Hallo zusammen
Es hätte so schön und angenehm laufen können, aber unser geplanter Einzug in unsere gekaufte Wohnung klappt nun leider nicht wie gedacht. Im Vorfeld war von einer Räumung durch die bisherige Mieterin die Rede. Nun stellt diese sich aber doch quer um nach meiner Meinung Profit zu machen. Sie will z.B. 6 Monatsmieten geschenckt bekommen, damit sie fristgerecht auszieht. Ebenso vertritt Sie die Meinung wir dürften die Miete nicht erhöhen. Sie hat (da Sie die Exschwägerin der alten Besitzer ist)eine Miete weit unter dem Mietspiegel gezahlt ( 3,- Euro Mietspiegel zeigt 5,10 Euro).
Nun habe ich folgendes im Netz gefunden :
Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 22.02.2001, Aktenzeichen RE-Miet 2/00
Auch bei einer Gefälligkeitsmiete ist die Anhebung des Mietzinses auf die ortsübliche Miete zulässig.
Stimmt das ? Darf ich die Miete nun direkt hochsetzen oder muss das in Etappen erfolgen (20 %) ? Kann ich gegebenenfalls noch eine Kaution verlangen ? Sie wohnt seit über einem Jahr dort und die Miete wurde noch nie erhöht. Davor war die Wohnung nicht vermietet.
Ich will mich an der Frau nicht bereichern, sondern mein Eigentum selber nutzen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Ralf