Zutritt zur Wohnung gewähren? Hilfe!

Mein Vermieter beharrt nun auf der Kündigung und hat 4 absolut lächerliche Gründe aufgezählt die Kündigungsgrund sind nur den wahren Grund nicht:
Er will die anstehende Reperatur des Bades nicht bezahlen.
seine 4 Gründe in seiner Kündigungs E-Mail sind:

1 eigenbedarf -ohne weiter Erläuterungen

2 Ich habe ihn nicht über den Wechsel der Schließanlage informiert (dies hat die Hausverwaltung durchgeführt die normalerweise auf Beschlüsse der Besitzer hin solche Tätigkeiten durchführt. Mir wurden neue Schlüssel ausgehändigt und damit war die Sache für mich erledigt. Als sich herrausstellte, das der Vermieter davon nichts wusste und keine Schlüssel bekommen hatte, habe ich ihm umgehend einen Satz zukommen lassen…)

3 Ich würde die Wohnung nicht richtig pflegen-egal ob ich schuld am Schimmel habe oder nicht sei dies ein eindeutiges Zeichen…

4 Ich habe die Monatsmiete zweimal verspätet gezahlt und die Mahngebühr nicht überwiesen (das stimmt -der Dauerauftrag lief ein Jahr und ich habe ihn vergessen zu verlängern, nachdem der Mietvertrag verlängert wurde. ALLERDINGS hat er mich nur telefonisch darauf hingewiesen und es gibt keine schriftliche Mahnung oder einen Hinweis auf eine Mahngebühr. Zudem zahle ich Anfang jeden Jahres eine „Mietvorrauszahlung“ ca.900? so daß sich dann meine monatl. Miete reduziert. Welchen Sinn das hat weiß ich nicht nur weiß ich, das der Vermieter diesen Betrag pünktlich erhalten hat und ich daher nicht im Mietverzug war,denn der Betrag entspricht wenigstens 3 Monatsmieten).

Nun hört der Ärger nicht auf, vielmehr hat der Terror begonnen und der nette Herr will mit einem von ihm benannten Spezialisten den Schimmel begutachten.
Das ist mir an sich völlig gleich nur stellt er die unverschämte Vorderung dass ich morgen zwischen 12 und 14 Uhr dann in der Wohnung sein soll -wenn nicht müsse ich die Kosten für den Spezialisten tragen.
Dabei habe ich ihm zuvor schriftlich zwei Termine mitgeteilt, an denen ich zeit hätte: Montags nach 20 Uhr und Dienstags nach 16 Uhr -diese hält er allerdings für „unzumutbar“. Er wohnt nicht hier und legt die Termine immer so wie sie ihm passen auf seine Durchreisezeiten seiner Dienstreisen.

Muß ich den Kerl nun alleine in die WOhnung lassen (einen Schlüssel hat er ja leider und ich könnte mir vorstellen,dass er auch einfach in meiner Abwesenheit vorbei marschiert und in die Wohnung geht) oder muß ich die Gebühren zahlen die er mir androht?
Wie kann ich vermeiden,dass er jetzt andauernd mit solchen Terminen kommt?
gibt es Regelungen in welcher Zeit ich meinem Vermieter zutritt gewähren muß?
Bis wann muß er die Badewanne neu abgedichtet haben bzw. muß er dies auch noch tun obwohl er mir gekündigt hat?
Ihr seht es wird immer anstrengender mit diesem Typen…
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!!
Gruß
Robin

Hallo,
Ich habe ein großes Problem:

Ich habe festgestellt, dass in meiner Wohnung an der Rückseite
der Badezimmerwand sich ein Schimmel bildet. Ich habe dies
unverzüglich meinem Vermieter gemeldet und dieser hat sich ein
Bild von der Situation vor Ort gemacht. Mein Verdacht lag auf
der sehr alten und purösen Badewannendichtung.
Dies bezweifelte der Vermieter jedoch und warf mir indirekt
vor ich würde das durch unsachgemäße Benutzung „Ich weiß ja
nicht was sie hier alles machen…“ verursachen.
Da die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus liegt,dass durch eine
Wonungsbaugesellschaft betreut wird, sollte ich den Schaden
dort auch melden. Ein Hausmeister besichtigte daraufhin die
Wohnung, sah sich den Schaden an und bestätigte noch
Vorort,dass er davon ausgeht dass es an der „Wartungsfuge“
läge. In seinem Bericht an den Vermieter schrieb er, diese sei
„abgerissen“ woraus mein Vermieter interpretierte ich habe
diese raus gerissen (obwohl er Vorort gesehen hatte,dass dies
nicht der Fall war).
Daraufhin meinte er ich müsse mich also um den Schaden
kümmern-da ich nach dem Bericht der Schuldige sei.
Ich rief daraufhin bei dem Hausmeister an und fragte ihn nach
dem „Fugenabriss“ und dieser war sehr verärgert
(offensichtlich hatte mein Vermieter ihn auch mehrfach
belästigt) und meinte er hätte nie behauptet die Fuge wäre
„raus gerissen, sondern nur abgerissen´“. Wenige Tage später (
mein Vermieter hatte mir inzwischen eine ausführliche
Anleitung zum abdichten der Wanne (á la Anleitung für
Vollidioten zum silikonieren der Fuge- mit der dreisten
Forderung : „verwenden sie bitte nur die Hochwertigste
Silikonmasse,damit das Problem später nicht mehr auftritt…“)
geschrieben.

Diesmal kam der Hausmeister mit einem Mitarbeiter einer
Verfugungsfirma, dieser erklärte mir,dass die Fuge
offensichtlich am Schaden schuld sei und fachgerecht
ausgewechselt werden müsse, was ich nicht selber machen könne.
Auch er erklärte mir das „Fugenabriss“ ein Fachbegriff für
eine durch physikalische Einwirkung beschädigte Fuge sei und
ich daran KEINE Schuld trage.
Daraufhin schrieb ich dies an meinen Vermieter mit der Bitte
sich nun der Sache schnellstmöglich anzunehmen.
Offensichtlich will er keine Kosten übernehmen und sprach auch
mehrfach davon,dass ich die Kosten tragen od. wenigstens
mittragen müsse…
Nach meinem Schreiben bekam ich prompt ein Schreiben dass er
meinem Schreiben entnommen habe ich wolle das Mietverhältnis
aufkündigen,was er auch wolle,da er die Wohnung zur
Eigennutzung in Kürze verwenden wolle und mich deshalb bat der
Kündigung zuzustimmen. Ich solle bis Anfang Januar, so sein
Vorschlag die Wohnung in dem angetroffenen Zustand verlassen.

Natürlich habe ich das nicht vor,denn ich habe vor im Sommer
nächsten Jahres umzuziehen und will den Mietvertrag trotz der
Unannehmlichkeiten bis dahin noch weiter bewohnen -ein Umzug
für die paar Monate lohnt sich nicht.

Der Mietvertrag ist nur sehr knapp gehalten und ist befristet
auf ein Jahr - bis September nächsten Jahres. Von Kündigung
etc. steht dort garnix drin.
Allerdings gibt es einen Satz „Der Mieter ist gehalten für
ausreichende Belüftung der Räume zu sorgen um Schimmelbildung
zu vermeiden“ auf den er sich in seinem Schreiben beruft.
Ich habe allerdings immer sachgemäß gelüftet etc. Ich nehme
außerdem an,dass der Schaden schon lange besteht,weil es schon
bei der Wohnungsübernahme komisch in der Wohnung roch.

Nun habe ich mehrere Fragen:
… kann ich bis Januar gekündigt werden, bzw. kann ich
überhaupt vor Vertragsende gekündigt werden?

Wie soll ich auf das Schreiben reagieren? Soll ich
schreiben,dass ich nicht kündigen will und dass er sich um die
Behebung des Schadens kümmern soll?

Einen Teil der Miete nimmt er als „Mietvorschuss“ jedes Jahr
in Bar entgegen -ich nehme nicht an das er dieses Geld
versteuert -kann man das anzeigen? (Und mache ich mich
mitschuldig wenn ich diese Ahnung hatte?)

Und zu guter letzt: Was soll ich machen,damit ich sicher sein
kann nach dem verlassen der Wohnung (hoffentlich im Sommer)
ich keine weitere Forderungen etc. von meinem Vermieter
erhalte-wie kann ich mich am besten absichern?
Der Vermieter hat mich von Anfang an ausgenommen-angefangen
bei dem Mietvertrag mit der Mietvorrauszahlung, die aus dem
Vertrag nicht wirklich zu entnehmen war etc…
Ich habe gehofft mich mit ihm gütlich einigen zu können,aber
nach der Mail heute ist wohl klar das das nicht mehr klappt.

So das war ganz schön viel und verzeiht mir Rechtschreibfehler
etc. ich bin noch etwas auf 180 nach dem ich die Mail eben
empfangen habe…
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Robin

Hallo Robin,

dieses Posting ist unter Deiner anderen Frage

„Vermieter will in Wohnung“ von nmir detailliert benatwortet.

Gruss Günter