Hallo Markus,
Nochmals Nebenkostenabrechnung:
Vom vorherigen Eigentümer wurde die Nebenkostenabrechnung
nicht vollstädnig gemacht, einige Sachen wurden nicht
abgerechnet.
a) Kann ich die Grundsteuer ab sofort als Nebenkosten mit
abrechnen?
nur wenn mietvertraglich vereinbart
b) Kann ich die Wohngebäude-Versicherung mit abrechnen?
nur wenn mietvertraglich vereinbart
c) Kann ich die neu abgeschlossene (hat vorher noch nicht
bestanden) Versicherung für Hagel, Wasser usw. mitansetzen?
Für was Hagelversicherung ? Eine solche Vresicherung ist unwirtschaftlich. Sie verstösst gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Ansonsten kannst Du nur abrechnen wenn im Mietvertrag "Sach- und Haftpflichtversicherungen"umlagefähig sind.
d) Kann ich evtl. den Beitrag zum Vermieterbund mit anrechnen,
wenn ich noch eintrete?
Nein, Rechtsberatung, Beiträge für Interessenverbände sind nicht umlagefähig.
e) Kann ich Verzugszinsen vom Mieter verlangen, wenn die Miete
heuer dreimal nicht am 3. sondern erst am 15. des Monats da
war? Er wurde immer angemahnt. Kann ich 12,5% SOllzins
ansetzen auch, wenn ich nie im Soll war?
Nur wenn Du ihn angemahnt hats, er in Verzug gekommen ist. Aber, mahne ihn doch mal ab. Prüfe aber zuerst, ob nicht mit dem Voreigentümer der 15. des Monats als Zahlungstermimn vereinbart ist. Ist der 3. vereinbart, dann Abmahnung senden und in der Abmahnung klar hinweisen, dass weitere verspätete Zahlungen nicht mehr hingenommen werden und ( dies muss in die Abmahnung ) bei wiederholter verspäteter Mietzahlung das Mietverhältnis gekündigt wird.
f) Kann ich einen Wartungsvertrag mit ner Heizungsfirma neu
abgeschlossen wurde mit abrechnen?
Wenn in den Heizkosten Wartung vereinbart ist ja, sonst kannst Du nichts umlegen.
g) Kann ich überhaupt was ändern?
Ja, wenn der Mieter mitspielt. Sagt der nein, bleibt es bei nein. Setze Dich mit mir, wenn Du nähere Tipps suchst, auch eine Prüfung des Vertrages möchtest, über email in Verbindung. Bitte bei Kontakt Namen-wer-weiss-was in email
Gruss Günter