Kautionsrückforderung mal anders

Hallo liebe Experten, hallo Günter,

Achtung, der Artikel wird wie üblich ein bisschen länger…

Hintergrundinfos:

Am 01.09.98 wurde eine WG gegründet, zwei Mädels, eine davon (N.) hat ein Kautionssparbuch auf ihren Namen beim Vermieter hinterlegt. Die zweite (H.) hat an N. die Hälfte überwiesen. Am 01.06.99 zog H. aus und ich ein. Ich hab an H. wiederum genau die Hälfte der Kaution ( umgerechnet € 1.104 ohne Berücksichtigung von Zinsen) überwiesen (Kontoauszug vorhanden), so dass mir nun also die Hälfte an dem Sparbuch zusteht.
Wir beide, N. und ich zogen zum 31.07.2002 aus dieser Wohnung aus. N. zog einige Tage früher aus und nahm auch ihre Küche mit (Umzugsfirma baute die Küche ab). Zwei Tage später kam ich mit meinen Eltern in die Wohnung - wir entdeckten in der Küche einen Wasserfleck im Laminat, direkt am Küchenwasseranschluß. Haben sofort Tücher hin und aufgewischt - ein Wasserfleck blieb aber sichtbar.

Bereits während der Mietzeit trat in N.s Schlafzimmer ein Wasserschaden, verursacht durch eine defekte Heizung, auf.

Beim Auszug wurden diese Wasserflecken in Küche und N.s Zimmer im Übergabeprotokoll (bei dem der Vermieter und N. NICHT anwesend waren, sondern nur ich und die Nachmieter) festgehalten.

Im Dezember 02 erhielten wir vom nun Ex-Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die Jahre 98 - 02 mit saftiger nachzahlung (Gesamt € 806, meine Hälfte davon also € 403). Diese war aber korrekt (danke nochmal an Günter) - wurde von N. gesamt an den Ex-Vermieter überwiesen. Verständlicherweise will er aber auch Sicherheiten dafür, dass die wasserschäden beglichen werden. N. hat mir per Mail zugesagt, dass sie sich darum kümmert, lehnte meine Hilfe strikt ab. Auch meine Recherchen in Sachen Versicherungsfall und ähnliches wies sie von sich mit den Worten, sie zahlt den Schaden aus eigener Tasche nach einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (den sie selber in Auftrag geben wollte) an den Vermieter. Okay, ist mir recht.

Nun ist es Dezember 03 und ich habe noch nichts von N. gehört, ich rufe regelmäßig den Ex-Vermieter an - auch er hat von ihr nichts gehört. Sie kümmert sich einfach nicht darum. Ich selbst habe keinen Kontakt mehr zu ihr, auf Anrufe und SMS kommt keinerlei Reaktion. Über Freunde weiß ich, dass sie sich noch nicht darum gekümmert hat, dies aber „bald“ erledigen will. Auch den Freunden gegenüber lehnt sie meine Hilfe mehr als strikt ab.

Ich hoffe, ihr könnt verstehen, dass ich nun echt keine Geduld mehr habe. Natürlich ist mir bewusst, dass ich mit meiner Hälfte der Kaution genauso haftbar bin wie sie.

Nun meine Fragen:

  1. Meine Recherchen hier im Archiv haben ergeben, dass ein Zinssatz von ca. 1,5 % mindestens zur Verzinsung der Kaution üblich ist. Korrekt?

  2. Ich bin eingezogen am 01.06.99 - stehen mir für die Kaution nun die Zinsen zu, bis ich die Kaution wiederbekomme? Also z.B. bis 31.12.03, sollte ich die Kaution zum Jahresende zurückbekommen?

  3. Ich habe vor, N. einen Kompromiss vorzuschlagen. Sie soll mir meine Hälfte der Kaution incl. 1,5 % Zinsen, abzgl. meiner Hälfte der Nebenkostennachzahlung einfach überweisen und dann ist gut. Dann ist es ja nur noch ihr Problem, nicht mehr meins.

Ich würde folgende Berechnung aufstellen, um eben einen Kompromiss einzugehen:

€ 1.104 ist Kautionssumme. Darauf 1,5 % Zinsen, für 55 Monate (01.06.99 bis einschließlich 31.12.03) - somit spart sie schonmal die Zinsen für 01.09.98 bis 30.05.99. Desweiteren würde ich einfach umrechnen: 1,5 % von € 1.104 sind € 16,57, diese geteilt durch zwölf, mal 55, ergibt gesamt: € 75,93 Zinsen.

Klar, eigentlich müsste man doch die Zinsen jährlich berechnen, so dass sich jährlich steigernd mehr Zinsen ergeben, aber auch das wäre ein Kompromiss meinerseits. Desweiteren kann es sein, dass sie auf ihr Kautionssparbuch höhere Zinsen erhält - das weiß ich nicht - aber auch das wäre mein risiko. Nach Abzug der Nebenkosten hätte ich so eine Forderung von € 777 an sie.

Sind das zuviele Kompromisse für euren Geschmack oder denkt ihr, dass dies praktikabel wäre?

Für sämtliche Hinweise und Tips in der Sache bin ich euch äußerst dankbar.

Viele Grüße
alexa

Hallo Alexa,

Am 01.09.98 wurde eine WG gegründet, zwei Mädels, eine davon
(N.) hat ein Kautionssparbuch auf ihren Namen beim Vermieter
hinterlegt. Die zweite (H.) hat an N. die Hälfte überwiesen.
Am 01.06.99 zog H. aus und ich ein. Ich hab an H. wiederum
genau die Hälfte der Kaution ( umgerechnet € 1.104 ohne
Berücksichtigung von Zinsen) überwiesen (Kontoauszug
vorhanden), so dass mir nun also die Hälfte an dem Sparbuch
zusteht.
Wir beide, N. und ich zogen zum 31.07.2002 aus dieser Wohnung
aus. N. zog einige Tage früher aus und nahm auch ihre Küche
mit (Umzugsfirma baute die Küche ab). Zwei Tage später kam ich
mit meinen Eltern in die Wohnung - wir entdeckten in der Küche
einen Wasserfleck im Laminat, direkt am Küchenwasseranschluß.
Haben sofort Tücher hin und aufgewischt - ein Wasserfleck
blieb aber sichtbar.

Bereits während der Mietzeit trat in N.s Schlafzimmer ein
Wasserschaden, verursacht durch eine defekte Heizung, auf.

Beim Auszug wurden diese Wasserflecken in Küche und N.s Zimmer
im Übergabeprotokoll (bei dem der Vermieter und N. NICHT
anwesend waren, sondern nur ich und die Nachmieter)
festgehalten.

Im Dezember 02 erhielten wir vom nun Ex-Vermieter eine
Nebenkostenabrechnung für die Jahre 98 - 02 mit saftiger
nachzahlung (Gesamt € 806, meine Hälfte davon also € 403).
Diese war aber korrekt (danke nochmal an Günter) - wurde von
N. gesamt an den Ex-Vermieter überwiesen. Verständlicherweise
will er aber auch Sicherheiten dafür, dass die wasserschäden
beglichen werden. N. hat mir per Mail zugesagt, dass sie sich
darum kümmert, lehnte meine Hilfe strikt ab. Auch meine
Recherchen in Sachen Versicherungsfall und ähnliches wies sie
von sich mit den Worten, sie zahlt den Schaden aus eigener
Tasche nach einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (den
sie selber in Auftrag geben wollte) an den Vermieter. Okay,
ist mir recht.

Nun ist es Dezember 03 und ich habe noch nichts von N. gehört,
ich rufe regelmäßig den Ex-Vermieter an - auch er hat von ihr
nichts gehört. Sie kümmert sich einfach nicht darum. Ich
selbst habe keinen Kontakt mehr zu ihr, auf Anrufe und SMS
kommt keinerlei Reaktion. Über Freunde weiß ich, dass sie sich
noch nicht darum gekümmert hat, dies aber „bald“ erledigen
will. Auch den Freunden gegenüber lehnt sie meine Hilfe mehr
als strikt ab.

Ich hoffe, ihr könnt verstehen, dass ich nun echt keine Geduld
mehr habe. Natürlich ist mir bewusst, dass ich mit meiner
Hälfte der Kaution genauso haftbar bin wie sie.

Nun meine Fragen:

  1. Meine Recherchen hier im Archiv haben ergeben, dass ein
    Zinssatz von ca. 1,5 % mindestens zur Verzinsung der Kaution
    üblich ist. Korrekt?

Nein. Gerichte gehen davon aus, dass mindestens der jeweils geltende Zinssatz der Postbank anzuwenden ist. Höhere Zinsen sind zulässig, müssen aber dem Mieter weiter gegeben werden.

  1. Ich bin eingezogen am 01.06.99 - stehen mir für die Kaution
    nun die Zinsen zu, bis ich die Kaution wiederbekomme? Also
    z.B. bis 31.12.03, sollte ich die Kaution zum Jahresende
    zurückbekommen?

Die Zinsen stehen Dir für den gesamten Zeitraum zu, in welchem der Vermieter die Kaution hat. Hat der Vermieter die Kaution auf seinen Namen angelegt und wird eine Zinsabschlagsteuer fällig, muss auch diese dem Mieter ausbezahlt werden.
Behält der Vermieter eine Zinsabschlagsteuer ein, obwohl er sie dem Mieter aushändigen muss, kann der Mieter gem 812 BGB bis zu zehn Jahren die Kosten zurück verlangen.

  1. Ich habe vor, N. einen Kompromiss vorzuschlagen. Sie soll
    mir meine Hälfte der Kaution incl. 1,5 % Zinsen, abzgl. meiner
    Hälfte der Nebenkostennachzahlung einfach überweisen und dann
    ist gut. Dann ist es ja nur noch ihr Problem, nicht mehr
    meins.

Wäre ein sinnvolle Lösung. Nur - was Du postest zeigt eher, dass Deine „liebe Mitmieterin“ keineswegs bereit ist etwas zu tun oder gar zu veranlassen.

Ich würde folgende Berechnung aufstellen, um eben einen
Kompromiss einzugehen:

€ 1.104 ist Kautionssumme. Darauf 1,5 % Zinsen, für 55 Monate
(01.06.99 bis einschließlich 31.12.03) - somit spart sie
schonmal die Zinsen für 01.09.98 bis 30.05.99. Desweiteren
würde ich einfach umrechnen: 1,5 % von € 1.104 sind € 16,57,
diese geteilt durch zwölf, mal 55, ergibt gesamt: € 75,93
Zinsen.

Zuerst einmal würde ich mit Zinstagen rechnen. pro Monat 30 Zinstage. Hierbei hast Du natürlich dann nur die Zinsen vom 1,5 % aus 1.104 EUR. Nimm mal 100 EUR. So sind es im 1. Jahr mit Zinsen dann 101,5 EURO. Im 2. Jahr werden dann die Zinsen aus 101,5 EUR berechnet usw…

Klar, eigentlich müsste man doch die Zinsen jährlich
berechnen, so dass sich jährlich steigernd mehr Zinsen
ergeben, aber auch das wäre ein Kompromiss meinerseits.
Desweiteren kann es sein, dass sie auf ihr Kautionssparbuch
höhere Zinsen erhält - das weiß ich nicht - aber auch das wäre
mein risiko. Nach Abzug der Nebenkosten hätte ich so eine
Forderung von € 777 an sie.

Suche das abschliesende Gesprüch mit der klaren Frage, ob sie zahlungsfähig ist. Ich habe - was Du so darlegst - meine Zweifel.

Sind das zuviele Kompromisse für euren Geschmack oder denkt
ihr, dass dies praktikabel wäre?

Ich glaube es ist der letzte Versuch bevor Du erkennen musst -ich hoffe für Dich, ich liege falsch mit meiner Meinung - , dass es nichts zu holen gibt.

Gruss Günter

Sie hat einfach keine Lust zu zahlen…

Hallo Alexa,

Nun meine Fragen:

  1. Meine Recherchen hier im Archiv haben ergeben, dass ein
    Zinssatz von ca. 1,5 % mindestens zur Verzinsung der Kaution
    üblich ist. Korrekt?

Nein. Gerichte gehen davon aus, dass mindestens der jeweils
geltende Zinssatz der Postbank anzuwenden ist. Höhere Zinsen
sind zulässig, müssen aber dem Mieter weiter gegeben werden.

Ja, das mit der Postbank hatte ich gelesen. Kann man, aus Deiner Erfahrung heraus, sagen, dass 1,5 % ein „normaler“ Durchschnitt der Postbank-Zinsen sind?

  1. Ich bin eingezogen am 01.06.99 - stehen mir für die Kaution
    nun die Zinsen zu, bis ich die Kaution wiederbekomme? Also
    z.B. bis 31.12.03, sollte ich die Kaution zum Jahresende
    zurückbekommen?

Die Zinsen stehen Dir für den gesamten Zeitraum zu, in welchem
der Vermieter die Kaution hat. Hat der Vermieter die Kaution
auf seinen Namen angelegt und wird eine Zinsabschlagsteuer
fällig, muss auch diese dem Mieter ausbezahlt werden.
Behält der Vermieter eine Zinsabschlagsteuer ein, obwohl er
sie dem Mieter aushändigen muss, kann der Mieter gem 812 BGB
bis zu zehn Jahren die Kosten zurück verlangen.

Wie gesagt, die Kaution wurde als Sparbuch von N. hinterlegt, auf ihren Namen.

  1. Ich habe vor, N. einen Kompromiss vorzuschlagen. Sie soll
    mir meine Hälfte der Kaution incl. 1,5 % Zinsen, abzgl. meiner
    Hälfte der Nebenkostennachzahlung einfach überweisen und dann
    ist gut. Dann ist es ja nur noch ihr Problem, nicht mehr
    meins.

Wäre ein sinnvolle Lösung. Nur - was Du postest zeigt eher,
dass Deine „liebe Mitmieterin“ keineswegs bereit ist etwas zu
tun oder gar zu veranlassen.

Das Problem sehe ich auch. :frowning:(

Ich würde folgende Berechnung aufstellen, um eben einen
Kompromiss einzugehen:

€ 1.104 ist Kautionssumme. Darauf 1,5 % Zinsen, für 55 Monate
(01.06.99 bis einschließlich 31.12.03) - somit spart sie
schonmal die Zinsen für 01.09.98 bis 30.05.99. Desweiteren
würde ich einfach umrechnen: 1,5 % von € 1.104 sind € 16,57,
diese geteilt durch zwölf, mal 55, ergibt gesamt: € 75,93
Zinsen.

Zuerst einmal würde ich mit Zinstagen rechnen. pro Monat 30
Zinstage. Hierbei hast Du natürlich dann nur die Zinsen vom
1,5 % aus 1.104 EUR. Nimm mal 100 EUR. So sind es im 1. Jahr
mit Zinsen dann 101,5 EURO. Im 2. Jahr werden dann die Zinsen
aus 101,5 EUR berechnet usw…

Klar, eigentlich müsste man doch die Zinsen jährlich
berechnen, so dass sich jährlich steigernd mehr Zinsen
ergeben, aber auch das wäre ein Kompromiss meinerseits.
Desweiteren kann es sein, dass sie auf ihr Kautionssparbuch
höhere Zinsen erhält - das weiß ich nicht - aber auch das wäre
mein risiko. Nach Abzug der Nebenkosten hätte ich so eine
Forderung von € 777 an sie.

Suche das abschliesende Gesprüch mit der klaren Frage, ob sie
zahlungsfähig ist. Ich habe - was Du so darlegst - meine
Zweifel.

Problem an der Sache - sie hat keinerlei Lust, mit mir auch nur ein Wort zu sprechen. Wird wohl nur per Mail gehen und ob da ne Reaktion kommt, ist fraglich.

Sind das zuviele Kompromisse für euren Geschmack oder denkt
ihr, dass dies praktikabel wäre?

Ich glaube es ist der letzte Versuch bevor Du erkennen musst
-ich hoffe für Dich, ich liege falsch mit meiner Meinung - ,
dass es nichts zu holen gibt.

Zu holen gibt es bei ihr mit Sicherheit was, das ist nicht das Problem. Aber sie hat halt immer noch nen Hals auf mich, weil ich damals den Auszug wollte und mit einer anderen Freundin ne WG gegründet habe. Dies nimmt sie mir halt übel, ich würd sagen: gekränkte Eitelkeit. Und deswegen hat sie so gar keinen Bock, sich drum zu kümmern.

Ich werd mal den Kompromiss versuchen, sollte gar nichts fruchten, muss ich Dich halt nochmal belästigen mit Fragen zu möglichen rechtlichen Konsequenzen, mit denen ich ihr drohen könnte… Aber das ist wirklich der allerletzte Schritt.

Danke für Deine schnelle Hilfe
viele Grüße

Alexa