Bei Einzug ist uns aufgefallen, dass der Vermieter unsere Vormieter kräftig abgezockt hat. Als Druckmittel hat er die Kaution verwendet. Somit hat der Vermieter gleich das Badezimmer renovieren lassen. Darunter viel ein neues Waschbecken, das angeblich vor Einzug keine Kratzer hatte. Das Komplette Bad ist seit ca. 20 Jahren nicht mehr renoviert worden. Dies Masche scheint bei Vermietern üblich zu sein. Aus diesem Grund wollten wir ein Abnahmeprotokoll, das aber nie erstellt wurde. Wenn bei Auszug vom Mieter eine Erneuerung gefordert wird, wie ist dabei die Beweislast? Die Kaution wird oftmals zur Erneuerung von Einrichtungen verwendet. Deshalb wollen wir bei Auszug, die letzten 2 Mieten einbehalten und mit der Kaution verrechnen. Wie sieht hierbei die Rechtslage aus? Haben wir eine andere Möglichkeit, an die volle Kaution heranzukommen?
Hallo,
ich glaube, das ist ein Rekord: am ersten Tag drei Anfragen und alle ohne Anrede und Gruß.
Bei Einzug ist uns aufgefallen, dass der Vermieter unsere
Vormieter kräftig abgezockt hat. Als Druckmittel hat er die
Kaution verwendet. Somit hat der Vermieter gleich das
Badezimmer renovieren lassen. Darunter viel ein neues
Waschbecken, das angeblich vor Einzug keine Kratzer hatte. Das
Komplette Bad ist seit ca. 20 Jahren nicht mehr renoviert
worden. Dies Masche scheint bei Vermietern üblich zu sein.
Bitte keine Verallgemeinerungen.
Aus diesem Grund wollten wir ein Abnahmeprotokoll, das aber
nie erstellt wurde. Wenn bei Auszug vom Mieter eine Erneuerung
gefordert wird, wie ist dabei die Beweislast?
Die Erneuerung des Bades ist Sache der Vermieters, wenn nicht gerade der Mieter mutwillig die Einrichtung zerstört.
Die Kaution wird
oftmals zur Erneuerung von Einrichtungen verwendet.
Deine Erfahrung??
Deshalb
wollen wir bei Auszug, die letzten 2 Mieten einbehalten und
mit der Kaution verrechnen. Wie sieht hierbei die Rechtslage
aus?
Lass es.
Gruß
HaWeThie
Sorry,
Die Anrede:
Hallo an Euch,
Vielen Dank für die Unterstützung!
Viele Grüße
Dirk
Hallo,
Grundsätzlich kann ich Deine Meinung nicht übernehmen, da pauschale Urteile stets falsch sind. Bei den Vermietern gibt es, wie bei den Mietern, solche und solche.
Eurer Vormieter hat eine Abrechnung der Kaution erhalten und kann Euch erklären, was ihm verrechnet wurde. Es wäre nun von Bedeutung, wenn ihr die Mängel bei Einzug einfach mal listet und - wenn der Einzug nicht mehr als sechs Monate zurück liegt- diese dem Vermieter nochmals darlegt und die Mängel als Anlage zum Mietvertrag nehmt. Sinnvoll ist es jedoch schon, wenn dies im Mietvertrag bei Einzug vermerkt wird.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]