Hallo alle zusammen,
habe ein dringendes Problem: Mein Mieter (alleinstehend, Jahrgang 71, männl.) hat trotz absoluter Überschuldung (mehr als 10.000,-, Zwangsräumungen, Pfändungsbeschlüsse, Lohnpfändungen, Unterhaltsschulden etc.), ohne Arbeit etc. die Wohnung gemietet (ich Depp habe auf die mündl. Aussagen vertraut). Er hat bisher weder Miete, Nebenkosten oder die vereinbarte Kaution (in Raten) bezahlt.
Nach fristloser Kündigung war ist zum vereinbarten Termin zur Schlüsselübergabe sowie zu einem zweiten vereinbarten Termin zur Räumung nicht erschienen. Da Gefahr in Verzug war (undichter Warmwasserboiler) musste ich die Wohnung betreten. (Mieter war mehr als eine Woche auch telefonisch über Handy nicht erreichbar).
Da ich davon ausgegangen bin, dass er „verschwunden“ ist, habe ich das Schloss ausgewechselt und von meinem Pfandrecht gebrauch gemacht.
Heute erfahre ich, dass er wieder da ist und das Schloss aufgebrochen hat, um wieder in die Wohnung zu kommen.
20 Minuten zuvor hat er mit mir mal wieder für nächste Woche einen Termin vereinbart, die Wohnung zu räumen.
Wie werde ich diesen Menschen am schnellsten los (das Geld kann ich sowieso in den Wind schreiben, er hat ja nichts nur Schulden). Er verbraucht weiterhin alle Energien, die teilweise von mir an die Hausverwaltung vorab gezahlt werden müssen, und zahlt an mich nichts.
Danke und Grüße
Siglinde
Hallo Siglinde,
erkläre dem Knaben, dass er trotz seiner Überschuldung eine Wohnung angemietet hat, obwohl er wirtschaftlich dazu nicht in der Lage war und Du, sollte er nicht sich bis 15.12.2003 um Ersatzwohnraum bemühen, die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben musst, dass Du davon auszugehen hast, dass er ein Geschäft abgeschlossen habe, obwohl ihm durch seine wirtschaftliche Lage bewusst gewesen sei, dass er dies nicht hätte abschliesen dürfen. Oder mache ihn aufmerksam, dass Du Strafanzeieg erstatten, jedoch bereit bist, darauf zu verzichten, wenn er innerhalb einer Woche vollständig auszieht.
Sonst bleibt Dir nur übrig, dass Du einen Anwalt aufsuchst.
habe ein dringendes Problem: Mein Mieter (alleinstehend,
Jahrgang 71, männl.) hat trotz absoluter Überschuldung (mehr
als 10.000,-, Zwangsräumungen, Pfändungsbeschlüsse,
Lohnpfändungen, Unterhaltsschulden etc.), ohne Arbeit etc. die
Wohnung gemietet (ich Depp habe auf die mündl. Aussagen
vertraut). Er hat bisher weder Miete, Nebenkosten oder die
vereinbarte Kaution (in Raten) bezahlt.
Nach fristloser Kündigung war ist zum vereinbarten Termin zur
Schlüsselübergabe sowie zu einem zweiten vereinbarten Termin
zur Räumung nicht erschienen. Da Gefahr in Verzug war
(undichter Warmwasserboiler) musste ich die Wohnung betreten.
(Mieter war mehr als eine Woche auch telefonisch über Handy
nicht erreichbar).
Da ich davon ausgegangen bin, dass er „verschwunden“ ist, habe
ich das Schloss ausgewechselt und von meinem Pfandrecht
gebrauch gemacht.
???
Heute erfahre ich, dass er wieder da ist und das Schloss
aufgebrochen hat, um wieder in die Wohnung zu kommen.
20 Minuten zuvor hat er mit mir mal wieder für nächste Woche
einen Termin vereinbart, die Wohnung zu räumen.
Wie werde ich diesen Menschen am schnellsten los (das Geld
kann ich sowieso in den Wind schreiben, er hat ja nichts nur
Schulden). Er verbraucht weiterhin alle Energien, die
teilweise von mir an die Hausverwaltung vorab gezahlt werden
müssen, und zahlt an mich nichts.
Danke und Grüße
Siglinde
Gruss Günter
Hi!
Hallo alle zusammen,
habe ein dringendes Problem: Mein Mieter (alleinstehend,
Jahrgang 71, männl.) hat trotz absoluter Überschuldung (mehr
als 10.000,-, Zwangsräumungen, Pfändungsbeschlüsse,
Lohnpfändungen, Unterhaltsschulden etc.), ohne Arbeit etc. die
Wohnung gemietet (ich Depp habe auf die mündl. Aussagen
vertraut). Er hat bisher weder Miete, Nebenkosten oder die
vereinbarte Kaution (in Raten) bezahlt.
hmmm…weiss nicht, aber vielleicht könnte man unter diesen Umständen darauf pochen, daß der Vertrag wegen Nichterfüllung erst gar nicht zuStande gekommen ist. Dürfte aber auch egal sein, da du ihn wohl ohne Räumungsklage nicht loswirst - das Prozedere kennt er ja schon und legt es wohl wieder darauf an.
Nach fristloser Kündigung war ist zum vereinbarten Termin zur
Schlüsselübergabe sowie zu einem zweiten vereinbarten Termin
zur Räumung nicht erschienen. Da Gefahr in Verzug war
(undichter Warmwasserboiler) musste ich die Wohnung betreten.
(Mieter war mehr als eine Woche auch telefonisch über Handy
nicht erreichbar).
Da ich davon ausgegangen bin, dass er „verschwunden“ ist, habe
ich das Schloss ausgewechselt und von meinem Pfandrecht
gebrauch gemacht.
VORSICHT! Da du ja scheinbar nichts gerichtlich geregelt hast war dies nicht korrekt und du kannst imho froh sein, daß er keine Anzeige erstattet!
Heute erfahre ich, dass er wieder da ist und das Schloss
aufgebrochen hat, um wieder in die Wohnung zu kommen.
Man glaubt es kaum, aber das war sein gutes Recht trotz seines Verhaltens - so sind halt die Gesetze…
20 Minuten zuvor hat er mit mir mal wieder für nächste Woche
einen Termin vereinbart, die Wohnung zu räumen.
Frag mal seine EX-Vermieter - die wird er auch so hingehalten haben.
Wie werde ich diesen Menschen am schnellsten los (das Geld
kann ich sowieso in den Wind schreiben, er hat ja nichts nur
Schulden). Er verbraucht weiterhin alle Energien, die
teilweise von mir an die Hausverwaltung vorab gezahlt werden
müssen, und zahlt an mich nichts.
Danke und Grüße
Siglinde
Geh zum Anwalt, denn ohne Anwalt wirst du es kaum schaffen, da solche Leute ihre Recht genau kennen (die Pflichten eider weniger…)
Vergiß auch schnell Günters Tip, denn das wäre m. W. schon Nötigung womit DU dich strafbar machst!
Gruß
Bernd
Hi!
Vergiß auch schnell Günters Tip, denn das wäre m. W. schon
Nötigung womit DU dich strafbar machst!
Das ist nun tatsächlich keine Androhung eines größeren Übels und somit eine mögliche Nötigung, sondern durch diesen Hinweis wird gerade ein größeres Übel abgewendet. Nämlich ein Strafverfahren wegen Einmietbetruges, denn mit Sicherheit ist dieser Verdacht erfüllt.
Gruss Günter
Frage dazu
Hallo,
ich hätte mal ne Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn man als Vermieter einfach den Strom, die Heizung und das Warmwasser abstellt? Bei den Temperaturen müsste der Mieter doch dann schnell das Weite suchen?!
Darf man das als Vermieter überhaupt?
Gruß
anke
Hi!
Das ist genauso wie Günters Tip Nötigung und damit strafrechtlich relevant. Der Witz dabei wäre vermutlich gar (würd mich glatt interessieren ob das geht ;o), das er dich dann auf Mietminderung verklagen kann (abgesehen von der Strafanzeige) obwohl er gar keine Miete zahlt…
Gruß
Bernd
Einseitige Rechtslage
Hi,
leider sind die Gesetze derart, dass man sich als Vermieter leicht strafbar macht, wenn man „nur“ mit dem gesunden Menschenverstand agiert.
Ohne Anwalt kommst du nicht sauber aus dieser Sache heraus.
Überleg dir mal, ob du die Wohnung in Zukunft überhaupt vermieten musst.
Wenn ja, dann lass dich vom Haus- und Grundbesitzerverein beraten.
Die sind zwar das Gegenteil von dem, was sich ein Mieter wünscht, aber deren know-how ist sicherlich hilfreich.
Gruss,