Liebe Mietrechtsexperten!
Heute morgen habe leider feststellen müssen, dass mein Fahrrad aus dem Fahrradkeller gestohlen wurde. Es handelt sich dabei um den Keller eines großen Mietshauses (8 Etagen). Meine Wohnung ist komplett mit Teppichboden ausgelegt, deshalb ist es nicht möglich, mein Fahrrad dort mit unterzustellen. Der Fahrradkeller hingegen ist komplett kahl, d.h. es gibt dort keine Möglichkeit, das Fahrrad anzuketten. Der Keller lässt sich abschließen, jedoch wird dies von den Mietern oft vergessen. Kann ich nun den Vermieter haftbar machen, weil er mir keine Möglichkeit bietet, mein Fahrrad sicher unterzustellen?
Viele Grüße
Henning
Hallo,
Kann ich nun den Vermieter haftbar machen, weil er
mir keine Möglichkeit bietet, mein Fahrrad sicher
unterzustellen?
Mal eine Gegenfrage: Kannst du den Vermieter haftbar machen, wenn dein Auto gestohlen wird, weil er dir keine Garage angeboten hat?
Hast du einen eigenen Keller? Wenn ja, warum hast du es nicht dort untergestellt?
Gruss, Niels
Hallo
Mal eine Gegenfrage: Kannst du den Vermieter haftbar machen,
wenn dein Auto gestohlen wird, weil er dir keine Garage
angeboten hat?
Aber in diesem Fall gibt es ja einen Ort dafür, der auch - wie in vielen Aushängen im Haus deutlich wird - genutzt werden muss. Er erfüllt aber sein Zweck nicht, sprich er hat Mängel aus denen mir nun ein Schaden entstanden ist.
Hast du einen eigenen Keller? Wenn ja, warum hast du es nicht
dort untergestellt?
Es gibt einen „Verschlag“ für jede Wohnung, der ist aber mit ca. 1 qm zu klein, um dort ein Fahrrad unterzustellen.
Hi!
Wozu gibt es Versicherungen??? Der Vermieter haftet nicht für das Versagen anderer auch wenn diese Masche in Deutschland immer mehr versucht wird!
Gruß
Bernd
Hallo Henning,
sofern Du eine eigene Fahrradversicherung abgeschlossen hast bzw, in der Hausratversicherung der Diebstahl eines Fahrrades enthalten ist, melde den Schaden. Dein Versicherung wird ab mit Bestimmheit verlangen, dass Dein Vermieter Auskunft erteilt, welche Versicherungen er für solche Fälle unterhält.
Heute morgen habe leider feststellen müssen, dass mein Fahrrad
aus dem Fahrradkeller gestohlen wurde. Es handelt sich dabei
um den Keller eines großen Mietshauses (8 Etagen). Meine
Wohnung ist komplett mit Teppichboden ausgelegt, deshalb ist
es nicht möglich, mein Fahrrad dort mit unterzustellen. Der
Fahrradkeller hingegen ist komplett kahl, d.h. es gibt dort
keine Möglichkeit, das Fahrrad anzuketten. Der Keller lässt
sich abschließen, jedoch wird dies von den Mietern oft
vergessen. Kann ich nun den Vermieter haftbar machen, weil er
mir keine Möglichkeit bietet, mein Fahrrad sicher
unterzustellen?
Viel Chancen sehe ich jedoch nicht. Auf jeden Fall solltest Du Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
Gruss Günter