Nachmietersuche und Mietpreisüberhöhung

Hallo Forumsleser,

vor kurzem bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, versuche derzeit einen Nachmieter zu finden, da meine Kündigungsfrist noch bis Ende Februar läuft.

-Mein Kündigungsschreiben an den Vermieter (Einschreiben mit Rückschein) kam nach Ablauf der Lagerfrist bei der Post zurück, da es nicht abgeholt wurde. Meine Frage: ist die Kündigung trotzdem rechtskräftig?

-Telefonisch ist mein Vermieter informiert über meinen Auszug, er ist auch einverstanden mit der Nachmietersuche. Jetzt ist er aber ab morgen für 4 Wochen im Urlaub. Für mich leider keine Möglichkeit ihm in dieser Zeit einen Nachmieter zu präsentieren. Oder?

-Die Miete bewegte sich schon zum Zeitpunkt meines EInzuges (vor 1 Jahr)am oberen Limit. Jetzt ist sie aufgrund einer Vereinbarung im Mietvertrag zum November diesen Jahres noch einmal gestiegen. Die Nachmieter die ich bis jetzt bei mir hatte fanden die Wohnung alle zu teuer, ein Makler wies mich darauf hin, dass er sich strafbar machen würde wenn er die Wohnung anbietet, da sie mehr als 20% über dem örtlichen Mietspiegel liegt.
Welchen Preis kann ich meinen Nachmietern denn nennen für die Wohnung? Den aktuell erhöhten oder den grade noch „legalen“ vor der Erhöhung?

Bin gespannt auf eure Antworten,

derMarkus

Hallo Markus,

vor kurzem bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen, versuche
derzeit einen Nachmieter zu finden, da meine Kündigungsfrist
noch bis Ende Februar läuft.

-Mein Kündigungsschreiben an den Vermieter (Einschreiben mit
Rückschein) kam nach Ablauf der Lagerfrist bei der Post
zurück, da es nicht abgeholt wurde. Meine Frage: ist die
Kündigung trotzdem rechtskräftig?

Bei der Post klären, wann dem Vermieter mitgeteilt wurde, dass die Post bereit liegt. Einwurf-Einschreiben wäre bei Kündigungen sinnvoller.

-Telefonisch ist mein Vermieter informiert über meinen Auszug,
er ist auch einverstanden mit der Nachmietersuche. Jetzt ist
er aber ab morgen für 4 Wochen im Urlaub. Für mich leider
keine Möglichkeit ihm in dieser Zeit einen Nachmieter zu
präsentieren. Oder?

Richtig erfasst, denn Dein Vermieter hat offenbar keinerlei Interesse an einem Nachmieter, weil er weiss, dass es nicht funktioniert. Schriftlich fehlen Sir alle Beweise, so dass er auch der Zustimmung zur Nachmieterstellung wohl kaum nachkommen wird ( schriftlich ). Nun fährt er in den Urlaub, kommt im Januar ß4 retour, bis der Nachmieter einziehen kann wird es also rd. 01.03.2004.

-Die Miete bewegte sich schon zum Zeitpunkt meines EInzuges
(vor 1 Jahr)am oberen Limit. Jetzt ist sie aufgrund einer
Vereinbarung im Mietvertrag zum November diesen Jahres noch
einmal gestiegen.

Suche einen Mieterverein oder Anwalt auf. Möglicherweise muss die Miete nicht gezhalt werden, wenn sie im strafrechtlichen Bereich liegt. Eine Mietpreisüberhöhung muss aber nicht automatisch auch unzulässig sein.

Die Nachmieter die ich bis jetzt bei mir

hatte fanden die Wohnung alle zu teuer, ein Makler wies mich
darauf hin, dass er sich strafbar machen würde wenn er die
Wohnung anbietet, da sie mehr als 20% über dem örtlichen
Mietspiegel liegt.
Welchen Preis kann ich meinen Nachmietern denn nennen für die
Wohnung? Den aktuell erhöhten oder den grade noch „legalen“
vor der Erhöhung?

Den legalen Mietpreis.

Lasse überprüfen ob eine Rückforderung, zumindest jedoch die Senkung der Miete auf das übliche Niveau möglich ist. Da muss Dein gegenüber nicht nur den Vorgang kennen, wie es zum Mietvertrag gekommen ist, weshalb Du die überhöhte Miete gezahlt hast und auch weshalb Du die überhöhte Miete weiter zahlst, obwohl Du sie als überhöht betrachtest und es muss geprüft werden, ob die Überhöhung unter Berücksichtigung aller Berechnungen und aller Umstände wirklich besteht.

Gruss Günter