Besuch vom Vermieter

Hallo,

wir wohnen jetzt fast 3 Jahre in einer Mietwohnung. In dieser Zeit war unser Vermieter insgesamt 12 mal in der Wohnung. Das 13 mal steht kurz bevor. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre gestört. Einige Besuche mögen zwar berechtigt sein, aber trotzdem vermuten wir, das er bewusst Arbeiten nicht abschließend, um noch ein weiteres mal in die Wohnung zu dürfen. Meine Frage: Wann darf der Vermieter in die Wohnung? Können auch vom Mieter kleinere Wartungsarbeiten, wie z. B. das Reinigen einer Dachrinnen oder das Entlüften der Heizkörper usw. selbst erfolgen?

Vielen Dank für die Antworten

Gruß
Dirk

Also ich kenne die Rechtslagelage nicht, bin mir aber sicher das das reinigen der Dachrinne (evtl gefährlich dann durch Fachmann) oder das entlüften der Heizkörper durch den Mieter geschehen kann. Entlüftet wird in der Regel nur 1 mal im Jahr. Bitte deinen Vermieter einfach seine Besuche langfristig schriftlich anzukündigen.

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Hallo,

wie oft Dich Dein Vermieter besuchen darf und unter welchen Umständen ist in den meisten Mietverträge geregelt. Grundsätzlich muss der Vermieter eine gewichtigen Grund haben, dass er mehrfach eine Wohnung besichtigen will.

wir wohnen jetzt fast 3 Jahre in einer Mietwohnung. In dieser
Zeit war unser Vermieter insgesamt 12 mal in der Wohnung. Das
13 mal steht kurz bevor. Wir fühlen uns in unserer
Privatsphäre gestört. Einige Besuche mögen zwar berechtigt
sein,

berechtigte Gründe sind Ablesung der Heizkörper, Besichtigung und Beseitigung von Mängeln, sonst gibt es keine Gründe, die Mietwohnungen zu kontroillieren. Du kannst also den Besuch verweigern, wenn kein ausreichender Grund dargetan wird.

aber trotzdem vermuten wir, das er bewusst Arbeiten

nicht abschließend, um noch ein weiteres mal in die Wohnung zu
dürfen. Meine Frage: Wann darf der Vermieter in die Wohnung?
Können auch vom Mieter kleinere Wartungsarbeiten, wie z. B.
das Reinigen einer Dachrinnen

Was hast Du an den Dachrinnen zu suchen. Sie liegen ausserhalb der Wohnung und gehen den Mieter - auch in einem angemieteten Einfamilienhaus - nichts an.

oder das Entlüften der

Heizkörper usw. selbst erfolgen?

Selbstverständlich, verlange die Entlüftungsschlüssel.

Gruss Günter