Hallo 
Ich habe vor 3 Jahren (08/2000) mit meinem damaligen Freund ein Haus angemietet. Der Vertrag wurde von uns beiden unterschrieben und für insgesamt 5 Jahre (wegen Erstbezug - Neubau) abgeschlossen.
Nun habe ich das Problem, dass die Beziehung beendet ist und somit das Haus überflüssig ist. Ich kann es mir alleine nicht leisten und mein besagter Exfreund ist in ein anderes Bundesland verzogen um näher an seiner Arbeitsstelle zu wohnen.
Wir haben den Mietvertrag - trotz der langen Laufzeit - fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist) zum 31.12.2003 gekündigt.
Meine Frage ist nun inwieweit der Vermieter uns - bzw. mich - verpflichten kann ab dem 01.01.2004 weiterhin Miete zu zahlen, muss ich tatsächlich bis zum Vertragsende (August 2005) zahlen falls bis dahin kein Nachmieter gefunden werden sollte ?
Der Vermieter wurde vor der schriftlichen Kündigung bereits im September persönlich über die aktuelle Lage informiert und hat uns seinerzeit angeboten seinen Makler auf das Mietobjekt anzusetzen, damit der dann auch eine gewisse Vorauswahl der Interessenten treffen kann.
Derzeit sieht es leider so aus, dass das Objekt nicht zum 01.01.2004 neu vermietet wird, da laut Makler derzeit keine Interessenten vorhanden sind.
Da mein Expartner auf jegliche Anrufe, Brief und Mails von mir und meinem Vermieter nicht reagiert habe ich nun den Vermieter in regelmäßigen Abständen am Telefon, der mich netterweise darauf hinweist, dass ich ja schliesslich den Vertrag seinerzeit mit unterschrieben habe und ab Januar dann wieder die Miete fällig ist.
Tja, eine Menge Fragen … aber ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe
Gruss Sinja