Zinsen bei Kautionseinbehaltung des vermieters?

hallo, darf ich nach beendigung des mietverhältnis und ausbleiben der kautionsrückzahlungen ab dem entsprechenden tag zinsen verlangen? bis zu dem tag an dem ich die kaution dnan hoffentlich endlich wiederhabe?
gruß, juliane

der Vermieter ist eh verpflichtet die Kaution zinsbringend anzulegen!

Bernd

hallo, darf ich nach beendigung des mietverhältnis und
ausbleiben der kautionsrückzahlungen ab dem entsprechenden tag
zinsen verlangen? bis zu dem tag an dem ich die kaution dnan
hoffentlich endlich wiederhabe?
gruß, juliane

Hallo Juliane,

der Vermieter hat die Kaution zinsbringend anzulegen. Wenn Du jedoch ausgezogen bist, kann der Vermieter bis 6 Monate die Kaution einbehalten. Die Frage, die Du hier stellst, geht in Richtung des Verzuges. Der ist aber nicht automatisch eingetreten. Erst wenn der Vermieter in Verzug kommt mit der Kautionsabrechnung -wobei es zuvor einer Aufforderung zur Abrechnung der Kaution nach den sechs Monaten bedarf - mit einer Frist von mindestens 14 Tagen - kannst Du wegen Verzuges Verzugsschaden verlangen. Aber - sollte auch nach sechs Monaten eine Jahresabrechnung nicht fällig sein und erst später abgerechnet werden und ist eine höhere Nachforderung zu erwarten, ist grundsätzlich Vorsicht geboten mit Verzugszinsen.

Bitte beachten. Wenn der Vermieter die Kaution auf seinen Namen angelegt hat, muss er Dir auch die von der Bank einbehaltene Zinsertragsteuer erstatten.

Gruss Günter