nicht an die Zähler ran, habe noch keinen Wert abgelesen und weiß nicht, wie die Zahlen sind und ob dort nur mein Verbrauch durchfließt. Dann soll eine Abrechnung nach Zählern ok sein?
-( Diana
Hallo Diana,
irgendwie komm’ ich jetzt mit deiner Fragestellung nicht ganz klar. Fuer das ganze Haus muss natuerlich ein Wasserzaehler vorhanden sein, sonst wuesste ja ueberhaupt niemand, wieviel Wasser das Haus verbraucht hat. Und dieser Gesamtwasserverbrauch wird dann auf die Mieter aufgeteilt.
Oder weisst du sicher, dass jede Partei einen eigenen Wasserzaehler hat? Dann muss natuerlich individuall abgerechnet werden.
gerhard
Hi Gerhard,
sorry für die ungenaue Ausdrucksweise.
irgendwie komm’ ich jetzt mit deiner Fragestellung nicht ganz
klar. Fuer das ganze Haus muss natuerlich ein
Wasserzaehler vorhanden sein, sonst wuesste ja ueberhaupt
niemand, wieviel Wasser das Haus verbraucht hat. Und dieser
Gesamtwasserverbrauch wird dann auf die Mieter aufgeteilt.
Oder weisst du sicher, dass jede Partei einen eigenen
Wasserzaehler hat? Dann muss natuerlich individuall
abgerechnet werden.
Ich kläre das noch. Nehmen wir an, es gibt einen Zähler, der alles zählt und jede Wohnung hat einen Zähler (in dem Haus wohnen außer mir nur Familien des Vermieters).
Meine Frage - vielleicht weißt Du das - geht dahin, ob ich es akzeptieren muss, „meine“ Zähler nicht in meiner Wohnung zu haben oder zumindest da, wo ich frei rankann, also um zu sehen, ob mein Verbrauch erfasst wird und wie denn der Verbrauch wirklich ist.
Ciao,
Diana
Hallo Günter
Wenn Wasseruhren vorhanden sind, muss nach diesen abgerechnet
werden.
Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler „schlucken“?
Kann mir jemand dazu ein Gesetz/Urteil nennen?
Hier gibt es unzählige rechtliche Verweise, dass nach
Verbrauch ( also wenn Zähler vorhanden sind) abzurechnen ist.
Sorry, dass ich nochmal was sage:
Nur leider kann ich nicht an die Zähler ran, habe noch keinen
Wert abgelesen und weiß nicht, wie die Zahlen sind und ob dort
nur mein Verbrauch durchfließt. Dann soll eine Abrechnung nach
Zählern ok sein?
Wir wäre es, wenn Du den Vermieter aufforderst, dass er Dir den Zähler mit dem Zählerstand zeigt ? Dieses Recht hast Du. Sonst kannst Du Dich weigern zu zahlen.
Gruss Günter
Hi Günter
Sorry, dass ich nochmal was sage:
Nur leider kann ich nicht an die Zähler ran, habe noch keinen
Wert abgelesen und weiß nicht, wie die Zahlen sind und ob dort
nur mein Verbrauch durchfließt. Dann soll eine Abrechnung nach
Zählern ok sein?
Wir wäre es, wenn Du den Vermieter aufforderst, dass er Dir
den Zähler mit dem Zählerstand zeigt ? Dieses Recht hast Du.
Sonst kannst Du Dich weigern zu zahlen.
Das habe ich auch vor. Ich werde dann auch öfter Zugang verlangen, sofern es so ist, dass der Zugang nicht immer für mich bestehen muss…?
Leider geht es dann erst „ab jetzt“. Für die Vergangenheit kann ich nun nichts überprüfen, jedoch weichen die Werte drastisch vom dem ab, was ich in der letzten Wohnung verbraucht habe.
„Mein“ hoher Verbrauch ist mir nicht erklärlich.
Ich will schon versuchen, einen Kompromiss für die letzte Abrechnung zu finden, doch ich sehe irgendwie nicht ein, warum ich einen Verbrauch bezahlen sollte, der mir zu hoch erscheint…
Diana