Hallo Ewald,
Neben anderen Schlampigkeiten des Vermieters (z.B. anfangs
vereinbarte Reparaturen lange hinausgezögert) hat sie nie eine
Nebenkostenabrechnung erhalten (Einzug 10/2000). Nach Eingang
der Kündigung meint der Vermieter nun in einem Schreiben, daß
er festgestellt hat, daß Heizung und Strom von seinem Konto
abgebucht wurden und er eine Abrechnung über beides erstellen
wird.
Dann hoffe, dass er erst im Januar kommt, dann ist bis auf 2003 alles andere hinfällig. Also nicht drängeln. Und wenn er dann Rechnungen senden sollte, getrennte Abrechnungen für jeweils mindestens zwölf Monate verlangen, sofern er nur eine Abrechnung übersendet und so die Verjährungen unterlaufen will.
Heizkosten:
sind im Mietvertrag durch Vorabzahlungen geregelt. Nach
ausführlicher Befassung mit den Postings hier habe ich
herausgefunden (cheers an Günter W.!), daß er nur den
Differenzbetrag abrechnen darf und auch das nur für 2002 und
2003 (nur 2003 wenn die Abrechnung im Jänner 2004 kommt).
Richtig. Aber Achtung. Sofern Du 2001 ein Guthaben hättest, wäre dieses vom Vermieter zu erstatten. Guthaben aus Nebenkosten verjähren erst nach drei Jahren. Dagegen verjähren Nebenkosten spätestens am Ende des folgenden Jahres einer Abrechnungsperiode.
Strom:
Das eigentliche Problem, zu dem ich keine Information gefunden
habe. Stromkosten sind ja eigentlich nicht in den Nebenkosten
enthalten. Die Wohnung wurde vor dem Einzug meiner Freundin
vom Vermieter selbst genutzt, er hat offensichtlich den
Vertrag mit dem E-Werk nie gekündigt und über 3 Jahre die
Stromrechnungen gezahlt ohne irgendetwas von sich hören zu
lassen. Meine Freundin hat nicht viel darüber nachgedacht und
gemeint alles hätte seine Ordnung so.
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Stromkosten sind Nebenkosten. Ist im Mietvertrag nichts hierzu vereinbart, dann hat Deine Freundin sogar die Stromkosten für 2003 nicht zu zahlen. Da muss man aber, um anschliesend dies beurteilen zu können, wissen, ob im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Stromkosten zahlt.
Anmerkung: Es tauch immer wieder die Frage auf, weshalb in einem Mietvertrag, obwohl man doch selbst den Strom an den Stromlieferanten zahlt, der Passus enthalten ist, dass der Mieter die Stromkosten tragen muss. In einem Mietvertrag werden unter Nebenkosten alle Kosten ausgewiesen, die der Mieter zu zahlen hat, ohne Rücksicht darauf, ob der Vermieter abrechnen, ob Wasser- oder Stromwerke abrechnen, ob eine Kabelgesellschaft abrechnet usw… In einem Mietvertrag, in dme z.B. Stromkosten gestrichen sind, statt dem Zusatz „direkt zu zahlen“ oder einem Hinweis auf Stadtwerke ist dem Inhalt nach zu prüfen, denn vertraglich ist vereinbart, dass der Miete diese Kosten nicht trägt. Es kommt dann darauf an, was gesprochen wurde.
- Darf der Vermieter jetzt die Stromkosten nachfordern bzw.
gibt es dafür eine Verjährungsfrist?
Natürlich auch ein Jahr. Für 2001 ist nichts zu zahlen. siehe aber auch oben.
- Kann man vielleicht die Regeln für die Nebenkostenabrechnung
auch auf die Stromrechnung anwenden?
immer
Gruss Günter
PS.: Wir sprechen üblicherweise - ich bleibe hier im Brett beim bekannten Ausdruck - von Nebenkosten. Fachlich heisst es jedoch Betriebskosten. Dazu zählen alle Kosten, die zum Gebrauch einer Wohnung erforderlich sind.