meine Eltern werden zum Sommer 2004 umziehen.
Sie leben seit mehr als 40 Jahren zur Miete in einer ehemaliger
Wohnung aus dem sozialen wohnungsbau (private Gesellschaft).
haben sie eine vierteljährliche oder eine höhere Kündigungsfrist für ihren Mietvertrag?
Mit adventlichen Grüßen und Dankeschön für den Input verbleibt
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf
des übernächsten Monats zulässig, sagt § 573c BGB.
Es bleibt für Deine Eltern als Mieter also trotz der langen Mietdauer bei der
normalen vierteljährlichen Kündigungsfrist.
Steht im Mietvertrag Deiner Eltern, dass die gesetzliche Kündigungsfrist giolt, sind es drei Monate.
Ist im Mietvertrag jedoch die Frist mit der Dauer des Mietverhälnisses gestaffelt so gilt der bisherige Vertrag. Gem. Urteil des BGH VIII ZR 240/02 und weiteren Urteilen gelten für alle Altverträge die dort vereinbarten Kündigungsfristen.
Hinweis: Meist steht bei der Vereinbarung über das unbefristete Mietverhältnis der Passus der Kündigungsfisten dabei, bei vielen Wohnungsgesellschaften wurde in Form eines Zusatzteil diese Fristenregelung getrennt vereinbart. Für alle Altverträge gilt, dass die Neuregelung für Mietverträge ab dem 01.09.2001 für Mietverträge vor dem 31.08.2001 keine automatische Anwendung findet.
meine Eltern werden zum Sommer 2004 umziehen.
Sie leben seit mehr als 40 Jahren zur Miete in einer
ehemaliger
Wohnung aus dem sozialen wohnungsbau (private Gesellschaft).
haben sie eine vierteljährliche oder eine höhere
Kündigungsfrist für ihren Mietvertrag?
Wahrscheinlich haben sie zwölf Monate, aber bitte den Vertragsinhalt zur Kündigung des Mietverhältnisses prüfen oder prüfen lassen.