Mietminderung: kaltes Wohnzimmer

Hallo,

in unserem Wohnzimmer ist es an kalten Tagen (wie heute) nur 15-18°C „warm“. Die Heizung läuft zwar auf Anschlag, aber aus bautechnischen Gründen (nicht unterkellert, sehr große Fensterfront, zu kleiner Heizkörper) ist offenbar nicht mehr drin.
Es wäre ja nicht schlimm, wenn es das Schlafzimmer wäre, aber es ist nun mal unglücklicherweise DER Aufenthaltsraum überhaupt (im Rest der Wohnung gibt es kein Problem, wobei das Wohnzimmer und das Esszimmer quasi ein durch 2 Stufen getrenntes großes Zimmer getrennt ergibt, d.h. das Esszimmer ist schon noch betroffen).
Wir haben ein gutes Verhältnis zu unseren Vermietern und wollen nicht gleich mit dem Anwalt drohen, aber ich würde ihnen schon gerne irgendwas Handfestes sagen, denn mit einem Säugling und einem Kleinkind ist das wohl kaum hinnehmbar. Wie viel Prozent der Warmmiete kann man hier abziehen, um z.B. die Kosten für einen zusätzlichen Heizkörper aufzufangen?

Danke, HOFee

Hallo,

auf jeden Fall hast Du Anspruch auf Mietminderung. Es heisst, dass die Temperatur in der Mitte eines Raumes 1 m über dem Boden bei voll aufgedrehtem Heizkörper mind. 17°C erreichen muss. Ganz klarer Fall bei Dir, Mietminderung ist da auf jeden Fall gerechtfertigt. Wieviel Prozent der "Kalt"miete das ausmacht kann ich nicht genau sagen - ich glaube sogar bis 100%. Nach §535BGB ist der Vermieter verpflichtet, „die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Nach §536BGB ist es Dir erlaubt, die Miete zu mindern, bis der Mangel beseitigt wurde.

Viele Grüße,
Lars

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Hallo,

in unserem Wohnzimmer ist es an kalten Tagen (wie heute) nur
15-18°C „warm“. Die Heizung läuft zwar auf Anschlag, aber aus
bautechnischen Gründen (nicht unterkellert, sehr große
Fensterfront, zu kleiner Heizkörper) ist offenbar nicht mehr
drin.
Es wäre ja nicht schlimm, wenn es das Schlafzimmer wäre, aber
es ist nun mal unglücklicherweise DER Aufenthaltsraum
überhaupt (im Rest der Wohnung gibt es kein Problem, wobei das
Wohnzimmer und das Esszimmer quasi ein durch 2 Stufen
getrenntes großes Zimmer getrennt ergibt, d.h. das Esszimmer
ist schon noch betroffen).

Du hast Anspruch darauf, dass in einem Raum mindestens 20 Grad bestehen. Einige Gerichte gehen sogar von 21 Grad aus. Die Mietminderung wird zwischen 15 % und 30 % bei 16-18 Grad angesetzt. Im Wohnzimmer kann durchaus von 30 % ausgegangen werden, jedoch empfehle ich nicht die volle Höhe anzuwenden, sondern nur 25 %. Dies als Grundlage für das Gespräch. Prüfe mal mnach ob die Heizung richtig warm wird oder zu entlüften ist. Notfalls muss ein Fachmann ran, denn wenn Du in anderen Räumen die richtige Temperatur bekommst.

Wir haben ein gutes Verhältnis zu unseren Vermietern und
wollen nicht gleich mit dem Anwalt drohen, aber ich würde
ihnen schon gerne irgendwas Handfestes sagen, denn mit einem
Säugling und einem Kleinkind ist das wohl kaum hinnehmbar. Wie
viel Prozent der Warmmiete kann man hier abziehen, um z.B. die
Kosten für einen zusätzlichen Heizkörper aufzufangen?

Gruss Günter

Im Wohnzimmer kann durchaus von 30 % ausgegangen
werden, jedoch empfehle ich nicht die volle Höhe anzuwenden,
sondern nur 25 %. Dies als Grundlage für das Gespräch.

OK, das ist doch schon mal was.

Prüfe
mal mnach ob die Heizung richtig warm wird oder zu entlüften
ist. Notfalls muss ein Fachmann ran, denn wenn Du in anderen
Räumen die richtige Temperatur bekommst.

Wie gesagt - das ist nicht das Problem. Von unten und oben kommt halt keine Wärme, weil da keine Räume sind, dann ist da das große Fenster. Die Heizung ist schon richtig warm…

Danke.

Hallo,
unabhängig von der rechtlichen Seite - evtl. läßt sich der Heizkörper entlüften und somit mehr Wärme herausholen. Habt ihr das schon bedacht ?

Gruss
Enno

Ich sagte ja bereits, dass das nicht das Problem ist.

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