Zurückversetzen in Originalzustand

Hallo zusammen,

ich bin in eine Wohnung mit Einbauküche gezogen in der ich die Spülmaschine vom Vormieter direkt übernommen habe. Dieser hat die Maschine nachträglich einbauen lassen, also einen der Kästen dafür entfernt.
Bei meinem Auszug kann es jetzt gut sein dass noch kein Nachmieter da ist dem ich die Spülmaschine ebenfalls wieder direkt verkaufen könnte.
Aber so wie ich es verstanden habe muss ich ja die Küche wieder in Originalzustand versetzen. Das würde ja heißen dass ich in diesem Fall entweder die Spülmaschine einfach zurücklassen müßte oder alternativ diese mitnehme und dafür wieder einen Einbaukasten für die Küche kaufe?
Ist diese Annahme korrekt oder hätte ich einigermaßen gute Chancen vom Vermieter was für die Spülmaschine (ca. 1,5 Jahre alt) zu bekommen?

Vielen Dank schon mal für Antworten.

Martin

Hallo,

Du musst die Küche nicht im Originalzustand zurücklassen, sondern so, wie bei Deinem Einzug. D.h. der Vermieter hat beim Auszug Deines Vormieters geduldet, dass dieser den fehlenden Schrank beim Auszug NICHT in die Küche zurückgebaut hat. Entweder der Vermieter verlangt den (für Dich) unrsprünglichen Zustand, dann musst Du die Küche mit Loch hinterlassen. Sollte der Vermieter die Spülmaschine übernehmen wollen, so hast Du bis zu 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses Ansprach auf Verwendungsersatz (z.B. Geld) vom Vermieter.

Viele Grüße,
Lars (und Tanja)

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Hallo Lars,

vielen Dank für die Info!
Gibts das mit dem Verwendungsersatz irgendwo zum nachlesen?

Viele Grüße,

Martin

Hallo,

Du musst die Küche nicht im Originalzustand
zurücklassen, sondern so, wie bei Deinem Einzug. D.h. der
Vermieter hat beim Auszug Deines Vormieters geduldet, dass
dieser den fehlenden Schrank beim Auszug NICHT in die Küche
zurückgebaut hat. Entweder der Vermieter verlangt den (für
Dich) unrsprünglichen Zustand, dann musst Du die Küche mit
Loch hinterlassen. Sollte der Vermieter die Spülmaschine
übernehmen wollen, so hast Du bis zu 6 Monaten nach Beendigung
des Mietverhältnisses Ansprach auf Verwendungsersatz (z.B.
Geld) vom Vermieter.

Viele Grüße,
Lars (und Tanja)