ich freu mich ja ganz doll, weil ich am Montag ein Vorstellungsgespräch in Hamburg hab und es so aussieht, dass das klappen könnte. Die suchen jemanden so schnell wie möglich.
Nun bin ich im Februar 2002 hier in Hannover in meine Wohnung eingezogen (damals noch mit Arbeit und genügend Einkommen für die Miete). Nun bin ich aber arbeitslos geworden, hab erstmal versucht, über Ich-AG zu Einkünften zu kommen, das klappt nicht so recht. Ich kann mit meinen momentanen Einkünften die Miete eigentlich nicht mehr zahlen. Meine Mutter ist zwar jetzt ein paar mal eingesprungen, aber das ist ja eher so eine freiwillige Leistung.
Ich bin nun gar nicht ganz sicher, wie schnell ich durch die neue gesetzliche Regelung aus dem Mietvertrag raus kann. Sollte das Vorstellungsgespräch hinhauen, gäbe es dann zudem noch eine Möglichkeit für eine Art „Expresskündigung“?
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn Du also z.B. bis zum 03.12.03 kündigen würdest wäre dies zum 28.02.04 möglich. Du kannst natürlich den Vermieter bitten, durch durch Stellung eines Nachmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen. Informiere ihn einfach auch über die wirtschaftliche Lage.
Gruss Günter
ich freu mich ja ganz doll, weil ich am Montag ein
Vorstellungsgespräch in Hamburg hab und es so aussieht, dass
das klappen könnte. Die suchen jemanden so schnell wie
möglich.
Nun bin ich im Februar 2002 hier in Hannover in meine Wohnung
eingezogen (damals noch mit Arbeit und genügend Einkommen für
die Miete). Nun bin ich aber arbeitslos geworden, hab erstmal
versucht, über Ich-AG zu Einkünften zu kommen, das klappt
nicht so recht. Ich kann mit meinen momentanen Einkünften die
Miete eigentlich nicht mehr zahlen. Meine Mutter ist zwar
jetzt ein paar mal eingesprungen, aber das ist ja eher so eine
freiwillige Leistung.
Ich bin nun gar nicht ganz sicher, wie schnell ich durch die
neue gesetzliche Regelung aus dem Mietvertrag raus kann.
Sollte das Vorstellungsgespräch hinhauen, gäbe es dann zudem
noch eine Möglichkeit für eine Art „Expresskündigung“?