Hallo,
folgende Situation:
Mitvertrag auf 3 Jahre der am 01.06.2004 ausläuft. Möchten gerne früher raus weil wir weniger verdienen und uns die wohnung eigentlich nicht mehr leisten können - geht aber nur (Aussage Vermieter - Sie weiß natürlich aus eigener Erfahrung das sie nicht so schnell nen Nachmieter findet) wenn ich Nachmieter finde. Ist aussichtslos weil die Wohnung in einem „Kuhdorf“ ist und dazu noch Sauteuer. Habe schon ne Anzeige geschalten und Zettel aufgehängt, bis jetzt noch keine Reaktion. Komme ich da irgendwie raus? Was sind Außerordentliche Gründe - fällt Arbeitslosigkeit darunter.
Bei Einzug haben wir die Wohnung komplett renoviert (Wände verputzt und Gestrichen, Küchenboden eingeebnet usw. alles mit einverständnis des Vermieters) weil die Wohnung in einem schlimmen Zustand war. Müssen wir jetzt bei Auszug zum regulären Termin wieder Renovieren? Wenn ja, welche Arbeiten müssen wir machen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Gruß Angie
Hallo Angela,
Mitvertrag auf 3 Jahre der am 01.06.2004 ausläuft. Möchten
gerne früher raus weil wir weniger verdienen und uns die
wohnung eigentlich nicht mehr leisten können - geht aber nur
(Aussage Vermieter - Sie weiß natürlich aus eigener Erfahrung
das sie nicht so schnell nen Nachmieter findet) wenn ich
Nachmieter finde. Ist aussichtslos weil die Wohnung in einem
„Kuhdorf“ ist und dazu noch Sauteuer. Habe schon ne Anzeige
geschalten und Zettel aufgehängt, bis jetzt noch keine
Reaktion. Komme ich da irgendwie raus? Was sind
Außerordentliche Gründe - fällt Arbeitslosigkeit darunter.
Nein, fällt nicht darunter. Jedoch ist es natürlich sinnvoll, wenn ihr euch gemeinsam um Nachmieetr bemüht.
Bei Einzug haben wir die Wohnung komplett renoviert (Wände
verputzt und Gestrichen, Küchenboden eingeebnet usw. alles mit
einverständnis des Vermieters) weil die Wohnung in einem
schlimmen Zustand war. Müssen wir jetzt bei Auszug zum
regulären Termin wieder Renovieren? Wenn ja, welche Arbeiten
müssen wir machen?
Wenn alles renoviert wurde, ist bei Auszug innerhalb drei Jahren keine weitere Schönheitsreparatur geschuldet. Voraussetzung ist jedoch, dass seinerzeit die
Arbeiten sauber ausgeführt wurden und die Wände nicht farbig sind. Tapeten zerrissen oder verschmutzt sind.
Gruss Günter
Hallo Günter,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Nein, fällt nicht darunter. Jedoch ist es natürlich sinnvoll,
wenn ihr euch gemeinsam um Nachmieetr bemüht.
Sie hat gemeint wenn ich früher aus der Wohnung will muß ich mich selber kümmern - damit war sie fertig mit mir! Was sind denn dann außerordentliche Kündigungsgründe?
Wenn alles renoviert wurde, ist bei Auszug innerhalb drei
Jahren keine weitere Schönheitsreparatur geschuldet.
Voraussetzung ist jedoch, dass seinerzeit die
Arbeiten sauber ausgeführt wurden und die Wände nicht farbig
sind. Tapeten zerrissen oder verschmutzt sind.
Damals sind die Wände verputzt und in verschiedenen (annehmbaren) Farben gestrichen worden weil sie bei einzug Giftgrün,Lila und Schwimmbadblau waren! In der Küche haben wir neuen Boden verlegen müssen (Spanplatten und oben drauf PVC Boden)und die Wand an der die Küche installiert wird haben wir vorgezogen die Anschlüsse neu verlegt und gefliest - aber alles Fachgerecht und in Abstimmung mit dem Vermieter. Haben also allerhand Arbeit und Geld reingesteckt. Mittlerweile (habe 4 Katzen) sieht man schon gebrauchstspuren (an den Wänden unter den Fensterbänken sind z.B. Flecken vom rauf und runterspringen). Sehe aber ehrlich gesagt nicht ein die ganze Wohnung bei Auszug schon wieder komplett zu streichen - muß ich das? Wenn ja in weiß oder wie??
Vielen Dank!
Gruß Angie
Hallo Angie,
Nein, fällt nicht darunter. Jedoch ist es natürlich sinnvoll,
wenn ihr euch gemeinsam um Nachmieetr bemüht.
Sie hat gemeint wenn ich früher aus der Wohnung will muß ich
mich selber kümmern - damit war sie fertig mit mir! Was sind
denn dann außerordentliche Kündigungsgründe?
Dann solte das aber auch schriftlich vereinbart werden.z.B. „Dem Mieter wird durch Stellung eines Nachmieters gesattet, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden“.
ao Kündigungsgrunde sind z.B. berufliche bedingte Veränderung bei mehr als 50 km, teilweise bei einigen Gerichten erst ab 75 km. Die Wohnung ist durch Nachwuchs zu klein, aber auch wenn verschiedenen Geschlechter, bisher in einem Raum wegen der Entwicklung getrennt werdne müssen, schwere gesundheitliche Probleme und/oder Altersheim.
Wenn alles renoviert wurde, ist bei Auszug innerhalb drei
Jahren keine weitere Schönheitsreparatur geschuldet.
Voraussetzung ist jedoch, dass seinerzeit die
Arbeiten sauber ausgeführt wurden und die Wände nicht farbig
sind. Tapeten zerrissen oder verschmutzt sind.
Damals sind die Wände verputzt und in verschiedenen
(annehmbaren) Farben gestrichen worden weil sie bei einzug
Giftgrün,Lila und Schwimmbadblau waren! In der Küche haben wir
neuen Boden verlegen müssen (Spanplatten und oben drauf PVC
Boden)und die Wand an der die Küche installiert wird haben wir
vorgezogen die Anschlüsse neu verlegt und gefliest - aber
alles Fachgerecht und in Abstimmung mit dem Vermieter. Haben
also allerhand Arbeit und Geld reingesteckt. Mittlerweile
(habe 4 Katzen) sieht man schon gebrauchstspuren (an den
Wänden unter den Fensterbänken sind z.B. Flecken vom rauf und
runterspringen). Sehe aber ehrlich gesagt nicht ein die ganze
Wohnung bei Auszug schon wieder komplett zu streichen - muß
ich das? Wenn ja in weiß oder wie??
Die von den Katzen verursachten „Gebrauchsspuren“ sind nach dem Gesetz Schäden, für die der Mieter haftet.
Gruss Günter