Mieterhöhung, Kündigung

Hallo zusammen

Es hätte so schön und angenehm laufen können, aber unser geplanter Einzug in unsere gekaufte Wohnung klappt nun leider nicht wie gedacht. Im Vorfeld war von einer Räumung durch die bisherige Mieterin die Rede. Nun stellt diese sich aber doch quer um nach meiner Meinung Profit zu machen. Sie will z.B. 6 Monatsmieten geschenckt bekommen, damit sie fristgerecht auszieht. Ebenso vertritt Sie die Meinung wir dürften die Miete nicht erhöhen. Sie hat (da Sie die Exschwägerin der alten Besitzer ist)eine Miete weit unter dem Mietspiegel gezahlt ( 3,- Euro Mietspiegel zeigt 5,10 Euro).
Nun habe ich folgendes im Netz gefunden :
Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 22.02.2001, Aktenzeichen RE-Miet 2/00
Auch bei einer Gefälligkeitsmiete ist die Anhebung des Mietzinses auf die ortsübliche Miete zulässig.
Stimmt das ? Darf ich die Miete nun direkt hochsetzen oder muss das in Etappen erfolgen (20 %) ? Kann ich gegebenenfalls noch eine Kaution verlangen ? Sie wohnt seit über einem Jahr dort und die Miete wurde noch nie erhöht. Davor war die Wohnung nicht vermietet.
Ich will mich an der Frau nicht bereichern, sondern mein Eigentum selber nutzen.

Danke für Eure Antworten.
Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

wenn ein Mietverhältnis gekündigt ist, kann keine Mieterhöhung vorgenommen werden.

Es hätte so schön und angenehm laufen können, aber unser
geplanter Einzug in unsere gekaufte Wohnung klappt nun leider
nicht wie gedacht. Im Vorfeld war von einer Räumung durch die
bisherige Mieterin die Rede. Nun stellt diese sich aber doch
quer um nach meiner Meinung Profit zu machen. Sie will z.B. 6
Monatsmieten geschenckt bekommen, damit sie fristgerecht
auszieht.

Unlogisch diese Darstellung. Warum hat die Mieterin eine Kündigungsfrist, die offenbar sechs Monate erreicht, wenn sie ein Jahr in der Wohnung wohnt. Dann ist doch bei einer begründeten Eignebedarfskündigung die Frist drei Monate. Weshalb will die Mieterín dann sechs Monatsmieten und dann die Frage, hat sie dies ausdrücklich verlangt, will erst nach Zahlung dieser Summe ausziehen ? Denn dies würde ja zumindest einer Nötigung gleichzusetzen sein.

Ebenso vertritt Sie die Meinung wir dürften die

Miete nicht erhöhen.

Hat sie recht, aber deshalb, weil gekündigt ist.

Sie hat (da Sie die Exschwägerin der

alten Besitzer ist)eine Miete weit unter dem Mietspiegel
gezahlt ( 3,- Euro Mietspiegel zeigt 5,10 Euro).
Nun habe ich folgendes im Netz gefunden :
Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 22.02.2001,
Aktenzeichen RE-Miet 2/00

Urteil gilt für Dich nicht.

Auch bei einer Gefälligkeitsmiete ist die Anhebung des
Mietzinses auf die ortsübliche Miete zulässig.
Stimmt das ? Darf ich die Miete nun direkt hochsetzen oder
muss das in Etappen erfolgen (20 %) ? Kann ich gegebenenfalls
noch eine Kaution verlangen ?

Nein, Kaution kann nicht verlangt werden.

Sie wohnt seit über einem Jahr

dort und die Miete wurde noch nie erhöht. Davor war die
Wohnung nicht vermietet.
Ich will mich an der Frau nicht bereichern, sondern mein
Eigentum selber nutzen.

Richtig kündigen, spätestens wenn nicht geschehen zum 28.02.04 ( muss am 3.12.03 der Mieterin ausgehändigt ein) und sie auffordern, die Wohnung ordnungsgemäss zu verlassen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank erst einmal für deine schnelle Antwort.
Das Mietverhältnis ist bisher noch nicht gekündigt. Wir haben heute die Zahlungsanweisung vom Notar erhalten und können nun erst zahlen.
Ich müsste (wenn ich das richtig verstehe) die Mieterin also noch 3 Monate in der Wohnung wohnen lassen, da ich noch nicht im Grundbuch stehe. Die Frage ist natürlich, ob ich Ihr nicht trotzdem schon kündigen kann, in der Hoffnung, das Sie das nicht weiss.
Bis zum Auszug will ich die Miete so viel wie möglich erhöhen, damit Sie sich entsprechend nach einer neuen Wohnung umsieht.
Von alleine passiert da nämlich nichts und ich möchte eine Räumungsklage vermeiden. Ich stehe zur Zeit auch in einem Mietverhältnis und muss das auch kündigen aber wie soll ich das tun, oder sicher zu sein, das die Dame auszieht ?

Gruß und vielen Dank im voraus für deine tolle Hilfe.
Ralf

Hallo

Und noch eine zusätzliche Frage in diesem Zusammenhang.

Ich will ja wegen Eigenbedarf kündigen. Nun findet man aber immer wieder die Aussage :

Der bloße Wunsch des Vermieters in seinem Eigentum zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige, nachvollziehbare Gründe nennen kann

Ich wohne in einem ungekündigten Mietverhältnis. Beide Wohnungen (meine gekaufte und die die ich zur Miete bewohne) kann ich mir aber auf Dauer nicht leisten. Die Miete die die Mieterin in meiner Eigentumswohnung zahlt ist niedriger als die monatliche Ratenbelastung.
Wieviel ich erhöhen kann ist ja noch unklar.
Meine Mietbelastung in meiner jetzigen Wohnung ist höher als die monatliche Belastung, die ich hätte wenn ich in meiner eigenen Wohnung leben würde.
Ist das also ausreichend und rechtswirksam, wenn ich wegen Eigenbedarf kündige und auf die finanziellen Gründe zusätzlich verweise ?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe und schönen Gruß
Ralf

Hallo

Es reicht völlig aus, wenn Du den Eigenbedarf damit begründest, dass Du derzeit in Miete wohnst und nun in Dein Eigentum einziehen wilst.

Gruss Günter