Geräte und Möbeln von Vormieter

Hallo Rechtsexterten!

Nehmen wir folgenden Beispiel an:

Ein Mieter (nachfolgend VM genannt) kündigt seine Wohnung/Haus fristgerecht am 1. August 2003 zum 1. November. Bis zu dieser herblichsten Zeitpunkt stehen die neuen Mietern (NM) fest. Diese leben woanders.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar abgemeldet.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit Ausnahme von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine, Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.) nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben. Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Dürfen die NM evtl etwas für sich selbst behalten?

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Schöne Grüße
Helena
PS Evtl einen Link zum entsprechenden Gesetz wäre sehr hilfreich!

Hallo,

da Deine Frage auch als Anfrage für eine mögliche Staftat gesehen werden kann,
Du ohnehin nur von einem angenommene Beispiel ausgehen willst, wobei aus meiner praktischen Erfahrung dann stets daraus Realität wird, wirst Du auf solche Fragen keien Antwort erwraten wollen.

Gruss Günter

Nehmen wir folgenden Beispiel an:

Ein Mieter (nachfolgend VM genannt) kündigt seine Wohnung/Haus
fristgerecht am 1. August 2003 zum 1. November. Bis zu dieser
herblichsten Zeitpunkt stehen die neuen Mietern (NM) fest.
Diese leben woanders.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme
von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,
Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Dürfen die NM evtl etwas für sich selbst behalten?

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Schöne Grüße
Helena
PS Evtl einen Link zum entsprechenden Gesetz wäre sehr
hilfreich!

Hi Günter!
Vielleicht habe ich mich total falsch ausgedrückt. Wenn ja möchte ich mich dafür entschuldigen!
Aber was ich als Beispiel „tituliert“ habe ist eine Tatsache. Meine Andeutung wg. möglichen Straftat, bezieht sich nur eben auf die Konsequenzen, die so eine Handhabung mit sich ziehen kann. Und diese Handhabung gehört, glaube ich, schon zum Mietrecht oder zumindest darf in so einen Rahmen oft vorgekommen sein!
Deshalb bitte ich nochmals um eine Antwort (vorallem wg Fristen!).
Vielen dank im Voraus!
Schönen Gruß
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Helena,

Nehmen Dein Beispiel als Realität.

Ein Mieter (nachfolgend VM genannt) kündigt seine Wohnung/Haus
fristgerecht am 1. August 2003 zum 1. November. Bis zu dieser
herblichsten Zeitpunkt stehen die neuen Mietern (NM) fest.
Diese leben woanders.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.

Mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht ist er im Knast.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme
von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,
Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Ohne Weiteres darf der Vermieter das Eigentum eines anderen weder auf die Strasse stellen noch fremdes Eigentum Dritten überlassen. Er muss die Gegenstände einlagern.

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Der Vermieter muss versuchen an die Anschrift des VM zu kommen.

Dürfen die NM evtl etwas für sich selbst behalten?

Nein, keinesfalls,

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Nein, vorerst nicht.

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Wenn der Nachmieter diese Gegenstände hat, bekommt er Probleme.

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!

Die Frage ist natürlich, was als Eigentum hinterlassen wurde. Zuerst sollte einmal alles fotografiert werden. Mängel sollten zudem mit Zeugen notiert werden. Dann mal mindestens drei Monate alles einlagern. In der Zwischenzeit muss der Vermieter den Mieter suchen, denn er muss klären, was mit den Eigentum des Mieters zu geschehen hat. Ohne Zustimmung des Vormieters kann der Vermeietr nicht über das Eigentum bestimmen oder gar teilweise Eigentum veräussern, verschenken oder dem Nachmieter überlassen. In diesen Fälle ist auch nicht das Mietrecht betroffen sondern das Recht auf Eigentum.

Gruss Günter

Vielen Dank, Günter!!! (mit Text!)

Hallo Helena,

Hallo Günter!
Als alleerstens Danke für Deine jetzige Antwort. Ich habe mit der vorherigen nichts anfangen können…

Nehmen Dein Beispiel als Realität.

Es ist Realität und Tatsache.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.

Mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht ist er im Knast.

Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit, die jetzt noch nicht erforscht wurde.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme
von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,
Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Ohne Weiteres darf der Vermieter das Eigentum eines anderen
weder auf die Strasse stellen noch fremdes Eigentum Dritten
überlassen. Er muss die Gegenstände einlagern.

Ok. aber Einlagerung kostet Geld… Und der VM schuldet eh ja mehrere Mietzahlungen an der Ver.

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Der Vermieter muss versuchen an die Anschrift des VM zu
kommen.

War schon der Fall und der VM ist wie vom Erdboden verschluckt: Er ist nicht auffindbar!

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Nein, vorerst nicht.

Und wo wird es dann kostenfrei gelagert, bis der VM sich wieder mal blicken lässt??? Weder NM noch Ver sind gewillt irgendwelche zusätzlichen Kosten für die Einlagerung auf sich zu nehmen!

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Wenn der Nachmieter diese Gegenstände hat, bekommt er
Probleme.

Was ich genauer mit dieser Frage gemeint habe ist, bis wann muß man diese Gegenständen irgendwo eingelagert haben? Ab welchen Zeitpunkt gehören diese Sachen dann ihm nicht mehr? (Sorry, ich kann mich nicht besser ausdrücken!)

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!

Die Frage ist natürlich, was als Eigentum hinterlassen wurde.
Zuerst sollte einmal alles fotografiert werden. Mängel sollten
zudem mit Zeugen notiert werden. Dann mal mindestens drei
Monate alles einlagern.

Ist das der Frist? Was ist wenn man über 3 Monate lang erfolglos versucht hat, den Vormieter auffindig zu machen und nichts geschah?

In der Zwischenzeit muss der Vermieter
den Mieter suchen, denn er muss klären, was mit den Eigentum
des Mieters zu geschehen hat. Ohne Zustimmung des Vormieters
kann der Vermeietr nicht über das Eigentum bestimmen oder gar
teilweise Eigentum veräussern, verschenken oder dem Nachmieter
überlassen.

Man hat nur ein Handy-Nr von der geschiedenen Frau des Vormieters und sonst nichts. Soviel ich weiß, nicht einmal sie weißt wo er steckt.

In diesen Fälle ist auch nicht das Mietrecht
betroffen sondern das Recht auf Eigentum.

Danke! Das habe ich natürlich auch nicht gewußt, sonst hätte ich es bei „allgemeine REchtsfragen“ gepostet.

Gruss Günter

Für diese hilfreiche Antwort, bekommst du erneut ein Sternchen von mir und bedanke mich gaaaaanz herzlich bei Dir!
Ganz liebe Grüße
Helena

Hallo Helena,

mir ist zwar immer noch unklar, ob Du die Nachmieterin oder die Vermieterin in
diesem Fall bist, aber folgendes ist mir eingefallen:

Und der VM schuldet eh ja
mehrere Mietzahlungen an der Ver.

Schuldet der Vormieter dem Vermieter noch Miete, so aht der Vermieter an den
Sachen ein Vermieterpfandrecht. D.h., er kann die Sachen veräußern, um mit dem
daraus erworbenen Geld seine Mietforderungen zu tilgen.
Das kann natürlich auch geschehen, indem der Vermieter die Sachen an den
Nachmieter veräußert. Er darf sie nur eben nicht einfacvh so für sich behalten
oder dann an den Nachmieter verschenken.
Das scheint mir in diesem Fall auch sinnig zu sein, wenn der Vormieter partout
nicht auffindbar ist.

Gruß - Jaschiii

Hallo Helena,

Nehmen Dein Beispiel als Realität.

Es ist Realität und Tatsache.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.

Mal bei der Polizei nachfragen, vielleicht ist er im Knast.

Ich glaube, das ist die einzige Möglichkeit, die jetzt noch
nicht erforscht wurde.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme
von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,

Funktioniert diese überhaupt ? Wenn ja, sie kann nicht vom Vermieter als Pfand in Beschlag genommen werden. Oder das Go-Gart ? Ist mit Sicherheit kein Pfand.
Die Anrichten sind eingebaut/angebaut worden. Diese könnte der Vermieter in der Wohnung belassen.

Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Ohne Weiteres darf der Vermieter das Eigentum eines anderen
weder auf die Strasse stellen noch fremdes Eigentum Dritten
überlassen. Er muss die Gegenstände einlagern.

Ok. aber Einlagerung kostet Geld… Und der VM schuldet eh ja
mehrere Mietzahlungen an der Ver.

Problem bekannt, Deine Hinweis esind jedoch zu dürftig, um hier eine abschliessende Antwort geben zu können, was aufzubewahren wäre. Es kommt nämlich auch darauf an, ob es nur noch Schrott ist oder gar, wenn es einen neue Waschmaschine wäre, habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Maschine nicht bezahlt ist, also nicht einmal Eigentum des Mieters war?

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Der Vermieter muss versuchen an die Anschrift des VM zu
kommen.

War schon der Fall und der VM ist wie vom Erdboden
verschluckt: Er ist nicht auffindbar!

Der Stadt/Gemeinde Einwohnermeldeamt auf jeden Fall den unbekannten Auszug melden. Möglicherweise setzt das Einwohnermeldeamt die Polizei in Einsatz.

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Nein, vorerst nicht.

Und wo wird es dann kostenfrei gelagert, bis der VM sich
wieder mal blicken lässt??? Weder NM noch Ver sind gewillt
irgendwelche zusätzlichen Kosten für die Einlagerung auf sich
zu nehmen!

Der Nachmieter muss nicht, der Vermieetr muss einen Platz dafür suchen.

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Wenn der Nachmieter diese Gegenstände hat, bekommt er
Probleme.

Was ich genauer mit dieser Frage gemeint habe ist, bis wann
muß man diese Gegenständen irgendwo eingelagert haben? Ab
welchen Zeitpunkt gehören diese Sachen dann ihm nicht mehr?
(Sorry, ich kann mich nicht besser ausdrücken!)

Sie bleiben immer in seinem Besitz. Die Frage ist nur, wenn es sich um alte Gegenstände handelt, um eine Waschmaschine, die nicht mehr funktioniert, ist es kein Problem, unter Zeugen solchen Schrott zu entsorgen. Ist es aber eine neue Waschmaschinen und ist sie möglicherweise nicht bezahlt, wird der Vermieter die Lasten tragen müssen, wenn er sie nicht sorgfältig aufbewahrt.

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!

Die Frage ist natürlich, was als Eigentum hinterlassen wurde.
Zuerst sollte einmal alles fotografiert werden. Mängel sollten
zudem mit Zeugen notiert werden. Dann mal mindestens drei
Monate alles einlagern.

Ist das der Frist? Was ist wenn man über 3 Monate lang
erfolglos versucht hat, den Vormieter auffindig zu machen und
nichts geschah?

Es gibt hier keine genauen Fristen. In meiner beruflichen Praxis hatte ich schon einen Vorgang, dass ein Mieter nach zwei Jahren seinen in der Wohnung gelassenen Hemden und Hosen wollte oder bei nicht erfolgter Aufbewahrung Schadenersatz. Wir hatten seinerzeit einen Anwalt zur Sicherung der Gegenstände eingeschaltet und er hat uns eine genaue Liste erstellt. Zwei Jahre später forderte ein Anwalt nicht nur die ware, sondern ersatzweise Kosten, die den Wert der Ware um das 5-fache überstiegen haben. Unser Mandant wurde sogar aufgefordert, die Kleidungsstücke auf seine Kosten zu übersenden. Wurde von uns abgelehnt. Wir haben seinen Mandanten aufgefordert, die Waren abzuholen und Hinterlegungsgebühren zu zahlen. Es gingen einige Schriftstücke hin und her, dann übergaben wir die Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung. Von dort asu erging dann ein Strafbefehl.

In der Zwischenzeit muss der Vermieter
den Mieter suchen, denn er muss klären, was mit den Eigentum
des Mieters zu geschehen hat. Ohne Zustimmung des Vormieters
kann der Vermeietr nicht über das Eigentum bestimmen oder gar
teilweise Eigentum veräussern, verschenken oder dem Nachmieter
überlassen.

Man hat nur ein Handy-Nr von der geschiedenen Frau des
Vormieters und sonst nichts. Soviel ich weiß, nicht einmal sie
weißt wo er steckt.

Da wäre ich mir nicht sicher, da wegen des Hinweises Go-Gart offenbar Kinder da sind, weiss sie die EX sicher wo der EX ist. Da fällt mir ein, dass es auch ein Möglichkeit wäre, mal dass Jugendamt anzurufen, dort den Sachbearbeiter um Auskunft zu bitten, wo der Vater der Kinder zu erreichen ist, da er bei Auszug versehentlich die Waschmaschine nicht mitgenommen hat und man sie ihm zustellen will. (Also so tun, als wolle man helfen, meist bekommt man die notwendige Antwort, aber nicht über den „arnem Kerl, der ja nicht waschen kann, schimpfem“

In diesen Fälle ist auch nicht das Mietrecht
betroffen sondern das Recht auf Eigentum.

Danke! Das habe ich natürlich auch nicht gewußt, sonst hätte
ich es bei „allgemeine REchtsfragen“ gepostet.

Gruss Günter

Jaschiii + Günter Vielen herzlichen Dank!
Hi!

Ihr war mir eine große Hilfe Und dafür danke ich Euch.

Also ich bin die Nachmieter und der Vormieter ist tatsächlich verschwunden.

Die WaMa. soviel ich weiß funktioniert nicht. Wir haben nicht versucht sie in Gang zu setzen und wir brauchen sie definitiv NICHT (haben wir sogar zwei und beide nagelneu!!)

Was der Go-Kart betrifft, ich denke es wird nicht abgeholt, denn das Kind durfte schon aus dem Alter raus sein, wo er gerne damit spielt. Das Alter des Kindes ist uns in ca. durch Angaben der Nachbarn bekannt.

Wenn Ihr zu der Frage was noch sagen wollt und/oder weitere Fragen habt, antworte ich sie sehr gerne!

Nochmals aller herzlichsten Dank!

Einen lieben Gruß
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

:Also ich bin die Nachmieter und der Vormieter ist tatsächlich

verschwunden.

dachte ich

Die WaMa. soviel ich weiß funktioniert nicht. Wir haben nicht
versucht sie in Gang zu setzen und wir brauchen sie definitiv
NICHT (haben wir sogar zwei und beide nagelneu!!)

wenn die Waschmaschien defekt ist, hat sie der Mieter einfach als Schrtt zurück gelassen. Probiert sie aus und wenn sie nicht läuft, holt Zeugen, die das bestätigen können und ab auf den Schrott.

Was der Go-Kart betrifft, ich denke es wird nicht abgeholt,
denn das Kind durfte schon aus dem Alter raus sein, wo er
gerne damit spielt. Das Alter des Kindes ist uns in ca. durch
Angaben der Nachbarn bekannt.

Stellt es in dne Keller.

Wenn Ihr zu der Frage was noch sagen wollt und/oder weitere
Fragen habt, antworte ich sie sehr gerne!

Nochmals aller herzlichsten Dank!

:

Hallo Rechtsexterten!

Nehmen wir folgenden Beispiel an:

Ein Mieter (nachfolgend VM genannt) kündigt seine Wohnung/Haus
fristgerecht am 1. August 2003 zum 1. November. Bis zu dieser
herblichsten Zeitpunkt stehen die neuen Mietern (NM) fest.
Diese leben woanders.

Der VM verläßt diese Wohnung/Haus und verschwindet auf
nimmerwiedersehen. Kein Mensch weiß wo er sich derzeit
aufhält. Bei Einwohnermeldeamt hat er sich NICHT um- oder gar
abgemeldet.

Bei dem Umzug nimmt alles mit, was ihm gehört mit
Ausnahme
von ein paar Gegenstände, wie Waschmaschine,
Go-Cart für Kinder, ein paar Anrichten,… Der Vermieter (Ve.)
nimmt das kurzehand mit raus und stellt all diese Sachen an
der Vorgarten. Es ist ein sehr leichtes Spiel für Passanten
auf die Straße, diese Sachen mitzunehmen. Die NM können mit
solchen Sachen kaum was anfangen und wollen sie nicht haben.
Der Ve. meint daraufhin, er wird das entsorgen.

Jetzt die frage:
Worauf muß man dabei achten?

Welche Fristen sind da zu berücksichtigen?

Dürfen die NM evtl etwas für sich selbst behalten?

Darf man überhaupt diese Gegenstände wegwerfen?

Kann der NM später Probleme bekommen, wenn der VR darauf
besteht, diese Gegenstände zurück zu wollen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!
Schöne Grüße
Helena
PS Evtl einen Link zum entsprechenden Gesetz wäre sehr
hilfreich!