Brunnen gebohrt

Guten Morgen,

versuche es kurz zu halten:
Wohne seit sieben Jahren in einem Haus was jetzt verkauft werden musste.
Habe in dem Haus unheimlich viel gemacht und auch den Garten von einem Unkrautsammelplatz in einen schoenen Garten verwandelt. Alles kein Problem ha mir ja auch Spass gemacht auch wenn es viel Geld und Arbeit gekostet hat.
Natuerlich hat mein damaliger Vermieter u.a. dadurch, einen guten Preis erzielt, sei ihm ja gekoennt.
Dieses Jahr habe ich, mit der Hand, einen Brunnen gebohrt und diese Maloche wollte ich nun finanziell von ihm anerkannt haben. Er hat diesen Brunnen auch bei seinem Verkaufsgespraech ( war dabei) als Vorzug des Hauses erwaehnt. Er meint nun ich solle ihn mir doch vom neuen Besitzer bezahlen lassen.
Darf ich ihn „totlegen“ wenn der nicht bereit ist dafuer was zu zahlen.
Ist normal nicht meine Art aber da sind einige Dinge ziemlich komisch abgelaufen, wuerde jetzt zu weit fuehren.

Gruss Jochen

Hallo Jochen,

ich würde den Brunnen ganz schnell wieder stillegen, wenn keine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorliegt. Da diese Genehmigung nur dem GRD-Eigentümer ausgestellt werden kann, hast Du schlechte Karten.

Also sofort Brunnen stillegen.

Christian