Mieter & Handwerker

hallo
ich habe ein kleines problem. ich bin mieterin einer wohnungsgenossenschaft. vorige woche waren die handwerker in unserem mietshaus und haben die trinkwasserleitung saniert. eine woche zuvor wurde per aushang durch die zustaendige firma mitgeteilt, dass zur sanierung die anwesenheit der mieter zwingend erforderlich sei. da ich jedoch im arbeitsprozess stehe und mein arbeitgeber mir keinen urlaub geben konnte (was ich verstehe), lag abends ein zettel in meinem briefkasten mit dem hinweis, dass die handwerker am kommenden dienstag noch einmal kommen wuerden, ich jedoch die dadurch entstehenden kosten tragen muesse.
nun meine frage an einen spezialisten:
muss ich oder muss ich nicht? auf welcher gesetzlichen grundlage wird hier verfahren?
ich bedanke mich schon im voraus fuer das durchlesen meines artikels.
mfg
gabriela

hallo Gabriela,

ich habe ein kleines problem. ich bin mieterin einer
wohnungsgenossenschaft. vorige woche waren die handwerker in
unserem mietshaus und haben die trinkwasserleitung saniert.
eine woche zuvor wurde per aushang durch die zustaendige firma
mitgeteilt, dass zur sanierung die anwesenheit der mieter
zwingend erforderlich sei.

Wenn zuvor keine Mitteilung ergangen ist, ist dies schlichtweg unverschämt.

da ich jedoch im arbeitsprozess

stehe und mein arbeitgeber mir keinen urlaub geben konnte (was
ich verstehe), lag abends ein zettel in meinem briefkasten mit
dem hinweis, dass die handwerker am kommenden dienstag noch
einmal kommen wuerden, ich jedoch die dadurch entstehenden
kosten tragen muesse.

Nein, Kosten zurück weisen. Eine Woche ist völlig ungenügend. Da hier auch kein Notfall vorlag, sind zwei Monate Terminankündigung durchaus notwendig, Mietern, die berufstätig sind, muss mindestens vier Tage vor einer Massnahme mitgeteilt werden wann die Handwerker kommen ( also auch zu welcher Stunden und nicht nur an welchem Tag ) wie lange die Arbeiten dauern sollen und bis wann sie abgeschlossen sind.

nun meine frage an einen spezialisten:
muss ich oder muss ich nicht? auf welcher gesetzlichen
grundlage wird hier verfahren?
ich bedanke mich schon im voraus fuer das durchlesen meines
artikels.

Gruss Günter