Vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses

Hallo :smile:

Ich habe vor 3 Jahren (08/2000) mit meinem damaligen Freund ein Haus angemietet. Der Vertrag wurde von uns beiden unterschrieben und für insgesamt 5 Jahre (wegen Erstbezug - Neubau) abgeschlossen.

Nun habe ich das Problem, dass die Beziehung beendet ist und somit das Haus überflüssig ist. Ich kann es mir alleine nicht leisten und mein besagter Exfreund ist in ein anderes Bundesland verzogen um näher an seiner Arbeitsstelle zu wohnen.

Wir haben den Mietvertrag - trotz der langen Laufzeit - fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist) zum 31.12.2003 gekündigt.

Meine Frage ist nun inwieweit der Vermieter uns - bzw. mich - verpflichten kann ab dem 01.01.2004 weiterhin Miete zu zahlen, muss ich tatsächlich bis zum Vertragsende (August 2005) zahlen falls bis dahin kein Nachmieter gefunden werden sollte ?

Der Vermieter wurde vor der schriftlichen Kündigung bereits im September persönlich über die aktuelle Lage informiert und hat uns seinerzeit angeboten seinen Makler auf das Mietobjekt anzusetzen, damit der dann auch eine gewisse Vorauswahl der Interessenten treffen kann.
Derzeit sieht es leider so aus, dass das Objekt nicht zum 01.01.2004 neu vermietet wird, da laut Makler derzeit keine Interessenten vorhanden sind.
Da mein Expartner auf jegliche Anrufe, Brief und Mails von mir und meinem Vermieter nicht reagiert habe ich nun den Vermieter in regelmäßigen Abständen am Telefon, der mich netterweise darauf hinweist, dass ich ja schliesslich den Vertrag seinerzeit mit unterschrieben habe und ab Januar dann wieder die Miete fällig ist.

Tja, eine Menge Fragen … aber ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe

Gruss Sinja

Hallo,

Ich habe vor 3 Jahren (08/2000) mit meinem damaligen Freund
ein Haus angemietet. Der Vertrag wurde von uns beiden
unterschrieben und für insgesamt 5 Jahre (wegen Erstbezug -
Neubau) abgeschlossen.

Halten wir also fest, dass Ihr einen Zeitmietvertrag abgeschlossen habt, der erst zum 31.07.2005 endet.

Nun habe ich das Problem, dass die Beziehung beendet ist und
somit das Haus überflüssig ist. Ich kann es mir alleine nicht
leisten und mein besagter Exfreund ist in ein anderes
Bundesland verzogen um näher an seiner Arbeitsstelle zu
wohnen.

Wir haben den Mietvertrag - trotz der langen Laufzeit -
fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist) zum 31.12.2003
gekündigt.

Meine Frage ist nun inwieweit der Vermieter uns - bzw. mich -
verpflichten kann ab dem 01.01.2004 weiterhin Miete zu zahlen,
muss ich tatsächlich bis zum Vertragsende (August 2005) zahlen
falls bis dahin kein Nachmieter gefunden werden sollte ?

Die Vorgehensweise der Kündigung ist unklug gewesen. Aber schon passiert. Der Vermieter kann natürlich die Kündigung zurückweisen. Er hat mit euch einen Freitag bis 2005. Möglicherweise reagiert er nicht auf die Kündigung, weil er seine Rechte kennt.

Wie wäre es, wenn ihr einen Nachmieter sucht. Die Nachmietersuche muss mit dem Vermieter schriftlich vereinbart werden. Der Makler sollte vom Vermieter ausgeschaltet werden. Dann könnt ihr selbst suchen und ihr könnt auch prüfen lassen, ob der neuen Mieter akzeptabel ist.

Der Vermieter wurde vor der schriftlichen Kündigung bereits im
September persönlich über die aktuelle Lage informiert und hat
uns seinerzeit angeboten seinen Makler auf das Mietobjekt
anzusetzen, damit der dann auch eine gewisse Vorauswahl der
Interessenten treffen kann.
Derzeit sieht es leider so aus, dass das Objekt nicht zum
01.01.2004 neu vermietet wird, da laut Makler derzeit keine
Interessenten vorhanden sind.
Da mein Expartner auf jegliche Anrufe, Brief und Mails von mir
und meinem Vermieter nicht reagiert habe ich nun den Vermieter
in regelmäßigen Abständen am Telefon, der mich netterweise
darauf hinweist, dass ich ja schliesslich den Vertrag
seinerzeit mit unterschrieben habe und ab Januar dann wieder
die Miete fällig ist.

Ihr haftet gemeinsam bis die Wohnung wieder vermietet ist. Dre teil, der dann mehr verdient und zahlen kann, wird notfalls dann in Haftung genommen.

In solchen Fällen, auch wenn es Geld kostet, ist eine juristische Hilfe angezeigt. Denn über kurz oder lang muss ja der Lebenspartner zur Zahlung ohnehin aufgefordert werden. Suche in Deinem Fall auf jeden Fall einen Anwalt auf, denn dieser muss Deiner ehemaligen Hälfte mal deutlich darlegen, dass es so micht geht. Der Anwalt muss auch die Nachmieterstellung notfalls juristisch begleiten. Das Geld für einen Anwalt lohnt sich, denn weitere Mietzahlungen sind mit Sicherheit erheblich teurer als ein Anwalt.

Gruss Günter