Alle Heizkörper hier haben ein Meßgerät dran, nur der im Wohnzimmer hat zwei.
Und nach einer Heizkörperreparatur kam nur noch ein Meßgerät dran.
Warum?
Die Vorwohnerin hatte einen defekten Heizkörper nicht reparieren lassen. Es trat Wasser aus.
Angeblich, aus dem Grund, sollen die Heizkosten (und damit die Umlagen-Abschlagszahlungen) von vorher 240,- DM pro Monat für die Kompletten Umlagen auf 400,- Euro (also 800,- DM) pro Monat NUR FÜR DIE HEIZUNG gestiegen sein.
Ein Einspruch meinerseits interessiert die Immobilienbetreung nicht.
Einen dahingehenden Einspruch des Vermieters (meines Bruders) interessiere die Immobilienbetreuung auch nicht.
Wenn das so abgelesen wäre, wäre das halt so gewesen.
Aber, mal ganz im Ernst, hätte dem Ableser nicht der defekte (tropfende, mit einem Topf drunter stehende) Heizkörper auffallen MÜSSEN?
Und hätte der Immobilienbetreuung das nicht auffallen müßen?
Muß ich jetzt wirklich bis zum nächsten Abrechnungszeitraum nur für die Heizung so extrem zahlen?
Alle Heizkörper hier haben ein Meßgerät dran, nur der im
Wohnzimmer hat zwei.
Und nach einer Heizkörperreparatur kam nur noch ein Meßgerät
dran.
Dies ist nicht zulässig und ich vermute nun mal, dass wohl nicht von der Heizkostenfirma nr ein Messgerät angebracht wurde, sondern von privater Seite. Dies wäre dann verboten und wäre sogar Betrug. Der Austausch und nach Reparatur die Anbringung von Messgeräten ist Aufgabe der Heizkostenfirmen.
Warum?
Die Vorwohnerin hatte einen defekten Heizkörper nicht
reparieren lassen. Es trat Wasser aus.
Angeblich, aus dem Grund, sollen die Heizkosten (und damit die
Umlagen-Abschlagszahlungen) von vorher 240,- DM pro Monat für
die Kompletten Umlagen auf 400,- Euro (also 800,- DM) pro
Monat NUR FÜR DIE HEIZUNG gestiegen sein.
Ein Einspruch meinerseits interessiert die Immobilienbetreung
nicht.
Einen dahingehenden Einspruch des Vermieters (meines Bruders)
interessiere die Immobilienbetreuung auch nicht.
Wenn das so abgelesen wäre, wäre das halt so gewesen.
:Aber, mal ganz im Ernst, hätte dem Ableser nicht der defekte
(tropfende, mit einem Topf drunter stehende) Heizkörper
auffallen MÜSSEN?
Das hat den Mieter, nicht den Ableser zu interessieren.
Und hätte der Immobilienbetreuung das nicht auffallen müßen?
Muß ich jetzt wirklich bis zum nächsten Abrechnungszeitraum
nur für die Heizung so extrem zahlen?
Kläre zuerst einmal ab, wer mit welcher Rechtfertigung ein Messgerät entfernen liess und ob die Firma dies getan hat. Auch ob dies mit den Massen übereinstimmt, die erforderlich.
Mich i´nteressiert an dieser Stelle warum ein tropfender Heizkörper eine erhöhte Heizkostenabrechnung verursachen soll.
Ist aus meiner sicht technisch nicht nachvollziehbar.
*einerdermalzentralheizungsundlüftungsbauerwar*
Aber, mal ganz im Ernst, hätte dem Ableser nicht der defekte
(tropfende, mit einem Topf drunter stehende) Heizkörper
auffallen MÜSSEN?
Und hätte der Immobilienbetreuung das nicht auffallen müßen?
Muß ich jetzt wirklich bis zum nächsten Abrechnungszeitraum
nur für die Heizung so extrem zahlen?