Hallo Forumsleser,
vor kurzem bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, versuche derzeit einen Nachmieter zu finden, da meine Kündigungsfrist noch bis Ende Februar läuft.
-Mein Kündigungsschreiben an den Vermieter (Einschreiben mit Rückschein) kam nach Ablauf der Lagerfrist bei der Post zurück, da es nicht abgeholt wurde. Meine Frage: ist die Kündigung trotzdem rechtskräftig?
-Telefonisch ist mein Vermieter informiert über meinen Auszug, er ist auch einverstanden mit der Nachmietersuche. Jetzt ist er aber ab morgen für 4 Wochen im Urlaub. Für mich leider keine Möglichkeit ihm in dieser Zeit einen Nachmieter zu präsentieren. Oder?
-Die Miete bewegte sich schon zum Zeitpunkt meines EInzuges (vor 1 Jahr)am oberen Limit. Jetzt ist sie aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag zum November diesen Jahres noch einmal gestiegen. Die Nachmieter die ich bis jetzt bei mir hatte fanden die Wohnung alle zu teuer, ein Makler wies mich darauf hin, dass er sich strafbar machen würde wenn er die Wohnung anbietet, da sie mehr als 20% über dem örtlichen Mietspiegel liegt.
Welchen Preis kann ich meinen Nachmietern denn nennen für die Wohnung? Den aktuell erhöhten oder den grade noch „legalen“ vor der Erhöhung?
Bin gespannt auf eure Antworten,
derMarkus