Reparaturen umlagefähige Betriebskosten?

Tachchen zusammen,

ich (und vermutlich auch ein paar andere) habe eine Nebenkostenabrechnung mit folgenden Punkten bekommen (Mehrfamilienhaus):
-Reparatur Bewegungsmelder (Außenbeleuchtung)
-Reparatur Heizungsanlage (Gemeinschaftsheizung)
-Reparatur/Befestigung von Schieferplatten (wo auch immer die sind)
-Abflussreinigungsarbeiten (nicht in der Wohnung)
-Anschaffung eines Rasenmähers

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, das diese Kosten nicht umlagefähig sind, oder?
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich damit richtig liege!

Gruß und Vielen Dank schon mal

Sven

Hallo,

Reparaturen gehören grundsätzlich nicht zu den Betriebskosten.

ich (und vermutlich auch ein paar andere) habe eine
Nebenkostenabrechnung mit folgenden Punkten bekommen
(Mehrfamilienhaus):
-Reparatur Bewegungsmelder (Außenbeleuchtung)

Ist eine Instandsetzung, kann also nicht umgelegt werden.

-Reparatur Heizungsanlage (Gemeinschaftsheizung)

Ebenso Instandsetzung

-Reparatur/Befestigung von Schieferplatten (wo auch immer die
sind)

Instandsetzung der Aussenanlagen geht den Mieter nie etwas an

-Abflussreinigungsarbeiten (nicht in der Wohnung)

Sind Sache des Vermieters. Umlage nie möglich.

-Anschaffung eines Rasenmähers

Ist Sache des Vermieters, kann aber individuell vertraglich auch geregelt werden, dass der Mieter die Kosten der Anschaffung und des Betriebes übernimmt.

Diese hier aufgeführten Kosten sind alle als „Kosten zur ordnungsgemässen Vermietung“ zu sehen, also sie sind vom Vermieter zu tragen.

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, das diese Kosten nicht
umlagefähig sind, oder?
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich damit richtig liege!

Gruss Günter

Super,

stärkt mein Ego ja doch etwas, dass ich da nicht ganz daneben lag!
Ich danke Dir ganz herzlich!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Sven

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