Schönheitsreparatur bei Auszug

Hallo,

in unserem 1999 abgeschlossenen Mietvertrag steht, dass wir bei Auszug den übernommenen Teppichboden entfernen müssen und dass wir neu Tapezieren müssen.
Ist dies so zulässig ??
Besteht die Möglichkeit hier rauszukommen ??

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Hallo Hans,

in unserem 1999 abgeschlossenen Mietvertrag steht, dass wir
bei Auszug den übernommenen Teppichboden entfernen müssen und
dass wir neu Tapezieren müssen.
Ist dies so zulässig ??
Besteht die Möglichkeit hier rauszukommen ??

Wem gehört der Teppichboden ? Wurde er gar mit allen Haftungen von einem Vormieter gegen Kostenerstattung übernommen ?

  1. Wer hat bei Einzug renoviert ?
  2. Welche Fristen sind im Mietvertrag vereinbart (Bad,Küche, WC alle 3 Jahre z.B. oder Wohn-und Schlafräume alle 5 Jahre ?
  3. Wurden die Fristen für drei Jahre eingehalten ?
  4. Sie Wände und Decken, Türen und Fenster farblich gestaltet, was nicht dem üblichen Geschmack des Durchschnittsmieters entspricht ( z.B. blaue Decken im Wohnzimmer, orange auf dem WC, grün in der Küche, blau im Schlafzimmer, lila im Bad, Flur schwarz ( entspricht einer vor kurzem besichtigten Wohnung ) ?
  5. Wird grundsätzlich, ohne Rücksicht auf die Ziffern 1-4 zum Auszug eine Renovierung verlangt ?

Gruss Günter

Hallo Günter,

den Teppichboden haben wir kostenfrei vom Vormieter (Eigentümer) übernommen.
Die Wohnung war bei Einzug „renoviert“, d.h. der Vormieter hat dort bereits ca. 4 Monate gewohnt, davor wurde die Wohnung komplett renoviert.
Fristen wurden meines Wissens nach nicht vereinbart.
Es wurden von uns einige Zimmer weiß gestrichen.
In unserem Mietvertrag steht, dass wir generell den Teppich rausnehmen müssen und dass die alten Tapeten runter müssen und blanco Tapeten rauf sollen.

Danke schonmal im voraus

Gruß

Hans

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Hallo Hans,

den Teppichboden haben wir kostenfrei vom Vormieter
(Eigentümer) übernommen.

Dann ist der Teppichboden wie vereinbart zu entfernen.

Die Wohnung war bei Einzug „renoviert“, d.h. der Vormieter hat
dort bereits ca. 4 Monate gewohnt, davor wurde die Wohnung
komplett renoviert.
Fristen wurden meines Wissens nach nicht vereinbart.
Es wurden von uns einige Zimmer weiß gestrichen.
In unserem Mietvertrag steht, dass wir generell den Teppich
rausnehmen müssen und dass die alten Tapeten runter müssen und
blanco Tapeten rauf sollen.

Eine Vereinbarung, dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind, ist unwirksam (AG Heidelberg WM 83, 126 ). Ob renoviert werden muss ist unter Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geregelt. Mangels Information ist hierüber kein abschliessender Tipp möglich.

Gruss Günter

Danke schonmal im voraus

Gruß

Hans

Hallo Hans,

in unserem 1999 abgeschlossenen Mietvertrag steht, dass wir
bei Auszug den übernommenen Teppichboden entfernen müssen und
dass wir neu Tapezieren müssen.
Ist dies so zulässig ??
Besteht die Möglichkeit hier rauszukommen ??

Wem gehört der Teppichboden ? Wurde er gar mit allen Haftungen
von einem Vormieter gegen Kostenerstattung übernommen ?

  1. Wer hat bei Einzug renoviert ?
  2. Welche Fristen sind im Mietvertrag vereinbart (Bad,Küche,
    WC alle 3 Jahre z.B. oder Wohn-und Schlafräume alle 5 Jahre ?
  3. Wurden die Fristen für drei Jahre eingehalten ?
  4. Sie Wände und Decken, Türen und Fenster farblich gestaltet,
    was nicht dem üblichen Geschmack des Durchschnittsmieters
    entspricht ( z.B. blaue Decken im Wohnzimmer, orange auf dem
    WC, grün in der Küche, blau im Schlafzimmer, lila im Bad, Flur
    schwarz ( entspricht einer vor kurzem besichtigten Wohnung ) ?
  5. Wird grundsätzlich, ohne Rücksicht auf die Ziffern 1-4 zum
    Auszug eine Renovierung verlangt ?

Gruss Günter