Hallo Helena,
Nehmen Dein Beispiel als Realität.
Es ist Realität und Tatsache.
Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.
Mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht ist er im Knast.
Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit, die jetzt noch
nicht erforscht wurde.
Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,
Funktioniert diese überhaupt ? Wenn ja, sie kann nicht vom Vermieter als Pfand in Beschlag genommen werden. Oder das Go-Gart ? Ist mit Sicherheit kein Pfand.
Die Anrichten sind eingebaut/angebaut worden. Diese könnte der Vermieter in der Wohnung belassen.
Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.
Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?
Ohne Weiteres darf der Vermieter das Eigentum eines anderen
weder auf die Strasse stellen noch fremdes Eigentum Dritten
überlassen. Er muss die Gegenstände einlagern.
Ok. aber Einlagerung kostet Geld… Und der VM schuldet eh ja
mehrere Mietzahlungen an der Ver.
Problem bekannt, Deine Hinweis esind jedoch zu dürftig, um hier eine abschliessende Antwort geben zu können, was aufzubewahren wäre. Es kommt nämlich auch darauf an, ob es nur noch Schrott ist oder gar, wenn es einen neue Waschmaschine wäre, habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Maschine nicht bezahlt ist, also nicht einmal Eigentum des Mieters war?
Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?
Der Vermieter muss versuchen an die Anschrift des VM zu
kommen.
War schon der Fall und der VM ist wie vom Erdboden
verschluckt: Er ist nicht auffindbar!
Der Stadt/Gemeinde Einwohnermeldeamt auf jeden Fall den unbekannten Auszug melden. Möglicherweise setzt das Einwohnermeldeamt die Polizei in Einsatz.
Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?
Nein, vorerst nicht.
Und wo wird es dann kostenfrei gelagert, bis der VM sich
wieder mal blicken lässt??? Weder NM noch Ver sind gewillt
irgendwelche zusätzlichen Kosten für die Einlagerung auf sich
zu nehmen!
Der Nachmieter muss nicht, der Vermieetr muss einen Platz dafür suchen.
Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?
Wenn der Nachmieter diese Gegenstände hat, bekommt er
Probleme.
Was ich genauer mit dieser Frage gemeint habe ist, bis wann
muß man diese Gegenständen irgendwo eingelagert haben? Ab
welchen Zeitpunkt gehören diese Sachen dann ihm nicht mehr?
(Sorry, ich kann mich nicht besser ausdrücken!)
Sie bleiben immer in seinem Besitz. Die Frage ist nur, wenn es sich um alte Gegenstände handelt, um eine Waschmaschine, die nicht mehr funktioniert, ist es kein Problem, unter Zeugen solchen Schrott zu entsorgen. Ist es aber eine neue Waschmaschinen und ist sie möglicherweise nicht bezahlt, wird der Vermieter die Lasten tragen müssen, wenn er sie nicht sorgfältig aufbewahrt.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Die Frage ist natürlich, was als Eigentum hinterlassen wurde.
Zuerst sollte einmal alles fotografiert werden. Mängel sollten
zudem mit Zeugen notiert werden. Dann mal mindestens drei
Monate alles einlagern.
Ist das der Frist? Was ist wenn man über 3 Monate lang
erfolglos versucht hat, den Vormieter auffindig zu machen und
nichts geschah?
Es gibt hier keine genauen Fristen. In meiner beruflichen Praxis hatte ich schon einen Vorgang, dass ein Mieter nach zwei Jahren seinen in der Wohnung gelassenen Hemden und Hosen wollte oder bei nicht erfolgter Aufbewahrung Schadenersatz. Wir hatten seinerzeit einen Anwalt zur Sicherung der Gegenstände eingeschaltet und er hat uns eine genaue Liste erstellt. Zwei Jahre später forderte ein Anwalt nicht nur die ware, sondern ersatzweise Kosten, die den Wert der Ware um das 5-fache überstiegen haben. Unser Mandant wurde sogar aufgefordert, die Kleidungsstücke auf seine Kosten zu übersenden. Wurde von uns abgelehnt. Wir haben seinen Mandanten aufgefordert, die Waren abzuholen und Hinterlegungsgebühren zu zahlen. Es gingen einige Schriftstücke hin und her, dann übergaben wir die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung. Von dort asu erging dann ein Strafbefehl.
In der Zwischenzeit muss der Vermieter
den Mieter suchen, denn er muss klären, was mit den Eigentum
des Mieters zu geschehen hat. Ohne Zustimmung des Vormieters
kann der Vermeietr nicht über das Eigentum bestimmen oder gar
teilweise Eigentum veräussern, verschenken oder dem Nachmieter
überlassen.
Man hat nur ein Handy-Nr von der geschiedenen Frau des
Vormieters und sonst nichts. Soviel ich weiß, nicht einmal sie
weißt wo er steckt.
Da wäre ich mir nicht sicher, da wegen des Hinweises Go-Gart offenbar Kinder da sind, weiss sie die EX sicher wo der EX ist. Da fällt mir ein, dass es auch ein Möglichkeit wäre, mal dass Jugendamt anzurufen, dort den Sachbearbeiter um Auskunft zu bitten, wo der Vater der Kinder zu erreichen ist, da er bei Auszug versehentlich die Waschmaschine nicht mitgenommen hat und man sie ihm zustellen will. (Also so tun, als wolle man helfen, meist bekommt man die notwendige Antwort, aber nicht über den „arnem Kerl, der ja nicht waschen kann, schimpfem“
In diesen Fälle ist auch nicht das Mietrecht
betroffen sondern das Recht auf Eigentum.
Danke! Das habe ich natürlich auch nicht gewußt, sonst hätte
ich es bei „allgemeine REchtsfragen“ gepostet.
Gruss Günter