Schönheitsreparaturen

Hallo!

Ich wohne jetzt seit 5 Jahren in einer Albauwohnung. Aus Kostengründen wurde beim Eizug nicht renoviert sondern nur gestrichen und zwar in den buntesten Farbe. Die Türrahmen sind gelb und die Wände gelb, blau, grün, orange. Die Wohnung ist jedoch allgemein in einen schlechten Zustand, dafür aber auch sehr günstig. Zwischendurch hat es durch die Badezimmerdecke geregnet, in einem der Wohnräume ist Schimmel (angeblich durch schlechte Belüftung), im Wohnzimmer kommt der Putz von der Wand u.v.m.

In unserem Mietvertrag steht folgendes:

  • Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
    Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen so hat er spätestens
    bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem Grad der Abnutzung oder
    Beschädigung – erforderlichen Arbeiten auszuführen.

  • Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe.

Jetzt suche ich eine neue Wohnung und frage mich, ob ich tatsächlich renovieren muß und ob die entsprechende Klausel auch wirksam ist. Was fällt alles unter Schönheitsreparaturen??? Wie kann man herausfinden, ob der Schimmel wirklich duch schlechte Belüftung entstanden ist???

Gruß Nicole

Hallo Nicole,

Du must leider renovieren. Alleine schon aus dem Grund, dass die Fristen offenbar zwar überschritten sind, Du aber die Wohnung wie einen Pastellkasten renoviert hast. Dies ist für einen Mieter „geschmacklich“ nicht zumutbar.

Ich wohne jetzt seit 5 Jahren in einer Albauwohnung. Aus
Kostengründen wurde beim Eizug nicht renoviert sondern nur
gestrichen und zwar in den buntesten Farbe. Die Türrahmen sind
gelb und die Wände gelb, blau, grün, orange. Die Wohnung ist
jedoch allgemein in einen schlechten Zustand, dafür aber auch
sehr günstig. Zwischendurch hat es durch die Badezimmerdecke
geregnet, in einem der Wohnräume ist Schimmel (angeblich durch
schlechte Belüftung), im Wohnzimmer kommt der Putz von der
Wand u.v.m.

In unserem Mietvertrag steht folgendes:

  • Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
    Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen so hat
    er spätestens
    bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem
    Grad der Abnutzung oder
    Beschädigung – erforderlichen Arbeiten auszuführen.

  • Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem
    Zustand bei Übergabe.

Jetzt suche ich eine neue Wohnung und frage mich, ob ich
tatsächlich renovieren muß und ob die entsprechende Klausel
auch wirksam ist. Was fällt alles unter
Schönheitsreparaturen??? Wie kann man herausfinden, ob der
Schimmel wirklich duch schlechte Belüftung entstanden ist???

Die Vereinbarung, was Schönheitsreparaturen sind, steht so sicher nicht im Mietvertrag. Da stehen aufgeschlüsselt alle Arten, was zu machen ist. Schau bitte mal nach und melde Dich nochmals.

Gruss Günter