Hallo Sabine,
wenn die Kündigungsfrist nicht mehr als drei Monate beträgt ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Nachmieter zu nehmen. Beachte dabei auch, dass wenn Du drei Monate vor dem Auszug kündigst, dass es doch rd. 3-4 Wochen gehen kann, bis die Nachmieterfrage entschieden ist. Und selbstverständlich muss ein Nachmieter möglicherweise auch noch kündigen, kann also auch nicht innerhalb von zwei Monaten umziehem.
Wie Du richtig ausführst hat euer Vermieter einen Nachmieter gefunden. Also habt ihr keinen Nachmieter gestellt, insoweit auch keine weiteren Ansprüche.
Gruss Günter
Wir haben unseren Mietvertrag gekündigt. Da im Vertrag nichts
anderes drinsteht, beträgt die Frist ja 3 Monate. Wir hatten
unseren Vermieter gefragt, ob wir früher rauskommen, wenn ein
Nachmieter vorzeitig gefunden ist.
Jetzt hat unser Vermieter zwar einen Nachmieter gefunden, aber
der wird erst einziehen, wenn die 3 Monate um sind, was uns
natürlich überhaupt nicht gefällt, weil ein Nachmieter auch
früher gefunden werden könnte.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, das man irgendwie früher
gehen kann, wenn ein Nachmieter von einem selbst gefunden
wird?
Diese Frage, wer den Nachmieter sucht, muss bei der Kündigung geklärt sein. Die Nachmietersuche durch den Mieter soll schriftlich erfolgen. Wenn der Vermieter jedoch einen Nachmieter gefunden hat, muss er keinen Nachmieter des Mieters mehr anerkennen, insbesondere dann nicht, wenn es hier keine klare Absprache gegeben hat. Klare Absprache bedeutet, dass Mieter und Vermieter vereinbart haben, dass der Mieter einen Nachmieter stellt, der alle Voraussetzungen des bisherigen Mietverhältnisses erfüllt, bereit ist in den bestehenden Vertrag zu den bestehenden Bedingungen einzutreten und wirtschaftlich in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.
In einem RE (Rechtsentscheid) des OLG Oldenburg WM 82, 124 wird der Anspruch des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zur Nachmieterstellung verneint.
Gruss Günter